Erfolgreiche Bekämpfung von Korruption


BKA: Korruptionsstraftaten auf dem niedrigsten Stand seit fünf Jahren
Bundeskriminalamt veröffentlicht Bundeslagebild 2018



Die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland geht weiter zurück. Im Jahr 2018 hat die Polizei insgesamt 3.804 Korruptionsstraftaten registriert - ein Rückgang von rund 22 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und gleichzeitig der niedrigste Stand der vergangenen fünf Jahre. Das geht aus dem Bundeslagebild "Korruption 2018" hervor, das das Bundeskriminalamt veröffentlicht hat.

Auch der durch Korruption entstandene Schaden ist gesunken, dieser lag 2018 bei 121 Millionen Euro (2017: 291 Millionen Euro). Der starke Rückgang um 58 Prozent im Vergleich zu 2017 lässt sich durch den hohen mehrstelligen Millionenschaden in einem Verfahren erklären, welches im Vorjahr in die Statistik eingeflossen ist.

Dennoch ist weiterhin von einem großen Dunkelfeld auszugehen. Daher ist es wichtig, dass jeder Verdacht auf Korruption gemeldet wird. Denn Korruption verursacht nicht nur wirtschaftliche, sondern auch immaterielle Schäden: Sie schädigt das Grundvertrauen der Bürger in die Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit und Handlungsfähigkeit des Staates und die Integrität der Wirtschaft. Die Gesamtzahl der Tatverdächtigen lag 2018 bei 2.458 und ist im Vergleich zu 2017 (2.939 Tatverdächtige) um 16 Prozent gesunken. Unterschieden wird dabei zwischen den Vorteilsnehmern bzw. Bestochenen ("Nehmer") und den Vorteilsgewährenden bzw. Bestechenden ("Geber"). Während die Anzahl der Geber um 39 Prozent auf 924 (2017: 1.514) gesunken ist, ist die Anzahl der Nehmer um 8 Prozent auf 1.534 (2017: 1.425) angestiegen.

Rund die Hälfte der Korruptionsverfahren wurde im Jahr 2018 aufgrund polizeiinterner Erkenntnisse von Amts wegen eingeleitet. Hinweise auf Korruption ergaben sich zum Beispiel im Rahmen von laufenden Ermittlungsverfahren.

Daneben kommt qualifizierten Hinweisen, etwa aus der Wirtschaft, eine besondere Bedeutung für die erfolgreiche Bekämpfung von Korruption zu. So bieten beispielsweise webbasierte Hinweisgebersysteme, die in den vergangenen Jahren im Rahmen der Korruptionsprävention eingeführt wurden, die Möglichkeit, die Polizei auch anonym über Verdachtsfälle der Korruption zu informieren. Hinweise auf Korruption nimmt jedoch grundsätzlich jede Polizeidienststelle entgegen. (Bundeskriminalamt: ra)

eingetragen: 13.11.19
Newsletterlauf: 13.12.19


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