Verantwortlichkeit: Führungskräfte in Konzernen
Konzernweite Bedeutung von auf HSE bezogenen Compliance-Maßnahmen: Unternehmen mit Auslandsniederlassungen
Ausprägung der Verantwortlichkeit: Allgemeine Grundsätze und Fallvarianten
Von Anke Egelhof und Dr. Florian Modlinger
(08.07.14) – Durch eine zunehmende Globalisierung ist es für Unternehmen unumgänglich geworden, sich verstärkt international auf zustellen. Der schnelle Wandel bei Kundenwünschen oder die Möglichkeit einer billigeren Produktion haben für bereits bestehende Unternehmensniederlassungen häufig Umstrukturierungen zur Folge. Daraus ergibt sich, dass Führungskräfte kurzfristig für die Einhaltung und Kontrolle gesetzlicher Verpflichtungen in anderen Ländern zuständig werden. Hier bei können sich die im Nachgang beschriebenen Risiken ergeben.
Unternehmen wachsen und mit ihnen die Verantwortung in allen juristischen Bereichen des Unternehmens. Gerade in Konzernstrukturen – insbesondere mit Auslandsbezug – ist nicht nur die Sprachbarriere ein Problem. Vielen Führungskräften ist ihre landesrechtliche Verantwortung für Mitarbeiter im Ausland nicht bewusst. Mit diesem Aufsatz soll die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung einer Führungskraft mit Verantwortlichkeiten in mehreren Ländern bei einem international tätigen Unternehmen beleuchtet werden.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2014, Seite 114 bis 117) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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