Schaupensteiner verteidigt Deutsche Bahn-Aktion
Im Zuge der Korruptionsprävention überprüft die Deutsche Bahn in einer Rasterfahndung 173.000 Beschäftigte
DB-Stellungnahme zur Sitzung des Verkehrsausschusses: Datenabgleich hat nichts mit Ausspähung zu tun und ist rechtlich nicht zu beanstanden
(30.01.09) - Die Befragung des Chief Compliance Officers der Deutschen Bahn, Wolfgang Schaupensteiner, durch den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages am letzten Mittwoch hat nach Ansicht der deutschen Bahn zentrale Aussagen der DB bestätigt.
Erstens: DB-Mitarbeiter haben im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität keine strafrechtlich relevanten Taten begannen.
Zweitens: Entgegen vielfacher Behauptung sei der Abgleich von Mitarbeiter- und Lieferantenadressen – das sogenannte Screening - rechtlich nicht zu beanstanden – unabhängig von der Zahl der überprüften Mitarbeiter. Der Berliner Datenschutzbeauftragte habe grundsätzlich die Vorgehensweise des Screening im Rahmen der Korruptionsbekämpfung bejaht.
Drittens: Ein solches Verfahren sei der DB von ihrer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft empfohlen worden.
Viertens: Zwischen dem Berliner Datenschutzbeauftragten und der DB sei unverändert umstritten, ob es aufgrund der fehlenden Benachrichtigung der Mitarbeiter in diesem Zusammenhang zu einer reinen Ordnungswidrigkeit gekommen sei. Der offizielle Bericht dazu liege noch gar nicht vor.
Schaupensteiner verteidigte das Vorgehen der Deutschen Bahn mit den Worten: "Hieraus einen Spitzel- oder Ausspähskandal wie bei anderen Unternehmen zu konstruieren, ist maßlos übertrieben. Fakt ist und bleibt: Die DB ist besonders anfällig gegen Wirtschaftskriminalität und Korruption." Opfer seien am Ende auch Kunden, Steuerzahler und Mitarbeiter. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werde die DB sich weiterhin mit aller Kraft gegen derartige kriminelle Machenschaften stemmen." (Deutsche Bahn: ra)
O-Töne: Wolfgang Schaupensteiner
O-Töne von Wolfgang Schaupensteiner, Chief Compliance Officer Deutsche Bahn AG zu angeblichen Datenschutzverstößen.
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