Falschberatungen von Kreditinstituten


Schützen Beratungsprotokolle nur die Banken und nicht die Verbraucher?
Verbraucherzentrale Bundesverband fordert einen gesetzlichen Standard für die Beratungsdokumentation


(26.11.10) - Beratungsprotokolle der Banken und Sparkassen schützen angeblich nicht vor Falschberatungen. Vielmehr scheinen Geldinstitute sie einzusetzen, um die eigenen Haftungsrisiken zu minimieren. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung der Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Der vzbv fordert einen klaren, einheitlichen und verbindlichen Standard für die Beratungsdokumentation. "Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die Protokolle Verbraucher effektiv schützen", erklärt Vorstand Gerd Billen.

Grundlage der Untersuchung sind 61 Beratungsprotokolle aus dem im August 2010 veröffentlichten Bankentest der Stiftung Warentest. Untersucht wurde damals die Qualität der Anlageempfehlung.

Die Auswertung der Protokolle ergab nun, dass sich diese nicht am Informationsbedarf der Verbraucher ausrichten:
>> In 59 Fällen wurde das Anlageziel nicht vollständig dokumentiert.
>> In keinem Fall wurden die finanziellen Verhältnisse des Anlegers vollständig erfasst.
>> In 59 Fällen wurden die Kenntnisse und Erfahrungen mit Finanzgeschäften nicht aussagekräftig erfasst.
>> In keinem Fall wurde die Risikobereitschaft des Anlegers aussagekräftig erfasst.
>> In keinem Fall wurde aussagekräftig erfasst, ob der Anleger die finanziellen Möglichkeiten hat, das gewünschte Risiko einzugehen.
>> In 58 Fällen wurden die Produktempfehlungen nicht aussagekräftig begründet.
>> In keinem Fall wurden die Provisionen, welche die Bank für die Vermittlung erhält, aussagekräftig offengelegt.

Dagegen zeigte die Untersuchung deutlich, dass die Banken die Protokolle einsetzen, um ihr Haftungsrisiko zu minimieren: In 49 Fällen enthielten die Protokolle Klauseln zur pauschalen Haftungsfreizeichnung.

Gesetzliche Ziele werden nicht erreicht
Fazit:
Die Protokolle erfüllen derzeit nicht das Ziel, Klarheit über den Inhalt des Beratungsgesprächs zu schaffen und Verbrauchern damit ein Beweismittel an die Hand zu geben, um bei Bedarf Schadensersatzansprüche durchzusetzen. "Mehr Sorgfalt in der Finanzvermittlung wird es nur geben, wenn die Anbieter fürchten müssen, für Falschberatungen auch belangt zu werden", kritisiert Billen. Hierfür ist es erforderlich, dass das Bundesfinanzministerium und die Finanzaufsicht einen einheitlichen und verbindlichen Standard für die Beratungsprotokolle vorgeben und erläutern, wie dieser umzusetzen und zu überwachen ist. Das Wertpapierhandelsgesetz gestattet eine derartige Konkretisierung per Verordnung.

Verbraucherzentralen sammeln Beratungsprotokolle
Die Verbraucherzentralen wollen den Umgang der Anbieter mit Beratungsprotokollen weiter im Blick behalten. Die Verbraucher können sie dabei unterstützen, indem sie ihre Erfahrungen schriftlich schildern und diese zusammen mit Kopien der Protokolle den Verbraucherzentralen zuleiten. Alle Zuschriften werden vertraulich behandelt. Die Sammlung erfolgt zentral über die Verbraucherzentrale Baden Württemberg, Paulinenstraße 47, 70178 Stuttgart. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Studien

  • Viele Schulen regeln den KI-Einsatz nicht

    Um schneller einen Aufsatz zu schreiben, die Antwort im Unterricht nachzuschlagen oder Ideen für das Kunstprojekt zu sammeln - Künstliche Intelligenz ist längst auch in vielen deutschen Klassenzimmern angekommen. Allerdings hat nicht einmal jede vierte Schule zentral geregelt, was dabei erlaubt und was verboten ist. Lediglich an 23 Prozent der weiterführenden Schulen gibt es zentrale KI-Regeln, die für die ganze Schule gelten.

  • Ein Fünftel wurde im Job zu KI geschult

    Mit KI die Mail formulieren, eine Hintergrundrecherche starten oder aus Gesprächsnotizen ein Protokoll erstellen - Künstliche Intelligenz kann im Job unterstützen, wenn man weiß wie. Ein Fünftel (20 Prozent) der Berufstätigen wurde deshalb von ihrem Arbeitgeber bereits im KI-Einsatz geschult. Bei weiteren 6 Prozent gibt es zwar entsprechende Fortbildungen, sie haben sie aber noch nicht wahrgenommen. Der großen Mehrheit von 70 Prozent der Beschäftigten wird allerdings keine KI-Fortbildungen angeboten. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 1.005 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

  • Mindestens ein Datenschutzvorfall

    The Business Digital Index (BDI), eine Initiative von Cybernews, hat die digitale Sicherheit von 75 EU-Institutionen untersucht. Das Ergebnis ist besorgniserregend: 67 Prozent der untersuchten Einrichtungen erhielten die Noten "D" oder "F" und gelten damit als "hohes" oder "kritisches" Risiko.

  • Überwachung und Compliance stets im Fokus

    Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) setzt die Bundesregierung einen Meilenstein für die Zukunft der digitalen Gesundheitsversorgung. Ziel ist es, eine umfassende Datentransparenz - sowohl für Patienten als auch das medizinische Personal - zu schaffen, um die Qualität der Versorgung zu optimieren und Mitarbeitende im Healthcare-Sektor zu entlasten. Wie die Studie "Digitale Zwickmühle im Gesundheitswesen: Zwischen Innovationsdruck und Systemrisiken" von Soti jedoch zeigt, mangelt es in vielen deutschen Gesundheitseinrichtungen noch immer an den nötigen technischen Voraussetzungen, um diesem Anspruch in der Praxis auch wirklich gerecht zu werden. Für diese Erhebung wurden weltweit IT-Entscheidungsträger im Healthcare-Bereich befragt.

  • Haftungsrisiko bei Cyber-Schäden

    Führungskräfte in Deutschland blicken mit wachsender Sorge auf ihr Haftungsrisiko bei Cyber-Schäden - für 88 Prozent sind Cyber-Attacken und für 86 Prozent Datenverluste das Top-Risiko für Manager 2025. Das zeigt der aktuelle "Directors' and Officers' Liability Survey" des Risikoberaters und Großmaklers Willis, einem Geschäftsbereich von WTW, und der internationalen Anwaltssozietät Clyde & Co. Außerdem zeigt die Studie, dass vielen Themen im Management Board nicht genug Zeit eingeräumt wird: 38 Prozent der befragten Führungskräfte in Deutschland sind der Meinung, dass im Vorstands- und Geschäftsführungskreis mehr Zeit für das Thema Cybersicherheit aufgewendet werden sollte. "Das ist ein deutliches Signal dafür, dass viele Unternehmen sich der Bedrohung zwar bewusst sind, sich ihr aber noch nicht ausreichend widmen", sagt Lukas Nazaruk, Head of Corporate Risk & Broking Deutschland und Österreich bei Willis.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen