Qualifizierte elektronische Signaturen nach EU


Bundesnetzagentur prüfte Herstellererklärung der DocuWare AG: Elektronische Signaturen mit "DocuWare 5" sind rechtens
Qualifizierte elektronische Signatur gemäß EU-Richtlinie: Integrierte Signaturkomponente wird allen geforderten Sicherheitszielen gerecht


(04.07.08) - Die Bundesnetzagentur hat die Herstellererklärung der DocuWare AG im Amtsblatt Nr. 4/2008 veröffentlicht. Damit ist das Softwarehaus der erste Hersteller eines Dokumentenmanagement-Systems, der diese Veröffentlichung aufweisen kann. "DocuWare 5" unterstützt die qualifizierte elektronische Signatur gemäß EU-Richtlinie schon im Standardumfang.

Das Signaturgesetz (SigG) regelt den rechtlichen Rahmen für die Erstellung und Verwendung elektronischer Signaturen sowie für die Erbringung von Signatur- und Zertifizierungsdiensten. Gemäß einer Novelle des Signaturgesetzes vom 11. Januar 2005 müssen alle Hersteller bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Erklärung abgeben, dass ihr Produkt für qualifizierte elektronische Signaturen den Anforderungen des Signaturgesetzes genügt.

Die von der DocuWare AG eingereichte Spezifikation dokumentiert, dass das Dokumentenmanagement-System DocuWare 5 über eine integrierte Signaturkomponente verfügt, die allen geforderten Sicherheitszielen gerecht wird.
DocuWare-Vorstand Jürgen Biffar sagte: "Wir sind stets darauf bedacht, dass unser DMS allen Gesetzesanforderungen genügt und unterziehen unsere Software allen Prüfungen, die unseren Anwendern Sicherheit geben. Mit Veröffentlichung der Herstellererklärung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur ist uns nun auch von amtlicher Seite bestätigt worden, dass DocuWare 5 alle Anforderungen des Signaturgesetzes erfüllt." Die aktuelle Produktgeneration unterstützt schon im Standardumfang neben der einfachen auch die fortgeschrittene und die qualifizierte elektronische Signatur gemäß EU-Richtlinie. Ergänzend zu den individuellen personenbezogenen Signaturen lassen sich mit DocuWare 5 auch Massensignaturen und elektronische Zeitstempel erzeugen.

Die Herstellererklärung zu DocuWare 5 ist im Amtsblatt Nr. 4/2008 vom 5.3.2008, Mitteilung Nr. 211 Seite 451, veröffentlicht.
(DocuWare: ra)



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