Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

DAT-Liste über E10 rechtsverbindlich?


Schäden durch E10-Benzin: vzbv fordert Haftung für Autokonzerne
Wer übernimmt die Haftung von Biosprit E10 den Motor schädigt?

(14.03.11) - Als für Verbraucher praktisch ergebnislos bezeichnet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Ausgang des Gipfels zum Biosprit E10. "Das war zu wenig", bilanziert Vorstand Gerd Billen. Der vzbv hatte eine schriftliche erweiterte Garantieerklärung der Hersteller sowie eine direkte Information des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Fahrzeugbesitzer gefordert. Diese sei an der mangelnden Bereitschaft der beteiligten Branchen gescheitert, diese Information zu finanzieren. Im Gespräch war eine niedrige zweistellige Millionensumme. Der vzbv hat sich der gemeinsamen Erklärung nicht angeschlossen.

"Die Frage der Haftung wurde wie eine heiße Kartoffel rundgereicht", kritisiert Gerd Billen vor allem die Automobilindustrie. Billen teilt deren Einschätzung nicht, wonach die sogenannte DAT-Liste über die E10-verträglichen Fahrzeuge rechtsverbindlich sei. Auch sei es nicht nachvollziehbar, dass Verbraucher sich an ihren Tankwart wenden müssten, um zu fragen, welchen Sprit sie tanken können.

"Solange keine erweiterte Garantieerklärung der Hersteller vorliegt, kann ich Autobesitzer verstehen, die um E10 einen großen Bogen machen", kommentiert Billen. Der vzbv hat sich der gemeinsamen Erklärung nicht angeschlossen.

Jeder Autohalter, dessen Fahrzeug E 10 verträgt, muss hierüber in einem Brief vom Kraftfahrtbundesamt informiert werden. Wenn Schäden durch E 10 entstehen, muss die Autoindustrie hierfür haften, sagt die Verbraucherzentrale. Der "Biokraftstoff" E 10 müsse strengen Umweltanforderungen genügen. Und schließlich müsse die Bundesregierung ein schlüssiges Konzept für den Klimaschutz im Verkehr vorlegen.

Haftungsübernahme für E 10-Schäden durch die Autoindustrie
"Das Chaos um E 10 ist vorhersehbar gewesen", kommentiert vzbv-Vorstand Gerd Billen die aktuelle Aufregung über den sogenannten Biokraftstoff. Die Bundesregierung habe es versäumt, die Verbraucher hinreichend einzubinden - und das, nachdem die Einführung von E 10 vor drei Jahren schon einmal an der zweifelhaften Verträglichkeit für die Motoren gescheitert sei.
"Die Verbraucher haben Anspruch auf eine absolut verlässliche und rechtssichere Auskunft, ob ihr Auto E 10 verträgt oder nicht", fordert Billen. "Diese Auskunft muss ihnen durch einen Brief vom Kraftfahrtbundesamt direkt zugestellt werden." Das Kraftfahrtbundesamt habe alle erforderlichen Daten über die Fahrzeuge, um eine eindeutige Aussage über die E10-Verträglichkeit treffen zu können.

Bisherige Informationen kaum verständlich
"Eine Zumutung" nennt Billen die Internet-Liste, die eigentlich zur Information über die E-10-Verträglichkeit erstellt worden ist. Dort liest man zum Beispiel: "Der OPR-Code kann aus 6 oder 8 Ziffern bestehen, wobei die letzten beiden Stellen rechts (dies können 2 Zahlen oder auch 2 Buchstaben sein) unerheblich sind. Ist die Zahl vor den beiden Buchstaben größer oder gleich 8454 ist E10-Verträglichkeit gegeben." Gerd Billen meint: "Da kann ich es keinem verdenken, der sich sagt: Lieber tanke ich Super Plus." ( DAT-Liste zur E 10-Verträglichkeit - externer Link)
http://www.dat.de/e10liste/e10vertraeglichkeit.pdf

Medienberichte, die besagen, dass Schäden durch E 10 generell nicht ausgeschlossen werden könnten, verunsichern den Verbraucher zusätzlich. Angesichts dessen fordert der vzbv eine Haftungsübernahme für E 10-Schäden durch die Autoindustrie. "E 10 wurde eingeführt, um der Autoindustrie strengere CO2-Grenzwerte zu ersparen. Dann muss die Autoindustrie auch die Risiken tragen, die der Kraftstoff für die Autofahrer mit sich bringt.", so Billen.

Zweifel an Klimaschutz-Strategie
Jenseits der akuten Fragen der Motorenverträglichkeit von E 10 äußert der vzbv Zweifel an der Strategie des Klimaschutzes durch Agrokraftstoffe. Agrokraftstoffe sind mit bis zu 170 Euro je Tonne Kohlendioxid, das Zehnfache des aktuellen Marktpreises, eine der teuersten Methoden, um Treibhausgase zu reduzieren. Zudem sind sie noch dazu mit erheblichen ökologischen Eingriffen verbunden. Mais und Zuckerrüben, die Ausgangsprodukte für die Ethanol-Produktion in Deutschland, erfordern sehr intensive Anbaumethoden mit hohem Düngemittel- und Pestizid-Einsatz. vzbv-Vorstand Gerd Billen warnt, dass E 10 auch aus diesen Gründen bei den Verbrauchern wenig Akzeptanz finden werde: "Biokraftstoffe sollten von der Politik nur dann gefördert werden, wenn sie ihren Namen auch verdienen."

In diesem Zusammenhang fordert der vzbv die Bundesregierung auf, eine überzeugende Gesamtstrategie für den Klimaschutz im Verkehrsbereich vorzulegen. "Die wichtigsten, einfachsten und billigsten Maßnahmen unterbleiben, weil die Bundesregierung sich nicht mit der Autoindustrie anlegen will", kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen. "Mit wirksameren CO2-Grenzwerten könnten wir viel mehr Treibhausgasemissionen vermeiden als mit E10. Noch dazu würde das die Verbraucher nichts kosten, sondern ihnen im Gegenteil auch noch bares Geld sparen." (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Lesen Sie auch:
Thema E10 noch nicht aufgearbeitet

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Zusammenhang mit Korruptionsdelikten

    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen