Vergleich des PCGK Bund mit dem DCGK
Modernisierung der Grundsätze für gute Unternehmens- und aktive Beteiligungsführung im Bereich des Bundes
Der PCGK Bund betont die Vorbildrolle der betroffenen Unternehmen sowie soziale Themen wie Mitbestimmung, Gleichstellung und gute Arbeitsbedingungen
Ministerialdirektor Stefan Ramge, Regierungsdirektor Dr. Andreas Kerst
Die mit Beschluss der Bundesregierung vom 16.9.2020 modernisierten Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes (Grundsätze) bilden neben den gesetzlichen Bestimmungen als Selbstverpflichtung des Bundes den Rahmen für die Corporate Governance der Unternehmen mit Bundesbeteiligung und der Art und Weise, wie der Bund seine Beteiligungen führt. Sie bestehen künftig aus dem an die Unternehmen gerichteten "Public Corporate Governance Kodex" (PCGK) sowie den an die Beteiligungsführung des Bundes gerichteten "Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung" (Richtlinien).
Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Reformziele und führt eine vergleichende Betrachtung zum DCGK durch. Der PCGK des Bundes geht hinsichtlich des Umfangs und Regelungsinhalts einen eigenen Weg im Vergleich zum DCGK oder beispielsweise zu eher wissenschaftlichen Musterkodizes.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 6, 2020; Seite 259 bis 261) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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