33. DAFTA: "Neues BDSG: Konsequenzen aus Datenschutzskandalen und Missmanagement" Die BDSG-Novelle II zieht eine Vielzahl von Rechts- und Praxisfragen nach sich
(15.10.09) - Zumindest zwei von drei Novellen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind unter erheblichem Zeitdruck vor Ende der Legislaturperiode verabschiedet worden. Sie haben den Regelungsbereich des BDSG erheblich erweitert. Zugleich führen die teilweise komplexen Neuregelungen zu Interpretations- und Umsetzungsproblemen.
Insbesondere die sogenannte BDSG-Novelle II, die den Datenschutzskandalen wegen illegalem Adresshandel und unzulässiger Mitarbeiterüberwachung geschuldet war, zieht eine Vielzahl von Rechts- und Praxisfragen nach sich.
Die 33. Datenschutzfachtagung (DAFTA) unter dem Leitthema "Neues BDSG: Konsequenzen aus Datenschutzskandalen und Missmanagement" greift die Novellierungen des Bundesdatenschutzgesetzes auf und stellt sie auf den Prüfstand der praktischen Umsetzbarkeit. Sämtliche Themenschwerpunkte der drei Novellen werden in Workshops aufgearbeitet und Lösungsmöglichkeiten, die sich in den Monaten nach Inkrafttreten der Novellierungen anbieten bzw. schon bewährt haben, aufgezeigt.
Auch das 28. RDV-Forum unter dem Leitthema "Brennpunkt Mitarbeiterüberwachung" lässt vor dem Hintergrund des neuen § 32 BDSG wieder hochinteressante Fachvorträge und Diskussionen erwarten.
33. DAFTA vom 19. - 20. November 2009 28. RDV-Forum am 18. November 2009 in Köln (GDD: ra)
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Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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