Soziale Netzwerke: Keine Regeln für Personaler


Compliance im HR-Bereich: Nur in jedem neunten Unternehmen ist Personalern die Nutzung von Social Media ausdrücklich gestattet – die meisten schauen aber trotzdem rein
Mehrheit informiert sich auf Bewerber-Profilen vor der Einladung zum Gespräch - Keinen Auftritt in den sozialen Netzwerken zu haben, kann das Job-Angebot kosten



Darf der Personalchef nach der Durchsicht von Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen noch einen kurzen Blick auf die Social-Media-Profile des Bewerbers werfen? In den meisten Unternehmen gibt es dazu keine klaren Regeln. So geben lediglich 11 Prozent der Personalverantwortlichen an, dass es bei ihnen ausdrücklich gestattet ist, dass sie die Profile einsehen dürfen. Weitere 4 Prozent der Unternehmen haben ebenfalls klare Regeln, gehen dabei aber in die umgekehrte Richtung und verbieten der Personalabteilung den zusätzlichen Blick in soziale Netzwerke. Die große Mehrheit (81 Prozent) gibt an, dass es dazu keine Vorgaben gibt.

Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 304 Personalverantwortlichen in Unternehmen ab 50 Mitarbeitern. "Ein aktuelles und gut gepflegtes Profil in sozialen Netzwerken kann die Chancen auf eine Einladung zum persönlichen Gespräch erhöhen. Wichtig ist, dass das Profil mit den eingereichten Bewerbungsunterlagen übereinstimmt, sie sinnvoll ergänzt und zusätzliche Informationen bietet", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Recherche in Netzwerke findet meistens vor der Einladung zum Gespräch statt
Auch wenn es nur im Ausnahmefall die explizite Erlaubnis gibt: Gut zwei Drittel der Personaler (63 Prozent) informieren sich in sozialen Netzwerken über Bewerber. Zwei Drittel (67 Prozent) von ihnen schauen sich dabei die Profile an, bevor sie entscheiden ob ein Kandidat zum Gespräch eingeladen wird. Drei von zehn ziehen bereits bei der ersten Sichtung der Unterlagen die Social-Media-Profile zu Rate (29 Prozent), ebenso viele nach dem ersten Gespräch mit dem Bewerber (30 Prozent). Jeder fünfte Personaler (18 Prozent) nutzt soziale Netzwerke als letzten Check, kurz bevor ein Vertrag zustande kommt. 12 Prozent der Unternehmen speichern sogar die Informationen aus den sozialen Netzwerken, die große Mehrheit der Personalverantwortlichen (76 Prozent) nutzt sie allerdings nur, um sich selbst ein besseres Bild vom Bewerber zu machen.

Wer kein Social-Media-Profil hat, bekommt möglicherweise den Job nicht
Wer als Bewerber gar kein Profil in sozialen Netzwerken hat, kann seinem beruflichen Fortkommen schaden. Zwar sagen acht von zehn Personalverantwortlichen (81 Prozent), die sich in sozialen Netzwerken über Kandidaten informieren, dass sie auch Bewerbern ohne Social-Media-Auftritt jede Stelle anbieten würden. Für jeden Sechsten (16 Prozent) ist das Vorhandensein eines Online-Profils unter Umständen jedoch ein Einstellungskriterium. So betonen 8 Prozent, dass allenfalls bestimmte Tätigkeiten für solche Bewerber in Frage kommen – und weitere 8 Prozent stellen Bewerber ohne Social Media Profil grundsätzlich nicht ein.

Rohleder: "Wer in sozialen Netzwerken nicht auftreten will, gleichzeitig aber sein berufliches Fortkommen fördern möchte, kann eine eigene Webseite einrichten und mit einem geschützten Link den potenziellen Arbeitgebern exklusiv zur Verfügung stellen." Für nicht wenige Bewerber, die soziale Netzwerke ablehnen, würde aber umgekehrt die Mitarbeit in einem stark Social Media-affinen Unternehmen wohl ohnehin nicht in Frage kommen.

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 304 Personalverantwortliche in Unternehmen ab 50 Mitarbeitern telefonisch befragt. Die Fragestellungen lauteten: "Informieren Sie sich in sozialen Netzwerken über Ihre Bewerber?", "Zu welchem Zeitpunkt schauen Sie sich Profile von Bewerbern in sozialen Netzwerken an?", "Gibt es in Ihrem Unternehmen Regeln zur Einsicht von Social-Media-Profilen von Bewerbern?", "Werden die aus sozialen Netzwerken gewonnenen Informationen über Bewerber in Ihrem Unternehmen gespeichert oder werden diese Informationen nur für Entscheidungen im Personalmanagement verwendet?" und "Würden Sie Bewerber in die engere Auswahl nehmen, von denen Sie in sozialen Netzwerken überhaupt keine Profile finden?"
(Bitkom: ra)

eingetragen: 02.11.18
Newsletterlauf: 11.12.18

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.



Meldungen: Studien

  • Viele Schulen regeln den KI-Einsatz nicht

    Um schneller einen Aufsatz zu schreiben, die Antwort im Unterricht nachzuschlagen oder Ideen für das Kunstprojekt zu sammeln - Künstliche Intelligenz ist längst auch in vielen deutschen Klassenzimmern angekommen. Allerdings hat nicht einmal jede vierte Schule zentral geregelt, was dabei erlaubt und was verboten ist. Lediglich an 23 Prozent der weiterführenden Schulen gibt es zentrale KI-Regeln, die für die ganze Schule gelten.

  • Ein Fünftel wurde im Job zu KI geschult

    Mit KI die Mail formulieren, eine Hintergrundrecherche starten oder aus Gesprächsnotizen ein Protokoll erstellen - Künstliche Intelligenz kann im Job unterstützen, wenn man weiß wie. Ein Fünftel (20 Prozent) der Berufstätigen wurde deshalb von ihrem Arbeitgeber bereits im KI-Einsatz geschult. Bei weiteren 6 Prozent gibt es zwar entsprechende Fortbildungen, sie haben sie aber noch nicht wahrgenommen. Der großen Mehrheit von 70 Prozent der Beschäftigten wird allerdings keine KI-Fortbildungen angeboten. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 1.005 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

  • Mindestens ein Datenschutzvorfall

    The Business Digital Index (BDI), eine Initiative von Cybernews, hat die digitale Sicherheit von 75 EU-Institutionen untersucht. Das Ergebnis ist besorgniserregend: 67 Prozent der untersuchten Einrichtungen erhielten die Noten "D" oder "F" und gelten damit als "hohes" oder "kritisches" Risiko.

  • Überwachung und Compliance stets im Fokus

    Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) setzt die Bundesregierung einen Meilenstein für die Zukunft der digitalen Gesundheitsversorgung. Ziel ist es, eine umfassende Datentransparenz - sowohl für Patienten als auch das medizinische Personal - zu schaffen, um die Qualität der Versorgung zu optimieren und Mitarbeitende im Healthcare-Sektor zu entlasten. Wie die Studie "Digitale Zwickmühle im Gesundheitswesen: Zwischen Innovationsdruck und Systemrisiken" von Soti jedoch zeigt, mangelt es in vielen deutschen Gesundheitseinrichtungen noch immer an den nötigen technischen Voraussetzungen, um diesem Anspruch in der Praxis auch wirklich gerecht zu werden. Für diese Erhebung wurden weltweit IT-Entscheidungsträger im Healthcare-Bereich befragt.

  • Haftungsrisiko bei Cyber-Schäden

    Führungskräfte in Deutschland blicken mit wachsender Sorge auf ihr Haftungsrisiko bei Cyber-Schäden - für 88 Prozent sind Cyber-Attacken und für 86 Prozent Datenverluste das Top-Risiko für Manager 2025. Das zeigt der aktuelle "Directors' and Officers' Liability Survey" des Risikoberaters und Großmaklers Willis, einem Geschäftsbereich von WTW, und der internationalen Anwaltssozietät Clyde & Co. Außerdem zeigt die Studie, dass vielen Themen im Management Board nicht genug Zeit eingeräumt wird: 38 Prozent der befragten Führungskräfte in Deutschland sind der Meinung, dass im Vorstands- und Geschäftsführungskreis mehr Zeit für das Thema Cybersicherheit aufgewendet werden sollte. "Das ist ein deutliches Signal dafür, dass viele Unternehmen sich der Bedrohung zwar bewusst sind, sich ihr aber noch nicht ausreichend widmen", sagt Lukas Nazaruk, Head of Corporate Risk & Broking Deutschland und Österreich bei Willis.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen