Wiegen sich Unternehmen in falscher Sicherheit?


Umfrage: Mehrheit der deutschen Unternehmer befürchtet Nachteile durch das Lieferkettengesetz
Sorgfaltspflichten hinsichtlich Menschenrechte und Umweltschutz



Der Stichtag zum Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes rückt näher – doch wie gut sind die deutschen Unternehmen darauf vorbereitet? Laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der targens GmbH befürchten fast zwei Drittel der Unternehmensentscheider, durch das neue Gesetz Nachteile zu erleiden. Insbesondere Kosten und Aufwand an personellen Ressourcen bereiten den Befragten Sorgen.

Wenn ab dem 1. Januar 2023 Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten die Sorgfaltspflichten hinsichtlich Menschenrechte und Umweltschutz nachweislich erfüllen müssen, rechnen 41 Prozent mit hohen Kosten bei der Umsetzung der neuen Regularien. Ein Drittel geht davon aus, dass die Überprüfung der Lieferketten mit einem deutlichen personellen Mehraufwand verbunden sein wird. Weitere Befürchtungen sind Rechtsstreitigkeiten (24 Prozent), Wettbewerbsnachteile (22 Prozent) und Rufschädigungen (10 Prozent).

Wiegen sich Unternehmen in falscher Sicherheit?
Lediglich zwölf Prozent der Entscheider fühlen sich sehr gut auf das kommende Lieferkettengesetz vorbereitet. 19 Prozent geben dagegen an, dass sie sich eher nicht gut bis überhaupt nicht gut auf das Lieferkettengesetz vorbereitet fühlen. Gut ein Viertel der Befragten (26 Prozent) glaubt, von den Nachweispflichten weder direkt noch indirekt betroffen zu sein. "Die Gefahr besteht, dass sich die Unternehmen hier in falscher Sicherheit wiegen", gibt Dr. Lars A. Ludwig, Geschäftsführer der targens GmbH zu Bedenken. "Viele mittelständische und kleinere Unternehmen fallen zwar nicht unmittelbar in den Anwendungsbereich des neuen Gesetzes, sind aber als direkte Zulieferer Teil der Lieferkette von betroffenen Firmen – und unterliegen damit ebenfalls den Sorgfaltspflichten."

Hinzukommt, dass gerade Großkunden zunehmend steigende Anforderungen an ihre Geschäftspartner stellen und von diesen die Erfüllung immer strengerer Kriterien bezüglich des Umgangs mit Menschenrechten und der Umwelt erwarten. "Unsere Umfrage zeigt, dass etliche Unternehmen bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes noch Nachholbedarf haben. Digitale Lösungen helfen dabei, sowohl gesetzlich auf der sicheren Seite zu sein und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und dabei gleichzeitig Kosten und Aufwand in einem überschaubaren Rahmen zu halten", so Ludwig.

Mit Hilfe von digitalen Tools rechtskonform bleiben
Wie die Umfrage zeigt, sagen lediglich 29 Prozent, dass sie mit digitalen Lösungen die Anforderungen des Lieferkettengesetzes schon jetzt erfüllen könnten. Das Potenzial innovativer Technologien sehen die Unternehmensentscheider durchaus. So zeigt die Studie, dass sich 86 Prozent der Befragten digitale Unterstützung bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes wünschen. 41 Prozent planen in den nächsten zwei Jahren mit der Einführung von digitalen Lösungen. Nur 18 Prozent geben an, keine solchen Technologien zu nutzen und das auch für die Zukunft nicht vorzuhaben.

45 Prozent der Befragten möchten von digitalen Tools bei der Nachverfolgbarkeit der gesamten Lieferkette unterstützt werden. 33 Prozent wünschen sich eine konstante Überwachung von Lieferanten und je 31 Prozent fänden digitalen Support bei der Risikoanalyse gut bzw. wollen eine automatische Warnmeldung erhalten, sobald die Risikostufe verändert. "Die technischen Möglichkeiten für all diese Bedürfnisse gibt es bereits. Entsprechende Tools helfen Unternehmen dabei, ein adäquates Compliance Management System (CMS) aufzubauen und die neuen Regularien rechtzeitig und aufwandsarm zu erfüllen", so Ludwig.

Methodik
Im Zeitraum vom 19. bis zum 26. Juli 2022 führte YouGov im Auftrag der targens GmbH eine Umfrage zum Thema Lieferkettengesetz basierend auf Online-Interviews mit insgesamt 503 Unternehmensentscheider durch. Die Ergebnisse wurden gewichtet und setzen sich repräsentativ nach Beschäftigtenanteil pro Unternehmensgröße zusammen.
(targens: ra)

eingetragen: 28.09.22
Newsletterlauf: 13.12.22

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