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Geldwäsche und Rauschgifthandel


BKA: Erfolg bei der Geldwäschebekämpfung – zwei mutmaßliche Drahtzieher in Haft - 9 Millionen Euro beschlagnahmt
In Deutschland besteht keine Verpflichtung, einen Nachweis für die legale Herkunft verdächtiger Gelder zu erbringen


22.10.09) - Beamte der "Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe" des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Zollkriminalamtes (ZKA) haben am 15.10.09 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mehrere Wohnungen und Geschäftsräume im Raum Speyer/Ludwigshafen sowie in Schifferstadt und Pforzheim durchsucht. Dabei wurden ein 31-jähriger Deutsch-Libanese und ein 26-jähriger Libanese festgenommen, die verdächtigt werden, internationale Geldwäsche zu betreiben.

Am 15.10.09 ordnete der Ermittlungsrichter in Frankfurt/Main gegen die beiden Festgenommenen Untersuchungshaft an. An dem Einsatz waren über 100 Beamte von Zollfahndung und Polizeibehörden aus Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg beteiligt.

im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden erfolgte in den Benelux-Staaten eine weitere Durchsuchung bei einem mutmaßlichen Hintermann des international organisierten Rauschgifthandels. Bei beiden Durchsuchungsaktionen stellten die Ermittler umfangreiche Beweismittel, insbesondere Computer und Geschäftsunterlagen sicher, die nun ausgewertet werden.

Den Durchsuchungen und Festnahmen gingen intensive Ermittlungen der in den Räumen des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden ansässigen Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe von BKA und ZKA voraus, welche durch die Sicherstellung von nahezu 9 Millionen Euro Bargeld am Flughafen Frankfurt/Main im Mai 2008 ausgelöst worden waren. Die nun in Untersuchungshaft befindlichen Tatverdächtigen hatten damals zusammen mit weiteren Kurieren versucht, das vermutlich aus dem Rauschgifthandel stammende Bargeld von den Niederlanden über Deutschland in den Libanon zu transportieren. Bei diesem Versuch wurden sie durch eine Bargeldkontrolle des Zolls am Rhein-Main-Flughafen gestoppt.

In Deutschland besteht keine Verpflichtung, einen Nachweis für die legale Herkunft verdächtiger Gelder zu erbringen. Angesichts der hieraus resultierenden besonders hohen Beweisanforderungen bei der Aufdeckung von Geldwäschedelikten sind die bisherigen Ermittlungsergebnisse ein herausragender Erfolg gegen den organisierten Transport illegaler Gelder. (BKA: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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