Abschlussprüfung bei PIEs
Stärkung der Unabhängigkeit von Non-PIE-Abschlussprüfern
Ergebnisse einer Befragung von Wirtschaftsprüfern und Aktionären
Prof. Dr. Reiner Quick, Luca Krones, Nicolas Pappert
Bilanzskandale lösen regelmäßig Gesetzesreformen aus, die auch Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers umfassen. Hierzu konzentrieren sich Reformgeber zum einen primär auf tradierte Maßnahmen wie die externe Pflichtrotation oder Beschränkungen bei der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen, zum anderen auf Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities, PIEs). Weitere Maßnahmen oder Prüfungen bei Non-PIES werden hingegen häufig vernachlässigt. Zur Schließung dieser Lücke stellt der vorliegende Beitrag die Ergebnisse einer Befragung von Wirtschaftsprüfern und Aktionären vor.
Jahresabschlüsse und Lageberichte dienen der Informationsversorgung von Stakeholdern. Sie sollen einen Abbau bestehender Informationsasymmetrien herbeiführen. Dabei besitzt das Management von Unternehmen einen Informationsvorsprung gegenüber Dritten, die die Tätigkeiten und Absichten des Managements nicht vollständig überblicken und kontrollieren können. Die Gefahr, dass das Management diese Informationsvorteile zulasten der Stakeholder ausnutzt, soll durch Abschlussprüfungen verringert werden.
Diese münden in ein Urteil über die Normenkonformität von Jahresabschluss und Lagebericht. Damit erhöhen Abschlussprüfungen die Glaubwürdigkeit der Rechnungslegung, reduzieren mit Informationsasymmetrien einhergehende Kosten und tragen so zur Effizienz von Kapitalmärkten bei. Diese Funktion kann die Abschlussprüfung allerdings nur erfüllen, wenn sie mit hinreichend hoher Qualität durchgeführt wird.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 1, 2022; Seite 25 bis 29) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
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Im Überblick: ZCG
Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)
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Umsetzung der CSRD in Deutschland
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist im Januar 2023 in Kraft getreten; ein Jahr später folgten die von der CSRD eingeführten European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Damit ist nunmehr der Übergang von der nichtfinanziellen zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung vollzogen.
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Die kapitalmarktrechtlichen Vorschriften bei AiC
Die Rechtsvorschriften zum Acting in Concert (AiC) sollen Minderheitsaktionäre vor Benachteiligung und Unternehmen vor feindlichen Übernahmen schützen. Allerdings verhindern sie auch die Zusammenarbeit von Investoren. Diese könnten gemeinsam ambitionierte Nachhaltigkeitsziele und höhere Corporate-Governance-Standards bei ihren Portfoliounternehmen durchsetzen.
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Corporate Governance von Familienunternehmen
Family Offices stellen in Deutschland aufgrund des hohen Anteils von Familienunternehmen ein interessantes Betätigungsfeld für Theorie und Praxis dar. Diese Gesellschaften übernehmen für eine oder mehrere Unternehmerfamilien Aufgaben der Vermögensverwaltung, Family Governance und ggf. weitere Themengebiete.
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Abschlussprüfung & Werthaltigkeitstest
Das Thema Goodwill ist für viele Unternehmen von zentraler Bedeutung. Der Geschäfts- oder Firmenwert entsteht dadurch, dass der Käufer bereit ist, einen höheren Kaufpreis für das Unternehmen zu bezahlen als den Zeitwert des Eigenkapitals. Dies liegt beispielsweise an der guten Marktposition, einer großen Anzahl von Stammkunden oder Vorteilen durch Synergieeffekte, die durch den Unternehmenskauf entstehen. Darüber hinaus können ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell oder sehr gute Zukunftsaussichten des Unternehmens den Kaufpreis in die Höhe treiben
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Berichtsangaben des ESRS LSME
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird eine verbindliche Nachhaltigkeitsberichterstattung bei großen Kapitalgesellschaften und bei kapitalmarktorientierten kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften eingeführt. In Zukunft werden auch zahlreiche kleine und mittelgroße Unternehmen mittelbar zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Januar 2024 einen Konsultationsentwurf eines Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht-kapitalmarktorientierter KMU (VSME ESRS ED).
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EFRAG Implementation Guidances
Die erstmalige Implementierung der ESRS stellt europäische Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen. Trotz des beträchtlichen Umfangs der Standards, die nunmehr vorliegen, bleiben viele Auslegungsfragen offen. Die EFRAG wurde daher beauftragt, Anwendungshilfen zu erarbeiten - und legte am 31.5.2024 die ersten drei "EFRAG Implementation Guidances" (EFRAG IG) vor. Diese werden im vorliegenden Beitrag vorgestellt.
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Corporate Governance mit IFRS 18
Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden. Parallel läuft seit März 2024 die Konsultation des Entwurfs IASB/ED/2024/1 zu Änderungen an IFRS 3 und an IAS 36 mit Blick auf Unternehmenszusammenschlüsse und diesbezügliche Angaben sowie damit einhergehende Geschäfts- oder Firmenwerte (GFW) und mögliche Wertminderungen.
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Steuer-Governance & ESG-Rating
ESG-Ratings erfüllen eine bedeutende Indikatorfunktion bezüglich der Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen. Allerdings ist für Außenstehende oft unklar, welche Nachhaltigkeitsinformationen in welcher Form und Gewichtung in die Ratings eingehen. Und für Unternehmen ergibt sich die Schwierigkeit zu verstehen, welche (Berichterstattungs-)Anforderungen für ein gutes Rating überhaupt erfüllt sein sollen und wie ESG-Ratings unternehmensintern zielführend gemanagt werden können.
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Vergütungshöhen & Gender Pay Gap
Die Vergütungen von Geschäftsleitenden sind immer wieder Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion. Meinungen zur angemessenen Höhe bilden sich oft ohne nachvollziehbare Grundlage. Normalerweise werden die Gehälter von Geschäftsführungs- oder Vorstandsmitgliedern öffentlicher Unternehmen "frei" vereinbart - wobei die Anführungsstriche andeuten, dass die Eigentümerseite eben nicht ganz frei von politischen Setzungen oder Werturteilen ist.
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Steigende Komplexität der Diversitätsangaben
Die Berichterstattung über Vielfalt in der Unternehmensführung und der gesamten Belegschaft (Diversity Reporting) stellt eine zentrale Teilmenge der nichtfinanziellen Unternehmenskommunikation dar. Durch unterschiedliche nationale und internationale Normierungen sind Diversity-Informationen derzeit allerdings auf unterschiedliche Nachhaltigkeits- und Corporate-Governance-Berichte verteilt.