CG-Auswirkungen des ARUG II
Weiterentwicklung der Corporate Governance durch das ARUG II
Update zur Umsetzung der neugefassten Aktionärsrechterichtlinie
Von Sean Needham
Der deutsche Gesetzgeber hat nach langem Warten die unionsrechtlichen Vorgaben der neugefassten Aktionärsrechterichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Ziel der EU-Richtlinie und somit auch deren Umsetzungsgesetz sind die Verbesserung der Mitwirkungsrechte von Aktionären bei Publikumsgesellschaften und die Erleichterung der grenzüberschreitenden Information. Im Mittelpunkt der Diskussionen um das zweite Aktionärsrechterichtlinie-Umsetzungsgesetz (ARUG II) standen insbesondere die geänderten aktienrechtlichen Vorgaben zur Ausgestaltung der Vorstandsvergütung und die Verteilung der Vergütungskompetenz. In Fortführung des Beitrags in ZCG 2019 S. 119 ff. wird nachfolgend untersucht, in welcher Form die Änderungen zur Weiterentwicklung der Corporate Governance in Deutschland beitragen.
Das hiesige Corporate-Governance-System unterliegt derzeit großen Veränderungen, die neben der neuesten Reform des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) insbesondere durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geprägt sind. Mit dem Ziel der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre wurden insbesondere die gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung der Organvergütung, zur Verteilung der Vergütungskompetenz, zum Zustimmungsverfahren bei Geschäften mit nahestehenden Personen und zu den Offenlegungspflichten von Finanzintermediären reformiert.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 1, 2020; Seite 22 bis 25) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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