Gutachten belastet Heinrich von Pierer


Compliance-relevante Tatsachen nicht kommuniziert: Siemens-Vorstand erhält Gutachten zu möglichen Pflichtverletzungen von Aufsichtsratsmitgliedern
Siemens sieht Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung der ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Heinrich v. Pierer und Karl-Hermann Baumann


(24.09.08) - Die Siemens AG erhöht offenbar weiter den Druck auf ihren ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzenden Heinrich von Pierer und bereitet das Feld für entsprechende Schadensersatzforderungen vor. Eine Presseerklärung des Konzerns weist auf ein Gutachten hin, das dediziert mögliche Pflichtverletzungen des Aufsichtsrats (nicht des Vorstands) der Siemens AG unter die Lupe genommen hat.

"Der Vorstand der Siemens AG kam auf Basis eines Gutachtens der Kanzlei Schilling, Zutt & Anschütz zu möglichen Pflichtverletzungen des Aufsichtsrats im Zeitraum 2003 bis 2006 zu dem Ergebnis, dass abgesehen von den beiden Vorsitzenden des Aufsichtsrats in dem Untersuchungszeitraum – Prof. Dr. Heinrich v. Pierer und Dr. Karl-Hermann Baumann – alle Mitglieder ihre Pflichten ordnungsgemäß und angemessen erfüllt haben.

Die Kanzlei kam zu dem Ergebnis, dass Heinrich v. Pierer und Karl-Hermann Baumann an kritischen Sitzungen des Vorstands teilgenommen haben, in denen wichtige Tatsachen hinsichtlich Compliance zur Sprache kamen, die sie in Sitzungen des Prüfungsausschuss nicht kommunizierten. Sie hatten also Zugang zu wichtigen Informationen, die anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats nicht zugänglich waren.

Auf Basis der verfügbaren Informationen sieht die Kanzlei Anhaltspunkte für eine Verletzung der Aufsichtspflichten durch Heinrich v. Pierer und Karl-Hermann Baumann als Aufsichtsräte. Darüber hinaus wurde Heinrich v. Pierer bereits im Juli vom Aufsichtsrat der Siemens AG für seine Amtsführung als Vorsitzender des Vorstands eine Pflichtverletzung vorgeworfen.

Bevor der Vorstand hierzu über sein weiteres Vorgehen und eine etwaige Geltendmachung von Schadensersatz erneut beraten wird, bekommen die Betroffenen Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen."

Bereits in der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass Siemens Heinrich von Pierer ein Hausverbot erteilt hat und so auch plakativ demonstriert hat, dass ihr ehemaliger Chef als "persona non grata" gilt. (Siemens: ra)



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