Mehrwerte von verzahnten Governance-Systemen


Integrierte Governance zur effizienten Risikosteuerung
Systemvoraussetzungen und Umsetzungsanforderungen



Jens C. Laue, Guido Havers

Der vorliegende Beitrag beleuchtet den Bedarf nach einer integrierten Corporate Governance. Der Bedarf leitet sich aus praktischen Anforderungen und internationalen Entwicklungen im Bereich der Unternehmensführung ab. Ausgehend von der Gesetzeslage und internationalen Rahmenwerken erläutern die Autoren aktuelle Implementierungsansätze, diskutieren Mehrwerte von verzahnten Governance-Systemen und stellen eine Verbindung zu den Pflichten der Leitungsgremien her. Abschließend erfolgt eine Vorausschau auf das integrierte System der Zukunft, mit dem eine effiziente Risikosteuerung nachhaltig gelingen kann.

Corporate-Governance-Systeme unterliegen spätestens seit der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) der Überwachungspflicht eines Prüfungsausschusses bzw. Aufsichtsrats. Neben dem Rechnungslegungsprozess fokussieren die Überwachungspflichten des Aufsichtsorgans gem. §107 Abs.3 AktG in Konkretisierung von § 111 Abs. 1 AktG auf die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS), des Risikomanagementsystems (RMS) und des internen Revisionssystems (IRS).

In Anbetracht der Regelungen in Tz. 5.3.2 des Deutschen Corporate Kodex (DCGK) werden in diese Überwachungsaufgaben, und somit in das ganzheitliche Corporate-Governance-System, auch die Maßnahmen zur Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Richtlinien im Rahmen eines ComplianceManagement-Systems (CMS) eingeordnet.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2018; Seite 109 bis 115) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis

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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Umsetzung der CSRD in Deutschland

    Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist im Januar 2023 in Kraft getreten; ein Jahr später folgten die von der CSRD eingeführten European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Damit ist nunmehr der Übergang von der nichtfinanziellen zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung vollzogen.

  • Die kapitalmarktrechtlichen Vorschriften bei AiC

    Die Rechtsvorschriften zum Acting in Concert (AiC) sollen Minderheitsaktionäre vor Benachteiligung und Unternehmen vor feindlichen Übernahmen schützen. Allerdings verhindern sie auch die Zusammenarbeit von Investoren. Diese könnten gemeinsam ambitionierte Nachhaltigkeitsziele und höhere Corporate-Governance-Standards bei ihren Portfoliounternehmen durchsetzen.

  • Corporate Governance von Familienunternehmen

    Family Offices stellen in Deutschland aufgrund des hohen Anteils von Familienunternehmen ein interessantes Betätigungsfeld für Theorie und Praxis dar. Diese Gesellschaften übernehmen für eine oder mehrere Unternehmerfamilien Aufgaben der Vermögensverwaltung, Family Governance und ggf. weitere Themengebiete.

  • Abschlussprüfung & Werthaltigkeitstest

    Das Thema Goodwill ist für viele Unternehmen von zentraler Bedeutung. Der Geschäfts- oder Firmenwert entsteht dadurch, dass der Käufer bereit ist, einen höheren Kaufpreis für das Unternehmen zu bezahlen als den Zeitwert des Eigenkapitals. Dies liegt beispielsweise an der guten Marktposition, einer großen Anzahl von Stammkunden oder Vorteilen durch Synergieeffekte, die durch den Unternehmenskauf entstehen. Darüber hinaus können ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell oder sehr gute Zukunftsaussichten des Unternehmens den Kaufpreis in die Höhe treiben

  • Berichtsangaben des ESRS LSME

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird eine verbindliche Nachhaltigkeitsberichterstattung bei großen Kapitalgesellschaften und bei kapitalmarktorientierten kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften eingeführt. In Zukunft werden auch zahlreiche kleine und mittelgroße Unternehmen mittelbar zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Januar 2024 einen Konsultationsentwurf eines Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht-kapitalmarktorientierter KMU (VSME ESRS ED).

  • EFRAG Implementation Guidances

    Die erstmalige Implementierung der ESRS stellt europäische Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen. Trotz des beträchtlichen Umfangs der Standards, die nunmehr vorliegen, bleiben viele Auslegungsfragen offen. Die EFRAG wurde daher beauftragt, Anwendungshilfen zu erarbeiten - und legte am 31.5.2024 die ersten drei "EFRAG Implementation Guidances" (EFRAG IG) vor. Diese werden im vorliegenden Beitrag vorgestellt.

  • Corporate Governance mit IFRS 18

    Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden. Parallel läuft seit März 2024 die Konsultation des Entwurfs IASB/ED/2024/1 zu Änderungen an IFRS 3 und an IAS 36 mit Blick auf Unternehmenszusammenschlüsse und diesbezügliche Angaben sowie damit einhergehende Geschäfts- oder Firmenwerte (GFW) und mögliche Wertminderungen.

  • Steuer-Governance & ESG-Rating

    ESG-Ratings erfüllen eine bedeutende Indikatorfunktion bezüglich der Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen. Allerdings ist für Außenstehende oft unklar, welche Nachhaltigkeitsinformationen in welcher Form und Gewichtung in die Ratings eingehen. Und für Unternehmen ergibt sich die Schwierigkeit zu verstehen, welche (Berichterstattungs-)Anforderungen für ein gutes Rating überhaupt erfüllt sein sollen und wie ESG-Ratings unternehmensintern zielführend gemanagt werden können.

  • Vergütungshöhen & Gender Pay Gap

    Die Vergütungen von Geschäftsleitenden sind immer wieder Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion. Meinungen zur angemessenen Höhe bilden sich oft ohne nachvollziehbare Grundlage. Normalerweise werden die Gehälter von Geschäftsführungs- oder Vorstandsmitgliedern öffentlicher Unternehmen "frei" vereinbart - wobei die Anführungsstriche andeuten, dass die Eigentümerseite eben nicht ganz frei von politischen Setzungen oder Werturteilen ist.

  • Steigende Komplexität der Diversitätsangaben

    Die Berichterstattung über Vielfalt in der Unternehmensführung und der gesamten Belegschaft (Diversity Reporting) stellt eine zentrale Teilmenge der nichtfinanziellen Unternehmenskommunikation dar. Durch unterschiedliche nationale und internationale Normierungen sind Diversity-Informationen derzeit allerdings auf unterschiedliche Nachhaltigkeits- und Corporate-Governance-Berichte verteilt.

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