Beförderungsverfahren unter Steueraussetzung
Zoll gab Teilnehmerlösung "Zabis-Emcs" von Kewill für neues Emcs-Release 2.1 für verbrauchsteuerpflichtige Waren frei
Das elektronische Verbrauchsteuerkontrollsystem "Emcs" ersetzt seit dem 1. Januar 2011 die früher ausschließlich papierbasierte Kommunikation
(18.06.14) - Der Zoll hat die Software von Kewill für das neue "Emcs"Release 2.1 (Excise Movement and Control System) vollumfänglich zertifiziert. Damit ist bescheinigt, dass die Kewill-Teilnehmerlösung "Zabis"-Emcs von Wirtschaftsbeteiligten eingesetzt werden kann, um den Datentransfer mit Zoll und Behörden für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol, Tabakwaren oder Energieerzeugnisse zu managen. Voraussetzung dafür ist, dass die Wirtschaftsbeteiligten über eine gültige Verbrauchsteuernummer verfügen, die zur Teilnahme an Emcs berechtigt.
Die Zertifizierung der Software von Kewill umfasst die Nachrichtengruppen EME (Eröffnung eines Beförderungsverfahrens unter Steueraussetzung für verbrauchsteuerpflichtige Waren national und innergemeinschaftlich), EMB (Beendigung eines Beförderungsverfahrens unter Steueraussetzung für verbrauchsteuerpflichtige Waren, das national oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU eröffnet wurde) sowie EMA (Aufteilung eines Beförderungsvorgangs mit Energieerzeugnissen).
Das Excise Movement and Control System ist ein EDV-gestütztes System zur Überwachung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung innerhalb der EU, das verschiedene Anforderungen an die am Transportprozess Beteiligten stellt. Um diese zu erfüllen, müssen die Unternehmen bereits bei kleinen Sendungsaufkommen auf eine zuverlässige Teilnehmerlösung zurückgreifen, die von Zoll und Behörden anerkannt, kompatibel und auf dem neuesten Stand der Technik ist. Kewills Lösung Zabis-Emcs bietet eine schnelle und sichere Abwicklung sowie hohe Transparenz und Kontrolle.
Das elektronische Verbrauchsteuerkontrollsystem Emcs ersetzt seit dem 1. Januar 2011 die früher ausschließlich papierbasierte Kommunikation. Kewill bietet dafür seit Langem eine Teilnehmerlösung, die es ermöglicht, die Beförderung der Güter, die der Verbrauchsteuer unterliegen und unter Steueraussetzung transportiert werden, elektronisch zu überwachen und zu verfolgen. Dies gilt für Güter, die bei der Einfuhr ohne Abführung der Verbrauchsteuern in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, und für Waren, die innerhalb der EU produziert wurden.
Beim Transport sind die Verbrauchsteuern laut EU-Recht dann beim letzten Umsatz vor dem Verbrauch zu entrichten. Werden Waren durch Mitgliedstaaten transportiert, ohne dass die Verbrauchsteuer gezahlt wurde, muss sichergestellt und überwacht werden können, dass die Abgaben am Zielort dann auch ordnungsgemäß erhoben werden. Dazu bereitet der Versender ein elektronisches Verwaltungsdokument (e-VD) vor und schickt es an seine zuständige Zolldienststelle. Diese wiederum überprüft die Daten und leitet das Dokument an den Versender zurück. Dann kann die Ware auf den Weg gebracht werden. Kommt sie beim Empfänger an, legt dieser einen elektronischen Empfangsbericht vor, in dem eventuelle Ungereimtheiten wie beispielsweise Mehr- und Mindermengen verzeichnet werden. Das elektronische System macht diesen umfassenden Datenaustausch und -abgleich schnell, einfach und sicher. (Kewill: ra)
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