Europäische Stiftungsreform


Analyse des Vorschlags für eine Verordnung zum Statut einer Europäischen Stiftung
Auswirkungen auf die Rechnungslegung, Prüfung und Aufsicht deutscher Stiftungen


Von Maximilian Behrmann und Dr. Remmer Sassen

(10.03.14) - Die EU-Kommission hat einen Verordnungsvorschlag für eine Europäische Stiftung (FE) veröffentlicht. Dieser soll zahlreichen rechtlichen Barrieren entgegenwirken, um europaweite Aktivitäten nationaler Stiftungen zu ermöglichen. Gemeinnützige Stiftungen haben in der Europäischen Union (EU) eine beträchtliche Bedeutung. Insbesondere in den Bereichen Bildung und Forschung, Soziales und Gesundheit, Kunst und Kultur sowie dem Umweltschutz tragen Stiftungen zur Stärkung des Gemeinwesens bei. In der EU existieren ca. 110.000 gemeinnützige Stiftungen, die über ein Vermögen von rund 350 Mrd. Euro verfügen. Sie sind auf der Grundlage einzelstaatlicher Rechtsvorschriften tätig, die nicht harmonisiert sind. Die Unterschiede im Zivil- und Steuerrecht der einzelnen Mitgliedstaaten sind erheblich. Daraus resultiert die Notwendigkeit einer europäischen Stiftungsreform, da es nach der aktuellen Rechtslage nicht möglich ist, Stiftungsgelder effizient innerhalb der EU zu transferieren.

Vor dem Hintergrund der EU-Harmonisierungsbestrebungen analysiert der vorliegende Beitrag zugleich Auswirkungen externer Corporate Governance-Regelungen des FE-Verordnungsentwurfs auf das deutsche Stiftungsrecht.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 1, 2014, Seite 20 bis 27) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.

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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

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