Wesentlichkeitsanalyse & Rechnungslegung
Implementierungsfragen zur Wesentlichkeitsanalyse im Konzern
Anforderungen der ESRS zu den Grundlagen der neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung
Dr. Josef Baumüller
Seit 1.1.2024 sind die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – trotz noch fehlender Rechtsumsetzung im Großteil der Mitgliedstaaten – in der EU anzuwenden. Die damit einhergehenden Transparenzpflichten in puncto Nachhaltigkeit sind ein wesentlicher Baustein in der übergeordneten Sustainable-Finance-Initiative der EU-Kommission – und für europäische Unternehmen ein weiterer Schritt hin zu einer neuen "Sustainable Corporate Governance". Herzstück der neuen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt ein Wesentlichkeitsgrundsatz dar. Während sich dazu bereits allgemeine Darstellungen im Schrifttum finden, sind viele Umsetzungsfragen in Verbindung mit komplexeren Fallkonstellationen noch ungeklärt. Der vorliegende Beitrag adressiert einige dieser Fragen, die sich innerhalb von Konzernstrukturen ergeben.
Während die CSRD den Rahmen für die neuen Berichtspflichten in puncto Nachhaltigkeit im europäischen Bilanzrecht verankert – unter anderem Anwendungsbereich, Offenlegungsformate und Prüfpflichten –, werden die Inhalte der Berichterstattung selbst in Form von spezifischen Standards geregelt: die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Rund ein Jahr nach Verabschiedung der CSRD wurde ein erstes Set dieser Standards ebenso abgeschlossen; mittels delegiertem Rechtsakt sind zwölf ESRS von der EU-Kommission übernommen und damit im gesamten EU-Raum verbindlich gemacht worden.
Das nunmehr vorliegende Set 1 der ESRS umfasst grundlegende Regelungen, die sektorunabhängig für alle berichtspflichtigen Unternehmen zur Anwendung gelangen sollen. Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei ESRS 1 (Allgemeine Anforderungen) ein: Dieser enthält (mit wenigen Ausnahmen) keine Angabepflicht, sondern regelt vielmehr allgemeine Konzepte, die den ESRS in ihrer Gesamtheit zugrunde liegen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 1, 2024; Seite 29 bis 33) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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