Objektivität der Revision


Objektivität als revisorische Herausforderung
Wie kognitive Verzerrungen die Wirksamkeit der Revision im Rahmen der Corporate Governance beeinträchtigen können



Von Dr. Hans-Ulrich Westhausen

Die weltweit geltenden beruflichen "Grundlagen für die berufliche Praxis" (IPPF) verlangen von der Internen Revision, ihre Aufgaben objektiv (d. h. in jeder Hinsicht unbeeinflusst) wahrzunehmen, um dadurch eine hohe Arbeitsqualität sicherzustellen. Auch wenn uneingeschränkte Objektivität als wichtiges Grundprinzip revisorischer Arbeitsweise allseits anerkannt und auch in den "Grundlagen" an verschiedenen Stellen – wie z. B. im "Ethikkodex" oder in der "Definition der Internen Revision" – normiert ist, erscheint die Umsetzung im Tagesgeschäft oft schwieriger als gedacht. Dies kann an der gerade im Mittelstand häufig anzutreffenden Mehrfachbelastung der Internen Revision durch andere Governance-Funktionen wie Risikomanagement, Compliance oder Datenschutz und dem damit verbundenen prüferischen Interessenkonflikt liegen.

Auch dürften – der aktuellen Forschung folgend – das "Serving-two-Masters-Problem", Interne Revision als Management Training Ground oder erfolgsabhängige Vergütungssysteme die objektive Urteilskraft von Internen Revisoren beeinflussen. Weniger beleuchtet wurde bisher die Beeinträchtigung der revisorischen Urteilsfähigkeit durch unbewusste Wahrnehmungsverzerrungen ("kognitive Bias"), was im Übrigen in die generelle Forschungslücke von Interner Revision und Psychologie passt. Der nachfolgend entwickelte Spannungsbogen reicht daher von den regulatorischen Anforderungen in Bezug auf revisorische Objektivität über empirische Befunde und die Systematisierung kognitiver Verzerrungen bis hin zu Überlegungen zur Gegensteuerung solcher Wahrnehmungsstörungen (Debiasing).


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 4, 2019; Seite 178 bis 183) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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Im Überblick: ZCG

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