Studie: Informationen über Datenlecks
Firmen werden dazu aufgefordert, Details zu IT-Sicherheitsvorfällen mit Kunden, Partnern, Aufsichtsbehörden oder Medien zu teilen
Die Weitergabe von Informationen über Sicherheitsvorfälle sollte für Unternehmen weniger als Zwang, sondern als Mehrwert für Kunden und Partner gesehen werden
(15.11.13) - Eine weltweite Umfrage von Kaspersky Lab zeigt: Fast Dreiviertel (73 Prozent) der befragten Firmen, die zwischen Mai 2012 und 2013 einen IT-Sicherheitsvorfall zu beklagen hatten, mussten Informationen über den entsprechenden Vorfall trotz möglicher Reputationsschäden an Dritte weitergeben. Für Organisationen und Firmen ist es oft unvermeidlich, dass IT-Sicherheitsvorfälle bekannt werden. Laut Studie musste im Durchschnitt fast jedes zweite Unternehmen (44 Prozent) der befragten Firmen, die unter einem Datenleck zu leiden hatten, diese Information an ihre Kunden weitergeben, die ebenfalls als potenzielle Opfer hätten betroffen sein können. 34 Prozent der befragten Firmen informierten ihre Partner, 33 Prozent ihre Zulieferer, 27 Prozent die Aufsichtsbehörden und 15 Prozent die Medien.
Dabei haben große Unternehmen einen größeren Druck Informationen über IT-Sicherheitsvorfälle an Dritte weiterzugeben als kleinere Firmen – vor allem wenn es um die Informationsweitergabe an Aufsichtsbehörden geht. Laut Umfrage informierten 37 Prozent der großen Unternehmen und lediglich 25 Prozent der kleinen und mittelgroßen Firmen im oben genannten Zeitraum staatliche Einrichtungen über sensible Datenlecks.
Auch wenn die Weitergabe von Informationen über Datenlücken der eigenen Reputation schaden kann, ist dies dennoch sinnvoll. Denn die Grenze des eigenen Firmennetzwerks hört nicht bei den eigenen Endpoints auf, sondern ist fließend. Die Weitergabe von Informationen über Sicherheitsvorfälle sollte für Unternehmen weniger als Zwang, sondern als Mehrwert für Kunden und Partner gesehen werden.
Meldepflicht in Deutschland?
In Deutschland werden Unternehmen gebeten, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) über Hackerangriffe und Datenlecks freiwillig zu informieren. Somit kann das BSI ein besseres Bild der Gefahrenlage erstellen. Eine Meldepflicht von IT-Sicherheitsvorfällen gibt es in Deutschland bereits für die Betreiber von Telekommunikationsnetzen nach dem Telekommunikationsgesetz. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz müssen darüber hinaus Vorfälle gemeldet werden, wenn personenbezogene Daten betroffen sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Zugangsdaten oder Kreditkartendaten gestohlen werden. Anonyme und freiwillige Meldungen von IT-Sicherheitsvorfällen sind beim BSI möglich.
Die Meldestelle ist auf der Webseite der Allianz für Cybersicherheit erreichbar (https://www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/ACS/DE/Meldestelle/meldestelle.html). (Kaspersky Lab: ra)
Kaspersky Lab: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
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