Elektrogeräte und das Energielabel
Viele Onlineshops schneiden bei der Energieverbrauchskennzeichnung mangelhaft ab
Erfreulich ist, dass nur bei neun Prozent der untersuchten Produkte offenkundige Verstöße gegen das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) auftraten
(19.05.15) - Seit Anfang des Jahres müssen auch Onlinehändler bei neuen Elektrogeräten das Energielabel und das Produktdatenblatt mit weiterführenden Informationen im Internet anzeigen. Doch nur wenige der Anbieter halten sich an die neuen Regeln, wie eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Rahmen ihres Projekts "MarktChecker" ergab. Lediglich ein Drittel der 20 untersuchten Onlineshops stellte den Verbrauchern alle Informationen zur Verfügung.
Noch ist die Verwirrung im Netz groß: Neben dem aktuellen Energielabel finden sich parallel entweder veraltete oder gar keine Angaben zum Energieverbrauch der Produkte. Das liegt daran, dass Onlinehändler das Energielabel laut Gesetz nur für Produkte angegeben müssen, die ab 2015 auf den Markt gekommen sind.
Für ihre Untersuchung haben vzbv und Bund im März 2015 insgesamt 20 große Internethändler, die Elektrogeräte wie Fernseher, Kühlschränke oder Waschmaschinen anbieten, überprüft. Erfasst wurden dabei 3.221 Produkte. Das Ergebnis: Bei vier Händlern wurde das Energielabel überhaupt nicht gezeigt, bei sechs weiteren fand sich kein Produktdatenblatt mit weiterführenden Informationen. Doch es gibt auch positive Beispiele: Sieben Händler kennzeichnen bereits freiwillig nahezu alle ihre Produkte mit dem Energielabel – unabhängig davon, wann die Produkte auf den Markt kamen.
Erfreulich ist, dass nur bei neun Prozent der untersuchten Produkte offenkundige Verstöße gegen das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) auftraten. Das heißt, dass dort die Angaben zur Energieverbrauchskennzeichnung nur teilweise oder gar nicht vorhanden waren. Für Johanna Kardel ein Erfolg des Energielabels, das Informationen bündelt, die bislang nur verstreut oder gar nicht online zu finden waren: "Die neue Regelung scheint es den Händlern einfacher zu machen, das Gesetz einzuhalten."
Hintergrund
Seit dem 1. Januar 2015 gelten neue gesetzliche Regelungen, die es Verbrauchern erleichtern, sich beim Kauf von elektrischen Haushaltsgeräten im Internet über den Stromverbrauch zu informieren. So wird das Energielabel, das bislang nur für den Einzelhandel galt, auch im Onlinehandel Pflicht. Zuvor mussten im Internet lediglich schriftlich einige Informationen wie die Effizienzklasse angegeben werden. (vzbv: sj)
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