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Online-Durchsuchung unerlässlich gegen Terrorkampf


Joachim Herrmann: "Keine Abstriche bei der Inneren Sicherheit – Sicherungsverwahrung muss überarbeitet werden"
Der Innenminister betonte, dass nach geltender Rechtslage eine Online-Durchsuchung nur bei konkreten Gefahren für hochwertigste Rechtsgüter zulässig sei


(16.10.09) - Joachim Herrmann, bayerischer Innenminister, zeigt sich beim Thema Online-Durchsuchung kompromisslos. "Ich sage ganz klar: Wir können uns bei der Inneren Sicherheit keine Abstriche erlauben. Die jüngsten Drohvideos islamistischer Terroristen haben uns deutlich vor Augen geführt, dass auch Deutschland im Fadenkreuz von Terroristen steht. Terroristen arbeiten mit modernsten Techniken und nutzen vor allem auch das Internet als Informationsplattform für die Vorbereitung terroristischer Anschläge. Hierfür müssen wir gewappnet sein. Es ist daher unerlässlich, dass unsere Sicherheitsbehörden verdeckt auf Computer möglicher Terroristen zugreifen können. Wir können den Kampf gegen den internationalen Terrorismus nicht mit der Steinschleuder führen", erklärte Herrmann bei der Landesversammlung des Arbeitskreises der Juristen der CSU in München.

Der Innenminister betonte, dass nach geltender Rechtslage eine Online-Durchsuchung nur bei konkreten Gefahren für hochwertigste Rechtsgüter, wie zum Beispiel zur Verhinderung eines Bombenanschlags, zulässig sei: "Oft wird der Eindruck erweckt, dass jeder Bürger eine Durchsuchung seines heimischen PCs befürchten müsse. Das ist falsch. Die Voraussetzungen für die Online-Durchsuchung sind so hoch gesteckt, dass sie nur in wenigen Ausnahmefällen in Frage kommen. In unserer Koalition in Bayern konnten wir auch die FDP überzeugen, die grundsätzliche Möglichkeit von Online-Durchsuchungen nicht in Frage zu stellen. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir auch bei den Koalitionsverhandlungen mit der FDP in Berlin eine gute Lösung finden werden. Ich werde mich dafür einsetzen, dass all das, was wir an Verbesserungen im Bereich Terrorismusbekämpfung erreicht haben, auch erhalten bleibt."

Wichtiges Thema in den Koalitionsverhandlungen sei auch das Recht der Sicherungsverwahrung. Hier fordert Herrmann eine grundlegende Überarbeitung: "Ziel einer Novelle muss es sein: Wer ein gefährlicher Sexualstraftäter ist, muss zu jeder Zeit durch ein Gericht eingesperrt werden können. Es kann bei hochgefährlichen und rückfallgefährdeten Sexualstraftätern nicht darauf ankommen, ob noch weitere neue Tatsachen für ihre Gefährlichkeit vorliegen oder irgendwelche Fristen eingehalten werden. Der Schutz der Bevölkerung hat Vorrang. Das Thema Sicherungsverwahrung muss daher sofort auf die Tagesordnung der neuen Bundesregierung." (Bayern Staat Innenministerium: ra)



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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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