Hohe Anforderungen, moderate Vergütung
Aufsichtsratsbezüge in öffentlichen Unternehmen
Trotz stetig steigender Anforderungen ist das Vergütungsniveau von Aufsichtsräten in öffentlichen Unternehmen vergleichsweise moderat
Von Dr. Martin von Hören, Tom Feldkamp
Die Anforderungen an Aufsichtsräte von öffentlichen Unternehmen sind bedingt durch regulative Vorgaben und eine zunehmend präzisierende Rechtsprechung einerseits sowie die gewachsene Komplexität des Umfelds und der Leitung der Unternehmen andererseits in den zurückliegenden Jahren deutlich gestiegen. Die Überwachungsarbeit von Aufsichtsgremien ist heute geprägt durch eine ungleich höhere Verantwortung und damit oft auch höhere persönliche Haftungs- bzw. Reputationsrisiken. Gleichwohl ist das Vergütungsniveau von Aufsichtsräten in öffentlichen Unternehmen vergleichsweise moderat.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) schaffte in der Bundesrepublik im Jahr 2002 erstmalig eine Kodifizierung von Leitlinien für die Aufsichtsratstätigkeit, jedoch zunächst nur für börsennotierte Gesellschaften. Mit Verabschiedung des Public Corporate Governance
Kodex des Bundes (PCGK-Bund) in 2009 und zahlreicher in Folge auf Länderund kommunaler Ebene erlassener Public Governance Kodizes gibt es zwischenzeitlich aber auch umfassende Regelwerke für die Aufsichtsratstätigkeit in öffentlichen Unternehmen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 4, 2017; Seite 166 bis 168) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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