Klare Regelung zum privaten Surfen treffen


Compliance am Arbeitsplatz: 30 Prozent der Unternehmen haben privates Surfen kategorisch verboten
Private Internetnutzung: Ein kategorisches Surf-Verbot am Arbeitsplatz sollte auf gut begründete Sonderfälle beschränkt sein, sagt Bitkom


(30.03.12) - Die meisten deutschen Unternehmen (59 Prozent) lassen zu, dass Mitarbeiter am Arbeitsplatz privat das Internet nutzen. Sie gestatten beispielsweise, private E-Mails abzurufen oder Nachrichtenseiten zu besuchen. Das geht aus einer Erhebung im Auftrag des Bitkom hervor. Knapp ein Drittel der Firmen (30 Prozent) verbietet dagegen privates Surfen komplett, 11 Prozent haben gar keine Regelung. Der Bitkom rät Unternehmen, dem Thema offen gegenüberzustehen und den Mitarbeitern mit einem Vertrauensvorschuss zu begegnen. Grund sei die zunehmende Verschmelzung von Berufs- und Privatleben.

"Ein kategorisches Surf-Verbot am Arbeitsplatz sollte auf gut begründete Sonderfälle beschränkt sein", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Neun von zehn Arbeitnehmern sind notfalls auch nach Dienstschluss für Kollegen, Kunden und Vorgesetzte erreichbar, sodass beide Seiten von einer flexiblen Regelung profitieren", betont Rohleder. Bitkom zufolge nutzen zwei Drittel der Mitarbeiter das Internet während der Arbeitszeit für private Zwecke.

Jedes vierte Unternehmen erlaubt die private Internetnutzung unter Auflagen, entweder durch technische Filter oder Einschränkungen für bestimmte Online-Dienste. So haben Arbeitgeber die Möglichkeit, einzelne Internetdienste wie soziale Netzwerke zu sperren, um private Online-Aktivitäten im Rahmen zu halten. Mit Filtern innerhalb der Firmen-IT können bestimmte, nicht berufsbezogene Inhalte blockiert werden.

Große Unternehmen handhaben die private Internetnutzung strenger als kleine. Firmen mit einem Umsatz über 50 Millionen Euro erlauben das private Surfen nur zu 13 Prozent ohne Einschränkungen, 56 Prozent untersagen es komplett. Konzerne verfügen eher über die Ressourcen und das Know-how, IT-Richtlinien festzulegen und technisch zu kontrollieren. Kleine Unternehmen verzichten häufig aus Kostengründen auf solche Einschränkungen. Jede zweite Firma (49 Prozent) mit einem Umsatz unter einer Million Euro gestattet das Surfen uneingeschränkt, nur 26 Prozent sprechen ein vollständiges Verbot aus.

Wenn es gar keine Regelung zur privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz gibt, kann dies zu arbeitsrechtlichen Problemen führen, warnt Bitkom. "Wir empfehlen Arbeitgebern, eine klare Regelung zum privaten Surfen zu treffen – durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Richtlinie oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Rohleder.

Die Internet-Vorschriften von Unternehmen müssen auch Datenschutz und IT-Sicherheit berücksichtigen. "Wenn man tausend PC-Arbeitsplätze verwalten muss, hat man tausend potenzielle Einfallstore für Internet-Kriminelle. Um das Risiko zu verkleinern, braucht es einheitliche Sicherheits-Standards, die von der IT-Abteilung kontrolliert werden können", erklärt Rohleder.

Zur Methodik: Basis ist eine Erhebung des Instituts Aris im Auftrag des Bitkom. Dabei wurden mehr als 800 IT-Verantwortliche, Datenschutzbeauftragte und Geschäftsführer von Unternehmen unterschiedlicher Branchen befragt. (Bitkom: ra)

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Meldungen: Studien

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  • Ein Fünftel wurde im Job zu KI geschult

    Mit KI die Mail formulieren, eine Hintergrundrecherche starten oder aus Gesprächsnotizen ein Protokoll erstellen - Künstliche Intelligenz kann im Job unterstützen, wenn man weiß wie. Ein Fünftel (20 Prozent) der Berufstätigen wurde deshalb von ihrem Arbeitgeber bereits im KI-Einsatz geschult. Bei weiteren 6 Prozent gibt es zwar entsprechende Fortbildungen, sie haben sie aber noch nicht wahrgenommen. Der großen Mehrheit von 70 Prozent der Beschäftigten wird allerdings keine KI-Fortbildungen angeboten. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 1.005 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

  • Mindestens ein Datenschutzvorfall

    The Business Digital Index (BDI), eine Initiative von Cybernews, hat die digitale Sicherheit von 75 EU-Institutionen untersucht. Das Ergebnis ist besorgniserregend: 67 Prozent der untersuchten Einrichtungen erhielten die Noten "D" oder "F" und gelten damit als "hohes" oder "kritisches" Risiko.

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    Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) setzt die Bundesregierung einen Meilenstein für die Zukunft der digitalen Gesundheitsversorgung. Ziel ist es, eine umfassende Datentransparenz - sowohl für Patienten als auch das medizinische Personal - zu schaffen, um die Qualität der Versorgung zu optimieren und Mitarbeitende im Healthcare-Sektor zu entlasten. Wie die Studie "Digitale Zwickmühle im Gesundheitswesen: Zwischen Innovationsdruck und Systemrisiken" von Soti jedoch zeigt, mangelt es in vielen deutschen Gesundheitseinrichtungen noch immer an den nötigen technischen Voraussetzungen, um diesem Anspruch in der Praxis auch wirklich gerecht zu werden. Für diese Erhebung wurden weltweit IT-Entscheidungsträger im Healthcare-Bereich befragt.

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    Führungskräfte in Deutschland blicken mit wachsender Sorge auf ihr Haftungsrisiko bei Cyber-Schäden - für 88 Prozent sind Cyber-Attacken und für 86 Prozent Datenverluste das Top-Risiko für Manager 2025. Das zeigt der aktuelle "Directors' and Officers' Liability Survey" des Risikoberaters und Großmaklers Willis, einem Geschäftsbereich von WTW, und der internationalen Anwaltssozietät Clyde & Co. Außerdem zeigt die Studie, dass vielen Themen im Management Board nicht genug Zeit eingeräumt wird: 38 Prozent der befragten Führungskräfte in Deutschland sind der Meinung, dass im Vorstands- und Geschäftsführungskreis mehr Zeit für das Thema Cybersicherheit aufgewendet werden sollte. "Das ist ein deutliches Signal dafür, dass viele Unternehmen sich der Bedrohung zwar bewusst sind, sich ihr aber noch nicht ausreichend widmen", sagt Lukas Nazaruk, Head of Corporate Risk & Broking Deutschland und Österreich bei Willis.

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