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Online-Durchsuchung unerlässlich gegen Terrorkampf


Joachim Herrmann: "Keine Abstriche bei der Inneren Sicherheit – Sicherungsverwahrung muss überarbeitet werden"
Der Innenminister betonte, dass nach geltender Rechtslage eine Online-Durchsuchung nur bei konkreten Gefahren für hochwertigste Rechtsgüter zulässig sei


(16.10.09) - Joachim Herrmann, bayerischer Innenminister, zeigt sich beim Thema Online-Durchsuchung kompromisslos. "Ich sage ganz klar: Wir können uns bei der Inneren Sicherheit keine Abstriche erlauben. Die jüngsten Drohvideos islamistischer Terroristen haben uns deutlich vor Augen geführt, dass auch Deutschland im Fadenkreuz von Terroristen steht. Terroristen arbeiten mit modernsten Techniken und nutzen vor allem auch das Internet als Informationsplattform für die Vorbereitung terroristischer Anschläge. Hierfür müssen wir gewappnet sein. Es ist daher unerlässlich, dass unsere Sicherheitsbehörden verdeckt auf Computer möglicher Terroristen zugreifen können. Wir können den Kampf gegen den internationalen Terrorismus nicht mit der Steinschleuder führen", erklärte Herrmann bei der Landesversammlung des Arbeitskreises der Juristen der CSU in München.

Der Innenminister betonte, dass nach geltender Rechtslage eine Online-Durchsuchung nur bei konkreten Gefahren für hochwertigste Rechtsgüter, wie zum Beispiel zur Verhinderung eines Bombenanschlags, zulässig sei: "Oft wird der Eindruck erweckt, dass jeder Bürger eine Durchsuchung seines heimischen PCs befürchten müsse. Das ist falsch. Die Voraussetzungen für die Online-Durchsuchung sind so hoch gesteckt, dass sie nur in wenigen Ausnahmefällen in Frage kommen. In unserer Koalition in Bayern konnten wir auch die FDP überzeugen, die grundsätzliche Möglichkeit von Online-Durchsuchungen nicht in Frage zu stellen. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir auch bei den Koalitionsverhandlungen mit der FDP in Berlin eine gute Lösung finden werden. Ich werde mich dafür einsetzen, dass all das, was wir an Verbesserungen im Bereich Terrorismusbekämpfung erreicht haben, auch erhalten bleibt."

Wichtiges Thema in den Koalitionsverhandlungen sei auch das Recht der Sicherungsverwahrung. Hier fordert Herrmann eine grundlegende Überarbeitung: "Ziel einer Novelle muss es sein: Wer ein gefährlicher Sexualstraftäter ist, muss zu jeder Zeit durch ein Gericht eingesperrt werden können. Es kann bei hochgefährlichen und rückfallgefährdeten Sexualstraftätern nicht darauf ankommen, ob noch weitere neue Tatsachen für ihre Gefährlichkeit vorliegen oder irgendwelche Fristen eingehalten werden. Der Schutz der Bevölkerung hat Vorrang. Das Thema Sicherungsverwahrung muss daher sofort auf die Tagesordnung der neuen Bundesregierung." (Bayern Staat Innenministerium: ra)



Meldungen: Markt-Nachrichten

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  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

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    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

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    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

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