Korrupte Siemens AG: 1,2 Milliarden Euro Strafe


Siemens erzielt synchrone Einigung mit Behörden in Deutschland und den USA: "Außergewöhnliche Kooperation" zieht außergewöhnlich mildes Urteil nach sich
Siemens AG in den USA: Schuldig wegen bewusst umgangener und fehlender interner Kontrollen und Nichteinhaltung der Rechnungslegungsvorschriften des United States Foreign Corrupt Practices Act (FCPA)


Dr. Gerhard Cromme:
Dr. Gerhard Cromme: "Eindrucksvoll zu sehen, dass deutsche und amerikanische Behörden in zielstrebiger Weise zusammengearbeitet haben", Bild: Siemens AG

(17.12.08) - "Heute schließen wir eines der unerfreulichsten Kapitel in der mehr als 160jährigen Geschichte der Siemens AG ab." Der Aufsichtsratsvorsitzende der Siemens AG, Dr. Gerhard Cromme, zeigte sich auf einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz sichtlich erleichtert darüber, dass das Verfahren gegen die Siemens AG wegen des Vorwurfs der Bestechung von Amtsträgern zeitgleich in München und Washington D.C. beendet wurde.

Damit hat das Unternehmen Siemens nun das gröbste hinter sich. Von dem jetzigen Verfahrensabschluss unberührt bleiben allerdings die Ermittlungsverfahren gegen frühere Vorstände und Mitarbeiter der Siemens AG sowie andere Einzelpersonen. Auch eventuelle Schadenersatzforderungen der Siemens AG werden es forcieren, dass das Thema "Bestechung und Siemens" auch das Jahr 2009 noch ausfüllen wird. Ebenfalls nicht vom Tisch sind zudem Ermittlungen und Klagen gegen die Siemens AG abseits der USA und Deutschland in anderen Ländern der Welt.

Die Siemens AG zahlt Geldbußen in Höhe von rund 1 Mrd. Euro. Damit hat der größte Bestechungsskandal (nach Angaben von Siemens flossen rund 1,4 Milliarden Euro in Bestechungsaktivitägten) in Deutschland rund zwei Jahre nach seiner Aufdeckung für Siemens ein wohltuendes Ende gefunden. Besonders das niedrige Strafmaß in den USA mag überraschen: Kenner der Szene hatten mit rund 2 bis 3 Milliarden Dollar Buße spekuliert.

In München hat die Staatsanwaltschaft die Beendigung des Verfahrens wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht des früheren Gesamtvorstandes der Siemens AG bekannt gegeben. Siemens akzeptiert eine Geldbuße in Höhe von 395 Mio. Euro. Mit der Zahlung ist dieses Verfahren gegen Siemens in Deutschland beendet. In einem ähnlichen Verfahren im früheren Siemens Telekommunikations- oder Com-Bereich hatte Siemens im Oktober 2007 bereits 201 Mio. Euro gezahlt. Die Gesamtsumme, die im Rahmen der deutschen Verfahren entrichtet wird, beträgt insgesamt 596 Mio. Euro.

In Washington D.C. sprach das US-Bundesgericht die Siemens AG schuldig wegen bewusst umgangener und fehlender interner Kontrollen und Nichteinhaltung der Rechnungslegungsvorschriften des United States Foreign Corrupt Practices Act (FCPA). In ebenfalls anhängigen Fällen wurden drei Siemens-Tochtergesellschaften in Einzelklagen wegen vorsätzlicher Verletzung des FCPA schuldig gesprochen. Im Zusammenhang mit diesen Klagen akzeptierten Siemens und die drei Tochtergesellschaften ein Bußgeld von 450 Mio. US-Dollar (rund 350 Mio. Euro), um eine Einigung mit der US-Justiz (United States Department of Justice) zu erreichen.

Zur gleichen Zeit wurde ein von der US-Börsenaufsicht (SEC) eingeleitetes Zivilverfahren gegen Siemens wegen der Verletzung des FCPA abgeschlossen. Siemens stimmte einer Gewinnabschöpfung in Höhe von 350 Mio. US-Dollar (rund 270 Mio. Euro) zu.

Damit entfallen die seinerzeit und jetzt verhängten Strafen bzw. Bußgelder in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro zu fast gleichen Teilen auf Deutschland und die USA.

"In den vergangenen Jahren gab es fast immer wieder Spekulationen über die Höhe der Bußgelder", resümierte Cromme, "es wurden verschiedene Annahmen gemacht über den Multiplikator der anzuwenden sei. Es gab auch allerlei andere Rechnungen, bei dem kluge Leute noch zu ganz anderen Größenordnungen gekommen sind. Und es war von fünf bis zehn Milliarden Euro oder auch noch darüber die Rede. Die endgültigen Zahlungen liegen wesentlich darunter. In ihrem Urteil haben die Ermittlungsbehörden die Fakten bewertet. Zu diesen Fakten gehört auch die von Siemens selbst veranlasste Aufklärung und Aufarbeitung der Affäre, die die Behörden ausdrücklich als vorbildlich gekennzeichnet haben - und zwar sowohl in den USA als auch in Deutschland."

Cromme berichtete weiter: "Daher bat das US-Justizministerium das zustände Gericht um eine Reduktion der Strafe. Eine solche Bitte ist bisher einmalig in der Geschichte vergleichbarer Fälle. Ich betone das so ausdrücklich, weil es auch hinsichtlich der Unabhängigkeit und der Objektivität der US-amerikanischen Ermittlungsbehörden gerade hier in Deutschland zum Teil befremdliche Ansichten und Mutmaßungen gab. Diese Vorstellungen entsprachen zu keinem Zeitpunkt der Wirklichkeit. Es war vielmehr eindrucksvoll zu sehen, dass deutsche und amerikanische Behörden in zielstrebiger Weise zusammengearbeitet haben - im Sinne eines raschen Fortschritts und einer umfassenden Aufklärung, wovon wir bei Siemens sehr profitiert haben."

Die abschließenden Entscheidungen zeigen somit die ausdrückliche Anerkennung der US-Staatsanwälte für die "außergewöhnliche Kooperation", das neue umfangreiche Compliance-Programm und die umfassende Aufarbeitung von Siemens. Auf dieser Basis hat die Leitbehörde für Aufträge der US-Bundesregierung, die Defense Logistics Agency (DLA), einen formalen Beschluss erlassen, dass Siemens ein verlässlicher Vertragspartner für US-Regierungsgeschäfte bleibt.

"Sowohl die deutsche als auch die amerikanische Seiten haben festgestellt, dass Siemens heute ein anderes Unternehmen ist als vor zwei Jahren. Das gilt für die Personen, die Verantwortung trage. Das gilt für die internen Kontrollmechanismen und das gilt für den Unternehmensaufbau, der das Fehlverhalten in der Vergangenheit zumindest teilweise begünstigt hatte", sagte Cromme.

Die Verantwortlichkeiten bei Siemens seien heute klar geregelt. "Die internen Kontrollmechanismen gehören heute nach Ansicht der Behörden zu den besten im internationalen Vergleich. Angetrieben durch das unternehmensweite Compliance-Programm ist die Führungskultur des Unternehmens heute eine fundamental andere als vor zwei Jahren."

Teil der in den USA erreichten Vergleiche ist die Verpflichtung des ehemaligen deutschen Finanzministers Dr. Theo Waigel als Compliance-Monitor. Seine Aufgabe ist es, den Fortschritt bei der Einführung und Durchführung des Compliance-Programms im Unternehmen zu bewerten und zu dokumentieren. Waigel wurde von Siemens vorgeschlagen; er ist der erste Compliance-Monitor, der nicht aus den USA kommt.

"Siemens schließt ein schmerzliches Kapitel in seiner Geschichte. In Deutschland und in den USA ist der Korruptionsfall damit für Siemens abgeschlossen. Der heutige Tag beendet zwei beispiellose Jahre in der Aufarbeitung einer extrem schwierigen Situation für das Unternehmen. Auf der Basis stabiler Führungsstrukturen hat Siemens eine nachhaltige Compliance-Kultur etabliert", stellte Gerhard Cromme fest.

"Wir bedauern, was in der Vergangenheit vorgefallen ist. Aber wir haben daraus gelernt und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Siemens ist heute ein stärkeres Unternehmen", Peter Löscher, Vorsitzender des Vorstands von Siemens, an. (Siemens: ra)

Weitere Unterlagen (externe Links)
Erklärung der Siemens AG vom 15.12.08:
Zusammenfassung der Erkenntnisse anlässlich des heutigen Abschlusses der Verfahren in München und in den USA
Klageschrift US-Börsenaufsicht SEC
Klageschrift US-Justizministerium
Urteilsmemorandum US-Justizministerium
Staatsanwaltschaft München I Bußgeldbescheid



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