Elektrogeräte und das Energielabel


Viele Onlineshops schneiden bei der Energieverbrauchskennzeichnung mangelhaft ab
Erfreulich ist, dass nur bei neun Prozent der untersuchten Produkte offenkundige Verstöße gegen das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) auftraten

(19.05.15) - Seit Anfang des Jahres müssen auch Onlinehändler bei neuen Elektrogeräten das Energielabel und das Produktdatenblatt mit weiterführenden Informationen im Internet anzeigen. Doch nur wenige der Anbieter halten sich an die neuen Regeln, wie eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Rahmen ihres Projekts "MarktChecker" ergab. Lediglich ein Drittel der 20 untersuchten Onlineshops stellte den Verbrauchern alle Informationen zur Verfügung.

Noch ist die Verwirrung im Netz groß: Neben dem aktuellen Energielabel finden sich parallel entweder veraltete oder gar keine Angaben zum Energieverbrauch der Produkte. Das liegt daran, dass Onlinehändler das Energielabel laut Gesetz nur für Produkte angegeben müssen, die ab 2015 auf den Markt gekommen sind.

Für ihre Untersuchung haben vzbv und Bund im März 2015 insgesamt 20 große Internethändler, die Elektrogeräte wie Fernseher, Kühlschränke oder Waschmaschinen anbieten, überprüft. Erfasst wurden dabei 3.221 Produkte. Das Ergebnis: Bei vier Händlern wurde das Energielabel überhaupt nicht gezeigt, bei sechs weiteren fand sich kein Produktdatenblatt mit weiterführenden Informationen. Doch es gibt auch positive Beispiele: Sieben Händler kennzeichnen bereits freiwillig nahezu alle ihre Produkte mit dem Energielabel – unabhängig davon, wann die Produkte auf den Markt kamen.

Erfreulich ist, dass nur bei neun Prozent der untersuchten Produkte offenkundige Verstöße gegen das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) auftraten. Das heißt, dass dort die Angaben zur Energieverbrauchskennzeichnung nur teilweise oder gar nicht vorhanden waren. Für Johanna Kardel ein Erfolg des Energielabels, das Informationen bündelt, die bislang nur verstreut oder gar nicht online zu finden waren: "Die neue Regelung scheint es den Händlern einfacher zu machen, das Gesetz einzuhalten."

Hintergrund
Seit dem 1. Januar 2015 gelten neue gesetzliche Regelungen, die es Verbrauchern erleichtern, sich beim Kauf von elektrischen Haushaltsgeräten im Internet über den Stromverbrauch zu informieren. So wird das Energielabel, das bislang nur für den Einzelhandel galt, auch im Onlinehandel Pflicht. Zuvor mussten im Internet lediglich schriftlich einige Informationen wie die Effizienzklasse angegeben werden. (vzbv: sj)

vzbv: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Studien

  • KI definiert Geschäftsmodelle neu

    In Deutschlands Chefetagen mangelt es an ausreichender Kompetenz im Bereich generativer Künstlicher Intelligenz (GenAI). Zwei Drittel der Führungskräfte gehen selbstkritisch davon aus, dass Entscheider ohne fundiertes KI-Verständnis mittelfristig aus der Leitungsebene verdrängt werden. Zudem erwarten 52 Prozent, dass künftig vor allem vollständig auf generativer KI basierende Geschäftsmodelle dominieren werden.

  • Nur die wenigsten haben eine Cyberversicherung

    Wenn plötzlich wichtige Daten nach einem Angriff mit Schadsoftware verschwunden sind, jemand anderes sich im Internet der eigenen Identität bemächtigt und damit Schäden verursacht oder auch wenn man beim Online-Shopping betrogen wird - Opfer von Kriminalität im Internet zu werden, kann schnell teuer werden. Abhilfe versprechen Cyberversicherungen. Allerdings haben derzeit die wenigsten Internetnutzerinnen und -nutzer in Deutschland eine entsprechende Absicherung.

  • Identity Governance und Administration

    Omada hat die Veröffentlichung ihres jährlichen State of Identity Governance Report für 2025 bekannt gegeben. Der Bericht untersucht die Sicht von IT- und Geschäftsführern auf Bedrohungen im Kontext von Identitätssicherheit und die Lösungen, die sie zur Bewältigung dieser Herausforderungen einsetzen.

  • Überwinden des "Henne-Ei-Problems"

    Der ibi-Payment-Report 2024 behandelt ein umfangreiches und vielfältiges Themenspektrum. Dabei wurde auch SEPA Request-to-Pay detailliert betrachtet. Die aus den Online-Befragungen von 1.024 Endkunden sowie 40 Fach- und Führungskräften aus den Bereichen Zahlungsverkehr und Payment von Kreditinstituten erzielten Ergebnisse zeigen, dass die Meinungen über das Gelingen einer flächendeckenden Durchsetzung von SEPA Request-to-Pay stark divergieren.

  • Leben nach dem Tod - Digital unsterblich?

    Neue Technologien wie KI ermöglichen das Weiterleben nach dem Tod in Form von digitalen Darstellungen (Avataren) oder Chatbots. Die Digital Afterlife Industry, die solche Möglichkeiten anbietet, gilt als vielversprechender Wachstumsmarkt. Ein interdisziplinäres Forschungsteam des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie SIT sowie der Universität Tübingen hat Gestaltungsvorschläge zum Umgang mit Avataren erarbeitet und in der Studie "Ethik, Recht und Sicherheit des digitalen Weiterlebens" zusammengefasst.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen