Studie: Informationen über Datenlecks


Firmen werden dazu aufgefordert, Details zu IT-Sicherheitsvorfällen mit Kunden, Partnern, Aufsichtsbehörden oder Medien zu teilen
Die Weitergabe von Informationen über Sicherheitsvorfälle sollte für Unternehmen weniger als Zwang, sondern als Mehrwert für Kunden und Partner gesehen werden

(15.11.13) - Eine weltweite Umfrage von Kaspersky Lab zeigt: Fast Dreiviertel (73 Prozent) der befragten Firmen, die zwischen Mai 2012 und 2013 einen IT-Sicherheitsvorfall zu beklagen hatten, mussten Informationen über den entsprechenden Vorfall trotz möglicher Reputationsschäden an Dritte weitergeben. Für Organisationen und Firmen ist es oft unvermeidlich, dass IT-Sicherheitsvorfälle bekannt werden. Laut Studie musste im Durchschnitt fast jedes zweite Unternehmen (44 Prozent) der befragten Firmen, die unter einem Datenleck zu leiden hatten, diese Information an ihre Kunden weitergeben, die ebenfalls als potenzielle Opfer hätten betroffen sein können. 34 Prozent der befragten Firmen informierten ihre Partner, 33 Prozent ihre Zulieferer, 27 Prozent die Aufsichtsbehörden und 15 Prozent die Medien.

Dabei haben große Unternehmen einen größeren Druck Informationen über IT-Sicherheitsvorfälle an Dritte weiterzugeben als kleinere Firmen – vor allem wenn es um die Informationsweitergabe an Aufsichtsbehörden geht. Laut Umfrage informierten 37 Prozent der großen Unternehmen und lediglich 25 Prozent der kleinen und mittelgroßen Firmen im oben genannten Zeitraum staatliche Einrichtungen über sensible Datenlecks.

Auch wenn die Weitergabe von Informationen über Datenlücken der eigenen Reputation schaden kann, ist dies dennoch sinnvoll. Denn die Grenze des eigenen Firmennetzwerks hört nicht bei den eigenen Endpoints auf, sondern ist fließend. Die Weitergabe von Informationen über Sicherheitsvorfälle sollte für Unternehmen weniger als Zwang, sondern als Mehrwert für Kunden und Partner gesehen werden.

Meldepflicht in Deutschland?
In Deutschland werden Unternehmen gebeten, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) über Hackerangriffe und Datenlecks freiwillig zu informieren. Somit kann das BSI ein besseres Bild der Gefahrenlage erstellen. Eine Meldepflicht von IT-Sicherheitsvorfällen gibt es in Deutschland bereits für die Betreiber von Telekommunikationsnetzen nach dem Telekommunikationsgesetz. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz müssen darüber hinaus Vorfälle gemeldet werden, wenn personenbezogene Daten betroffen sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Zugangsdaten oder Kreditkartendaten gestohlen werden. Anonyme und freiwillige Meldungen von IT-Sicherheitsvorfällen sind beim BSI möglich.
Die Meldestelle ist auf der Webseite der Allianz für Cybersicherheit erreichbar (https://www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/ACS/DE/Meldestelle/meldestelle.html). (Kaspersky Lab: ra)

Kaspersky Lab: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Studien

  • Detaillierte Einblicke in die Gehaltsstrukturen

    APSCo (Association of Professional Staffing Companies) Deutschland veröffentlicht den ersten umfassenden Gehaltscheck für die Staffing-Branche und schafft damit eine wichtige Grundlage für mehr Gehaltstransparenz. Die Ergebnisse unterstützen Staffing-Unternehmen in ihrer Vorbereitung auf die bevorstehenden Anforderungen der EU-Richtlinie zur Gehaltstransparenz, die ab 2026 verpflichtend wird.

  • Gute Bedingungen für GenAI-Anwendungen

    Ein Großteil der weltweiten KI-Investitionen fließt in den Finanzsektor. 2023 wurden in der Branche 87 Milliarden US-Dollar in KI investiert - deutlich mehr als im Gesundheitswesen (76 Milliarden) oder in der Telekommunikations- und Medienbranche (75 Milliarden).

  • 9 Prozent der Unternehmen nutzen generative KI

    Die deutsche Wirtschaft nimmt bei Künstlicher Intelligenz Fahrt auf. Erstmals beschäftigt sich mehr als die Hälfte (57 Prozent) der Unternehmen mit KI. Jedes fünfte Unternehmen (20 Prozent) nutzt bereits KI. Vor einem Jahr waren es erst 15 Prozent, 2022 nur 9 Prozent. Mehr als jedes Dritte (37 Prozent) plant oder diskutiert derzeit den KI-Einsatz, nach 28 Prozent 2023 und 25 Prozent 2022.

  • Studie zu Lieferkettengesetzen

    Für neun von zehn Unternehmen in Deutschland ist Personalmangel die größte Hürde bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Das zeigt eine neue Studie der EQS Group in Zusammenarbeit mit der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach. Während Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich nur ein geringes Risiko für LkSG-Verstöße sehen, schätzen sie dieses bei ihren mittelbaren Lieferanten deutlich höher ein.

  • Unternehmen evaluieren Krisenmanagementpläne

    Das Business Continuity Institute (BCI) hat seinen aktuellen Crisis Management Report 2024 veröffentlicht. Untersucht wurde der globalen Status des Krisenmanagements im vergangenen Jahr. Der von F24 gesponserte Report stützt sich auf Umfragen und strukturierte Interviews mit leitenden Resilienz-Experten und ermöglicht dadurch detaillierte Einblicke in den aktuellen Stand des Krisenmanagements.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen