Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards


CG-Berichterstattung nach den Entwürfen der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards
Übernahme von European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Delegierte Verordnungen



Prof. Dr. Stefan Müller, Sean Needham

Die Beschreibung der Governance fungiert für externe Berichtsadressaten als notwendige Information, um die Integrität der gesamten Berichterstattung, Führung und Überwachung von Unternehmen adäquat einzuschätzen. Die externe Abbildung der Corporate Governance erfolgte bislang primär in der (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung (EzU), die von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften verpflichtend zu erstellen ist. Daher überrascht es, dass bei der Veröffentlichung eines ersten Satzes an Entwürfen (E-) der EU Sustainability Reporting Standards (ESRS) in den E-ESRS G1 und E-ESRS G2 offenbar keine inhaltliche Abstimmung mit bestehenden Berichtspflichten erfolgte und viele vermeintlich neue Offenlegungspflichten bereits für bestimmte Unternehmen gesetzlich gefordert sind, wobei eine Verweismöglichkeit vor Dubletten schützen soll.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die am 30.6.2022 zur finalen Beschlussfassung an das EU-Parlament übergeben wurde, sieht die Übernahme von European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Delegierte Verordnungen vor. Ergebnis sind dann verpflichtend in der EU anzuwendende Berichterstattungsstandards, die die bisherigen unverbindlichen Leitlinien ablösen.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 4, 2022; Seite 183 bis 188) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Gefahr: Haftung des Geschäftsführers

    Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie unzureichende Compliance-Maßnahmen treffen und es zu Gesetzesverstößen von Mitarbeitenden kommt. Das gilt für Unternehmen jeder Größe, wie ein Urteil des OLG Nürnberg klarstellt.

  • HinSchG sieht ein Sanktionsregime vor

    Am 2.6.2023 war es so weit: Das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" (HinSchG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet.

  • KI-Nutzung & Geldwäscheprävention

    Künstliche Intelligenz (KI) verspricht erhebliche Effizienz- und Effektivitätsvorteile im Kampf gegen Geldwäsche. Um diese Vorteile verantwortungsbewusst nutzen zu können, sind entsprechende organisatorische und instrumentelle Governance-Vorkehrungen zu treffen.

  • CISO-Berichtsstrukturen: Vor- und Nachteile

    Obwohl die Relevanz der Cybersicherheit stetig zunimmt, gibt es bislang wenig Literatur, die sich mit den Berichtsbeziehungen von CISOs im Rahmen guter Corporate Governance befasst.

  • Überblick über die regulatorischen Bedingungen

    Die Endfassungen der ersten beiden Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) für die globale Nachhaltigkeitsberichterstattung (IFRS Sustainability Disclosure Standards, IFRS SDS) stehen kurz vor der Veröffentlichung. Damit wird ein neues Kapitel in der Weiterentwicklung der Unternehmensberichterstattung aufgeschlagen, das in vielen Rechtsordnungen von hoher unmittelbarer Relevanz sein wird.

  • Neues Verständnis der Corporate Governance

    "Nachhaltigkeit ist ein inzwischen geradezu inflationär genutzter Begriff". Diese Aussage des Forschungszentrums Nachhaltigkeit der Universität Bremen stammt aus dem Jahr 2008. Sie hat auch 15 Jahre nach Veröffentlichung nichts an Aktualität verloren. Nachhaltigkeit ist ein "Container-Begriff", der sowohl politisch-normativ als auch wissenschaftlich-analytisch vielfältig genutzt wird.

  • Besetzung des Aufsichtsrats

    Den gewachsenen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit in öffentlichen Unternehmen kann nur durch spürbaren Kompetenzaufbau begegnet werden. Vermehrt wird daher eine Nominierung der Aufsichtsräte anhand von klar definierten Anforderungsprofilen gefordert. Allerdings kann ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied den gestiegenen Anforderungen allein nicht gerecht werden.

  • Auch KMU benötigen ein CMS

    Geschäftsführerende haften persönlich, wenn sie unzureichende Compliance-Maßnahmen treffen und es zu Gesetzesverstößen von Mitarbeitenden kommt. Das gilt für Unternehmen jeder Größe, wie ein Urteil des OLG Nürnberg klarstellt. Es gibt zwar keine originäre gesetzliche Pflicht für Geschäftsführende, ein Compliance-Management-System (CMS) zu implementieren.

  • Überblick über die regulatorischen Bedingungen

    "Nachhaltigkeit ist ein inzwischen geradezu inflationär genutzter Begriff". Diese Aussage des Forschungszentrums Nachhaltigkeit der Universität Bremen stammt aus dem Jahr 2008. Sie hat auch 15 Jahre nach Veröffentlichung nichts an Aktualität verloren. Nachhaltigkeit ist ein "Container-Begriff", der sowohl politisch-normativ als auch wissenschaftlich-analytisch vielfältig genutzt wird.

  • Einsatz von Governance-Kodizes

    In einem Beitrag der Ausgabe 02/2023 wurde die Wirksamkeit von Public Corporate Governance Kodizes (PCGKs) in öffentlichen Unternehmen untersucht. Nicht nur in öffentlichen Unternehmen sind immer häufiger Governance Kodizes im Einsatz - auch in Nonprofit Organisationen (NPOs) sind erste Nutzungen zu beobachten. Die Wirksamkeit von Governance Kodizes in NPOs ist dabei allerdings empirisch noch sehr wenig untersucht.

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