Biokraftstoff E10: Verbraucherzentrale Bundesverband und das Brandenburgische Verbraucherschutzministerium fordern gemeinsam Rechtsicherheit und eine aktive Information der Autobesitzer Rechtsverbindlichkeit herbeiführen: "Mit dem Verweis auf die DAT-Listen und Aushänge an den Tankstellen können sich die Autofahrer nicht zufrieden geben"
(15.03.11) - Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Gerd Billen und Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack fordern mit Nachdruck eine erweiterte verbindliche Garantieerklärung der Automobilhersteller und eine unmittelbare Information der Autobesitzer über das Kraftfahrt-Bundesamt. "Das Thema ist noch nicht durch", sagten beide im Anschluss an ein Treffen in Potsdam.
"Alles was die Bundesregierung jetzt zusagt, ist eine Selbstverständlichkeit, die in die Verordnung gehört hätte", so Anita Tack. "Was jetzt beraten wurde, reicht nicht und dient weder dem Verbraucher- noch dem Umweltschutz." Tack kündigte an, das Thema auf die Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz im September zu setzen.
"Mit dem Verweis auf die DAT-Listen und Aushänge an den Tankstellen können sich die Autofahrer nicht zufrieden geben", sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Verbraucher seien auch nach dem Gipfelgespräch nach wie vor verunsichert. Viele wüssten noch immer nicht, ob ihr Fahrzeug unbedenklich mit dem Kraftstoff E10 betankt werden kann. Sollten Risiken mit der Benutzung verbunden sein, ist es vertragliche Pflicht der Autohersteller, ihre Kunden auf die Gefahren hinzuweisen, die mit einer Betankung durch E10 verbunden sind.
Im Anschluss an ein Gespräch in Potsdam legten Tack und Billen einen Mustertext für eine erweiterte Garantieerklärung zur E10-Verträglichkeit vor:
"Der Hersteller des KFZ (genaue Modellbezeichnung) garantiert die Verträglichkeit des Motors mit Benzin, das mit zehn Prozent Bioethanol versetzt ist. Der Einsatz von E10-Kraftstoff ist für dieses Fahrzeug unbedenklich."
Damit die Garantieerklärung rechtsverbindlich wird, müssen nach Ansicht von Billen und Tack die Garantieerklärungen den Verbrauchern - etwa über das Kraftfahrt-Bundesamt - individuell zugehen. Dieser Vorstoß war beim gestrigen Gipfel-Gespräch zum Thema an der mangelnden Finanzierung des Portos für die Versandaktion gescheitert. "Stattdessen verweist man die Verbraucher ans Internet, Hotlines oder Listen an Tankstellen", kritisiert Billen. Die bisherigen, sehr unterschiedlichen Erklärungen der Hersteller reichen nach Einschätzung des vzbv nach wie vor nicht aus, um Rechtsverbindlichkeit herbeizuführen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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