vzbv mahnt erneut Facebook ab
Verbraucherzentrale warnt: App-Zentrum von Facebook erfragt keine Einwilligung zur Weitergabe von Daten
Über die Privatsphäre-Einstellungen können sich die Nutzer vor unerwünschter Datenweitergabe schützen
(04.09.12) - Ohne Ankündigung führte Facebook im Sommer ein App-Zentrum ein, das die Apps von Fremdanbietern nach Kategorien sortiert anzeigt. Das soziale Netzwerk gibt nach Erkenntnis der Verbraucherzentrale persönliche Daten der Nutzer an die App-Anbieter weiter, ohne dass die Nutzer ihre Einwilligung dazu gegeben haben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Facebook abgemahnt und fordert damit das Unternehmen wiederholt auf, sich an geltendes Recht zu halten. Bis zum 4. September 2012 hat Facebook Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Abmahnung erfolgt im Rahmen des vzbv-Projekts Verbraucherrechte in der digitalen Welt, das vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) finanziell gefördert wird.
Bei Facebook gibt es die Möglichkeit, Apps zu nutzen. Häufig sind das Spiele, Umfragen oder Quiz, die von Drittanbietern für das soziale Netzwerk zur Verfügung gestellt werden. Mit der Einführung des App-Zentrums im Juli 2012 verschlechtert Facebook nach Ansicht der Verbraucherzentrale den Datenschutz, anstatt ihn zu verbessern. Die Nutzer würden vor der Installation einer App weder einen vollständigen Hinweis erhalten, wozu die weitergegebenen Daten verwendet werden. Noch würde sichergestellt, dass der Nutzer in die Datenweitergabe und -nutzung einwilligt. Stattdessen werde durch den Klick auf den Button "Spiel spielen" oder "An Handy schicken" die Einwilligung des Nutzers einfach unterstellt.
Lediglich unterhalb des Buttons befinde sich in kleiner hellgrauer Schrift eine augenscheinlich nicht abschließende Auflistung der Nutzungszwecke durch den App-Anbieter. So räumten sich die Drittanbieter zum Beispiel das Recht ein, auf den Chat, die Informationen der Freunde und die persönliche Kontaktdaten zuzugreifen sowie auf die Pinnwand des Nutzers schreiben zu können.
Keine Datenweitergabe ohne Einwilligung
Eine solche umfassende Datenweitergabe an Dritte, aber auch deren Verwendung ist nach deutschem Recht ohne die bewusste und informierte Einwilligung eines Nutzers nicht erlaubt – nach Auffassung des vzbv ein klarer Verstoß gegen das Telemediengesetz. Diesen Verstoß hat das Projekt des vzbv nun abgemahnt und Facebook eine Frist für die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 4. September 2012 eingeräumt.
Die Forderung: Facebook muss das App-Zentrum so gestalten, dass der Nutzer weiß, dass er seine Daten freigibt und wofür diese verwendet werden. Die Praxis des Unternehmens, eine Einwilligung – auch bei anderen Diensten – einfach zu unterstellen, muss ein Ende haben, so der vzbv.
Möchte der Nutzer sich und seine Kontakte vor der unerwünschten Datenweitergabe schützen, sollte er über die Privatssphäre-Einstellungen die Voreinstellungen ändern oder Anwendungen und Apps deaktivieren. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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