Siemens: Landgericht München beendet Verfahren


Korruption und schwarze Kassen: Siemens kommt mit einem blauen Auge davon - Das Landgericht München verhängt eine Portokassen-Geldbuße von 201 Mio. Euro
Verfahren gegen Siemens-Com-Sparte beendet: Insgesamt werden im ehemaligen Bereich Com Zahlungen von rund 450 Mio. Euro als steuerlich nicht abzugsfähig eingestuft


Peter Löscher freut sich:
Peter Löscher freut sich: Gegen die milde 201 Mio Euro-Geldbuße wird natürlich kein Einspruch eingelegt. Bild: Siemens

(05.10.07) – Überraschend milde ging das Landgericht München mit der Siemens AG um: Im Straf- und Steuerverfahren gegen den Siemens-Bereich Com verhängte das Landgericht eine bescheidene Geldbuße von 201 Mio. Euro gegen die Siemens AG. Damit sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München im ehemaligen Bereich Communications (Com) gegen die Siemens AG beendet. Allerdings wird weiter in anderen Bereichen gegen Siemens-Manager wegen Korruption, Schwarze Kassen und Schmiergeld ermittelt.

Für Siemens ein positives Resultat, denn die erste imageschädigende Skandal-Baustelle konnte somit geschlossen werden. Vergleicht man die 201 Millionen Euro Buße mit den fast 420 Millionen Euro Strafe, die Siemens allein in einem einzigen Kartellverfahren berappen musste, nimmt sich das jetzt verhängte Bußgeld eher moderat aus. In der Addition allerdings wird allmählich teuer.

Darüber hinaus wurde eine abschließende steuerrechtliche Regelung durch die deutschen Finanzbehörden getroffen. Insgesamt wurden im ehemaligen Bereich Com Zahlungen von rund 450 Mio. Euro als steuerlich nicht abzugsfähig eingestuft. Die daraus resultierende Steuerbelastung beläuft sich auf 179 Mio. Euro, wovon bereits 168 Mio. Euro im Konzernabschluss 2006 aufgrund zweifelhafter Zahlungen von rund 420 Mio. Euro berücksichtigt wurden.

"Die heutigen Entscheidungen sind wichtige Schritte bei der Aufklärung und Aufarbeitung von Unregelmäßigkeiten in der Vergangenheit. Siemens steht zu seiner Verantwortung. Wir dulden kein gesetzwidriges Verhalten und ahnden Zuwiderhandlungen mit klaren Konsequenzen. Compliance wird als wichtiger Teil der Unternehmens- und Führungskultur bei Siemens weiter gestärkt", sagte Peter Löscher, Vorsitzender des Vorstands von Siemens.

Mit der heutigen Entscheidung des Landgerichts München I und der Regelung durch die Finanzverwaltung werden die deutschen straf- und steuerrechtlichen Ermittlungen wegen Unregelmäßigkeiten im ehemaligen Geschäftsbereich Com gegen die Siemens AG beendet.

Die Steuerverwaltung hat für ihre Regelung die gemeinsam mit den Strafverfolgungsbehörden erzielten Ermittlungsergebnisse zugrunde gelegt. Siemens akzeptiert die gerichtliche Sanktion und übernimmt damit die Verantwortung bezüglich des Fehlverhaltens im Bereich Com in der Vergangenheit. Siemens hat auf weitere Rechtsmittel verzichtet.

Die umfassenden unabhängigen Untersuchungen der Kanzlei Debevoise and Plimpton gehen weiter. Siemens unterstützt die Arbeit der Behörden weiterhin nach Kräften und treibt die Aufklärung auch in den anderen Bereichen voran. Zudem stärkt Siemens auch künftig die Compliance-Verfahren und internen Kontrollsysteme. (Siemens: ra)



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen