Konnektivität in den ESRS
Bedarf einer weiteren Verzahnung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der Grundsatz der Konnektivität ist bereits in vielen Rechtsordnungen Bestandteil von Berichtspflichten
Dr. Josef Baumüller
Im Zuge der Implementierungsvorgaben zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen sich Unternehmen mit Herausforderungen konfrontiert, die sich auch auf andere Bestandteile der Unternehmensberichterstattung erstrecken. Der Grundsatz der "Konnektivität", der in ESRS dargelegt wird, ist ein wichtiges Beispiel hierfür. Dieser hat nicht nur hohe konzeptionelle Bedeutung für die zukünftigen Berichtspflichten, sondern wird in praktischer Hinsicht bereits für die Prüfung und das Enforcement der erstellten Nachhaltigkeitserklärungen eine zentrale Rolle spielen. Um die damit verbundenen Herausforderungen zu meistern, sind tiefgreifende Änderungen in Unternehmensstrukturen und -abläufen unabdingbar. Dies wird im vorliegenden Beitrag näher dargestellt.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verfolgt als Kernanliegen, die Berichterstattung über ökologische, soziale und Governance-bezogene Nachhaltigkeitsaspekte "auf Augenhöhe" mit jener über finanzielle Informationen zu etablieren. Dies kommt an zahlreichen Stellen der Richtlinie zum Ausdruck: etwa in der Aufnahme der geforderten Berichterstattung in den Lagebericht, in der verpflichtenden externen Prüfung oder sogar in der beträchtlichen Ausweitung des Anwenderkreises dieser neuen Berichtspflichten.
Darüber hinaus soll generell die Kohärenz zwischen den veröffentlichten Nachhaltigkeitsinformationen und den Informationen der Finanzberichterstattung gefördert werden, um hier Zusammenhänge und wechselseitige Beeinflussungen aufzuzeigen.
Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 5, 2024; Seite 226 bis 230) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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