Solveny II-Compliance oft nicht gegeben
Eine Compliance-Studie der BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft enttarnt Nachholbedarf bei deutschen Versicherungen
Im Hinblick auf die mit Solvency II bis zum 1. Januar 2013 zusätzlich umzusetzenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen bestehen erhebliche Defizite bei der Ausgestaltung der Compliance-Funktion innerhalb der Versicherungswirtschaft
(14.03.11) - Solvency II, ein Regelwerk sorgt für Zündstoff. Verabschiedet, um die Versicherungsbranche krisenfester zu machen, erscheint die Umsetzung des zukünftigen europäischen Versicherungsaufsichtssystems vielen Unternehmen zu kompliziert und vor allem zu teuer.
Die aktuelle Studie "Compliance Survey bei Versicherungen. Ist die deutsche Versicherungswirtschaft auf dem richtigen Kurs?" der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, durchgeführt von TNS Emnid, hat 100 Compliance-Beauftragte in Versicherungen gefragt, inwiefern ihr Unternehmen bereits auf die künftigen Compliance-Anforderungen für Versicherungen, wie sie in der Solvency II-Richtlinie formuliert werden, vorbereitet sind. Bei einem Viertel der befragten Unternehmen ist die Compliance-Funktion noch nicht genügend in die Unternehmensprozesse eingebunden und personell unterbesetzt. Bei 90 Prozent der Versicherungen hat der Aufsichtsrat gar keinen direkten Zugriff auf Compliance-Berichte und muss relevante Informationen aktiv einfordern.
Die der Aufsicht durch die BaFin unterstehende deutsche Versicherungswirtschaft hatte schon immer eine Vielzahl von regulatorischen Compliance-Vorschriften zu beachten. Im Zuge der Finanzkrise hat sich dies noch verstärkt, da neben den Regelungen für die in erster Linie betroffenen Banken parallel auch strengere Vorschriften für Versicherungen verabschiedet wurden.
Im Hinblick auf die mit Solvency II bis zum 1. Januar 2013 zusätzlich umzusetzenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen bestehen laut der aktuellen BDO-Compliance-Studie noch erhebliche Defizite bei der Ausgestaltung der Compliance-Funktion innerhalb der Versicherungswirtschaft. Dies betrifft nicht nur die verbesserungsfähige Kommunikation und Dokumentation von Compliance-Regelungen in Unternehmen, sondern insbesondere die fehlende Einbindung der Compliance in bestehende Unternehmensprozesse. So gilt für knapp 90 Prozent der befragten Unternehmen, dass die Compliance-Stelle nicht in alle relevanten Unternehmensprozesse einbezogen ist.
"Diese mangelnde Verzahnung führt häufig zu lückenhafter Informationsgewinnung und damit auch zu einer Ineffizienz der Compliance-Stelle", erläutert Thomas Volkmer, Leiter des BDO Branchencenters Versicherungen in Köln. "Für einen kostenoptimalen Ansatz und eine verbesserte Organisation sollten sämtliche Compliance-Tätigkeiten über die Geschäftsbereiche hinweg vernetzt werden."
Um Compliance nicht nur als bloße formale Erfüllung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Bestimmungen zu betreiben, sondern diese risikominimierend und vor allem wirtschaftlich durchzuführen, bedarf es der in der Solvency II-Richtlinie vorgesehenen unternehmensübergreifenden Compliance-Funktion. "Bei der Einrichtung können die Versicherungen bereits bestehende Strukturen in das unternehmensweite Governance-System einbinden. Dies dient der Risikominimierung, hilft den Leitungsorganen bei der ordnungsgemäßen Geschäftsführung und reduziert deren Haftungsrisiken", erklärt Volkmer. "Kompliziert und teuer muss die Umsetzung der in Solvency II geforderten Maßnahmen also nicht sein."
Hintergrundinformation Solvency II:
Das Regelwerk Solvency II ist eine grundlegende EU-Reform des Versicherungsaufsichtsrechts in Europa. Ziel der Reform ist es, die heutigen Eigenmittelanforderungen für Versicherungsunternehmen zu einem risikoorientierten System der Finanzaufsicht weiterzuentwickeln. Aus der bis zum 1. Januar 2013 umzusetzenden Solvency II-Richtlinie ergeben sich deshalb konkrete Anforderungen an die dann zwingend einzurichtende Compliance-Funktion.
So ist beispielsweise festgelegt, dass die Compliance-Funktion eine bereichsübergreifende Ausrichtung und angemessene Melderegelungen auf allen Unternehmensebenen beinhalten soll. Ebenso regelt die Richtlinie die Identifizierung und Beurteilung des mit der Nicht-Einhaltung der rechtlichen Vorgaben verbundenen Risikos.
Zur Studie:
Die aktuelle Studie "Compliance Survey bei Versicherungen. Ist die deutsche Versicherungswirtschaft auf dem richtigen Kurs?" (BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: ra)
BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Steckbrief
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