Elektrogeräte und das Energielabel


Viele Onlineshops schneiden bei der Energieverbrauchskennzeichnung mangelhaft ab
Erfreulich ist, dass nur bei neun Prozent der untersuchten Produkte offenkundige Verstöße gegen das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) auftraten

(19.05.15) - Seit Anfang des Jahres müssen auch Onlinehändler bei neuen Elektrogeräten das Energielabel und das Produktdatenblatt mit weiterführenden Informationen im Internet anzeigen. Doch nur wenige der Anbieter halten sich an die neuen Regeln, wie eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Rahmen ihres Projekts "MarktChecker" ergab. Lediglich ein Drittel der 20 untersuchten Onlineshops stellte den Verbrauchern alle Informationen zur Verfügung.

Noch ist die Verwirrung im Netz groß: Neben dem aktuellen Energielabel finden sich parallel entweder veraltete oder gar keine Angaben zum Energieverbrauch der Produkte. Das liegt daran, dass Onlinehändler das Energielabel laut Gesetz nur für Produkte angegeben müssen, die ab 2015 auf den Markt gekommen sind.

Für ihre Untersuchung haben vzbv und Bund im März 2015 insgesamt 20 große Internethändler, die Elektrogeräte wie Fernseher, Kühlschränke oder Waschmaschinen anbieten, überprüft. Erfasst wurden dabei 3.221 Produkte. Das Ergebnis: Bei vier Händlern wurde das Energielabel überhaupt nicht gezeigt, bei sechs weiteren fand sich kein Produktdatenblatt mit weiterführenden Informationen. Doch es gibt auch positive Beispiele: Sieben Händler kennzeichnen bereits freiwillig nahezu alle ihre Produkte mit dem Energielabel – unabhängig davon, wann die Produkte auf den Markt kamen.

Erfreulich ist, dass nur bei neun Prozent der untersuchten Produkte offenkundige Verstöße gegen das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) auftraten. Das heißt, dass dort die Angaben zur Energieverbrauchskennzeichnung nur teilweise oder gar nicht vorhanden waren. Für Johanna Kardel ein Erfolg des Energielabels, das Informationen bündelt, die bislang nur verstreut oder gar nicht online zu finden waren: "Die neue Regelung scheint es den Händlern einfacher zu machen, das Gesetz einzuhalten."

Hintergrund
Seit dem 1. Januar 2015 gelten neue gesetzliche Regelungen, die es Verbrauchern erleichtern, sich beim Kauf von elektrischen Haushaltsgeräten im Internet über den Stromverbrauch zu informieren. So wird das Energielabel, das bislang nur für den Einzelhandel galt, auch im Onlinehandel Pflicht. Zuvor mussten im Internet lediglich schriftlich einige Informationen wie die Effizienzklasse angegeben werden. (vzbv: sj)

vzbv: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Studien

  • Lösungsansätze gegen den GenAI-Gender Gap

    Frauen drohen bei Künstlicher Intelligenz (KI), die bis 2030 allein in Deutschland 3 Millionen Jobs verändern könnte, ins Hintertreffen zu geraten. So zeigen aktuelle Zahlen von Coursera, dass lediglich 27 Prozent der Lernenden in Generative-AI (GenAI)-Kursen in Deutschland (102.000 Einschreibungen) weiblich sind. Dies liegt noch unter dem weltweiten Durchschnitt von 32 Prozent und reicht im Ländervergleich gerade für einen Platz in den Top-Ten (Platz 9). Und das, obwohl sich allein auf Coursera im vergangenen Jahr weltweit alle 10 Sekunden jemand in einen GenAI-Kurs einschrieb.

  • Rote Linien für die zukünftige Nutzung von KI

    Laut einer aktuellen Studie von NTT Data droht eine Verantwortungslücke die durch KI möglich gewordenen Fortschritte zu untergraben. Mehr als 80 Prozent der Führungskräfte räumen ein, dass Führungsfähigkeiten, Governance und die Bereitschaft der Mitarbeitenden nicht mit den Fortschritten der KI mithalten können. Das gefährdet Investitionen, Sicherheit und das Vertrauen der Öffentlichkeit.

  • Europas Sanktionslandschaft

    Die Durchsetzung der europaweiten Datenschutz-Gesetzgebung hat einen neuen Höchststand erreicht: Erstmals überschreiten die öffentlich bekannten Bußgelder in Europa die Marke von fünf Milliarden Euro. Seit Inkrafttreten der General Data Protection Regulation (GDPR) im Mai 2018 wurden bis März 2025 insgesamt rund 5,65 Milliarden Euro an Strafen verhängt - ein Plus von 1,17 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr. Diese Rekordsumme spiegelt wider, wie stark sich die europäische Sanktionspraxis in den vergangenen Jahren entwickelt hat.

  • Absicherung unternehmerischer Entscheidungen

    Die zunehmende Regulierungsdichte mit immer neuen Vorschriften erschwert Vorständen und Aufsichtsräten die rechtliche Einschätzung unternehmerischer Entscheidungen und bremst unternehmerisches Handeln. Das Deutsche Aktieninstitut und die Anwaltskanzlei Gleiss Lutz haben die Studie "Absicherung unternehmerischer Entscheidungen - Entscheidungsfindung in unsicheren Zeiten" veröffentlicht.

  • Herausforderung: Datenschutz & geteilte Geräte

    Die Digitalisierung schreitet in der Transport- und Logistikbranche stetig voran und macht Prozesse innerhalb der Lieferkette immer transparenter und damit nachvollziehbarer. So kam die jüngste Studie "Digitale Innovationen: Was die Transport- und Logistikbranche jetzt braucht" von SOTI zu dem Ergebnis, dass sich 80 Prozent (weltweit 78 Prozent) der deutschen Arbeitnehmenden im T&L-Bereich durch die technische Nachverfolgbarkeit von Waren, für die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Verantwortung tragen, sicherer fühlen. Gleichzeitig empfinden jedoch 61 Prozent das Tracking dienstlicher Geräte als Eingriff in ihre Privatsphäre (weltweit 55 Prozent).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen