Änderungen der IFRS


Verbesserte Informationen aus IFRS-Abschlüssen
IFRS 18 veröffentlicht und Änderungen an IFRS 3 und an IAS 36 geplant

20. Juni 2025

Dr. Jens Reinke, Prof. Dr. Stefan Müller

Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden. Parallel läuft seit März 2024 die Konsultation des Entwurfs IASB/ED/2024/1 zu Änderungen an IFRS 3 und an IAS 36 mit Blick auf Unternehmenszusammenschlüsse und diesbezügliche Angaben sowie damit einhergehende Geschäfts- oder Firmenwerte (GFW) und mögliche Wertminderungen. IFRS 18 und auch IASB/ED/2024/1 zielen dabei auf verbesserte Informationen aus IFRS-Abschlüssen für die Stakeholder und Abschlussadressaten ab. Dies stellt die Corporate Governance vor erhebliche Herausforderungen, da die Transparenz deutlich zunimmt und die unternehmensübergreifende Vergleichbarkeit erhöht wird, worauf im nachfolgenden Beitrag näher eingegangen wird.

Mit dem im April 2024 vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten IFRS 18 ist eine der größten Änderungen der IFRS seit mehr als 20 Jahren vorgenommen worden. Inhaltlich werden die Darstellung und damit einhergehende Gliederungen sowie viele Angaben im Anhang neu geregelt. Neben weiteren Änderungen an bestehenden Standards wird IAS 1 komplett ersetzt. Im Ergebnis verändert sich dadurch die (Pflicht-)Darstellung in Richtung der Schaffung weiterer Transparenz, die die Analyse von Unternehmen künftig vereinfachen wird. Dem neuen IFRS 18 liegt zugrunde, dass die Berichterstattung zur Einschätzung der Ertragslage von Unternehmen als einer der wesentlichen Kritikpunkte von den Stakeholdern und Abschlussadressaten identifiziert wurde (IFRS 18.BC2 ff.).


Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 4, 2024; Seite 165 bis 172) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis

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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Impairment-Test nach IAS 36

    Firmenwerte (Goodwill) machen bei vielen DAX-Konzernen einen erheblichen Teil der langfristigen Vermögenswerte aus. Der jährliche Werthaltigkeitstest eröffnet jedoch erhebliche Bewertungsspielräume, die zu bilanzpolitischen Zwecken genutzt werden können. Die Auswertung der Geschäftsberichte 2024 zeigt, dass etwa ein Viertel der DAX-Unternehmen explizit auf Wertminderungsrisiken im Zusammenhang mit dem Goodwill hinweist.

  • Aufsichtsrat & Überwachungspflichten

    Die Einrichtung, Überwachung und Prüfung des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS und RMS) und die Berichterstattung hierüber stellen einen zentralen Bestandteil der Corporate Governance dar. Während das IKS und das RMS traditionell Finanzrisiken fokussieren und bei der Finanzberichterstattung unterstützen, wird in den vergangenen Jahren verstärkt auf die Integration von Umwelt- und Sozialaspekten in diese Managementsysteme hingewiesen

  • Minderheitenschutz im Aufsichtsrat

    Die Diskussion um die Einführung einer Minderheitenvertretung im Aktienrecht ist nicht neu. Sie begann vielmehr bereits kurz nach der Geburt der modernen deutschen Aktiengesellschaft mit der 2. Aktienrechtsnovelle im Jahre 1884. Eine gesetzliche Einführung ist bis dato nicht erfolgt. Dennoch hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex für die börsennotierte Aktiengesellschaft mit der Empfehlung unabhängiger Anteilseignerrepräsentanten den Anschluss an den internationalen Standard gefördert.

  • Reduzierte Cost of Compliance

    Viele Compliance-Funktionen beschäftigen sich aktuell mit individuellen Disziplinen. Steigende regulatorische Anforderungen und neue technologische Entwicklungen erfordern jedoch, sich strategisch neu auszurichten und ganzheitlich aufzustellen. Die Kür nach der Pflicht besteht darin, über gesetzliche Vorgaben hinaus zu denken und verantwortungsvoll im Umfeld von Digitalisierung zu handeln, um Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

  • Wertschöpfung & Unternehmensführung

    Der Begriff "Wertschöpfung" ist für die Corporate Governance in Deutschland von herausragender Bedeutung, da er im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) als Handlungsmaxime für Vorstand und Aufsichtsrat genannt wird. Gleichzeitig gibt es weder im DCGK noch in den darauf verweisenden Gesetzen eine Erläuterung, was unter Wertschöpfung zu verstehen ist. In den betriebswirtschaftlichen Teildisziplinen wie auch in der Unternehmenspraxis wird der Wertschöpfungsbegriff zudem in zahlreichen unterschiedlichen Kontexten verwendet.

  • Omnibus I und die Folgen

    Die EU-Kommission hat den Entwurf für einen Omnibus-Legislativakt veröffentlicht, der die Fundamente der europäischen Nachhaltigkeitsregulatorik adressiert. Die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sollen dabei ebenso einer Überarbeitung unterzogen werden wie viele weitere Rechtsakte, die erst in den vergangenen Jahren verabschiedet worden sind und als Schlüssel-Bausteine des Green Deals gelten.

  • VSME ED & Nachhaltigkeitsberichtserstattung

    Anfang des Jahres 2024 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) einen Konsultationsentwurf eines Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht-kapitalmarktorientierter KMU (VSME ESRS ED) veröffentlicht. Die interessierte Öffentlichkeit konnte bis Mitte Mai 2024 eine Stellungnahme einreichen. Diese Möglichkeit haben 51 Unternehmen und Interessenverbände aus Deutschland in Anspruch genommen.

  • Regulatorischer Rahmen der CSRD

    Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verändert die Nachhaltigkeitsberichterstattung und fordert weitreichende Anpassungen in den Geschäftsprozessen. Die nachfolgende beschriebene Studie zeigt, wie Vertrieb, Produktentwicklung, Beschaffung und Produktion mit den neuen regulatorischen Anforderungen umgehen. Ziel ist es, zentrale Herausforderungen zu identifizieren und strategische Chancen für langfristige Wettbewerbsvorteile aufzuzeigen.

  • Umsetzung der CSRD & Nachhaltigkeit

    Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt höhere Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen. Die Studie analysiert Fortschritte zwischen 2022 und 2024. Die Analyse zeigt, dass viele Unternehmen noch unzureichend vorbereitet sind, obwohl ESG-Themen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Sie zeigt aber auch, dass die Unternehmen Fortschritte gemacht haben.

  • Klimarisiken in der Unternehmensberichterstattung

    Klimarisiken sind eine strategische Herausforderung mit weitreichenden Konsequenzen. Die vorliegende Erhebung untersucht, wie die DAX-Konzerne Klimarisiken in ihren Geschäftsberichten adressieren und dabei unterschiedliche Ansätze verfolgen. Von regulatorischen Herausforderungen bis hin zu Reputationsrisiken zeigt die Analyse die verschiedenen Schwerpunkte der Berichterstattung der Konzerne.

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