Berichtspflichten nach dem LkSG
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Blaupause für die Corporate Sustainability Due Diligence Directive?
Das LkSG appelliert an Unternehmen, systematisch Risiken im eigenen Geschäftsbereich und den Lieferketten zu ermitteln
Prof. Dr. Henning Zülch, Tanja Gemünden, Martin Schüder
Die unter den Anwenderkreis des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes fallenden Unternehmen mussten erstmals für das Jahr 2023 über die Angemessenheit ihrer Sorgfaltspflichten berichten. Dabei stehen insbesondere die Menschenrechtslage und die Umweltbedingungen im Mittelpunkt. Im Mai 2024 wurde das europäische Lieferkettengesetz, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive, verabschiedet. Die Direktive ist weitreichender als das nationale Lieferkettengesetz und umfasst die gesamte Wertschöpfungskette. Werden die Berichtsanforderungen bereits durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfüllt oder werden durch die Direktive weitergehende Anforderungen determiniert, die Unternehmen zu erfüllen haben?
Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick über die gem. dem nationalen Lieferkettengesetz bisher veröffentlichten Berichte der DAX-, MDAX- und SDAX-Unternehmen. Dabei greift der Überblick auch die Frage auf, ob die Unternehmen bereits angemessen und wirksam auf die Anforderungen der Direktive vorbereitet sind, wo sich deren Stärken und Schwächen befinden und wo noch Handlungsbedarf bestehen könnte.
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) reagierte der deutsche Gesetzgeber im Juli 2021 auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte des Jahres 2011. Nach den UN-Leitprinzipien sollen Unternehmen die Menschenrechte achten. Dies bedeutet, sie sollen vermeiden, „die Rechte anderer zu verletzen und nachteilige Auswirkungen auf Menschenrechte, an denen sie beteiligt sind, angehen“ (Prinzip 11).
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 5, 2024; Seite 206 bis 216) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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