Offene Fragen der Managerhaftung


Rettungsanker Business Judgement Rule?
Praxiserfahrungen mit rechtlichen Anforderungen an Unternehmensleitungen und Aufsichtsorgane

Von RA Michael Rummer

(11.05.16) - Angesichts der wiederkehrenden Berichterstattung in den Medien, jedoch auch mit Blick auf die Behandlung der Thematik in der Fachliteratur, verfestigt sich der Eindruck, dass Fragen der Managerhaftung seit geraumer Zeit zunehmend die Gerichte beschäftigen. Es ist daher durchaus verständlich, dass diese Entwicklung in Unternehmensleitungen wie auch in Aufsichtsräten eine gewisse Unruhe erzeugt, zumal divergierende gerichtliche Entscheidungen und eine kaum überschaubare Kommentierung zu den einschlägigen strafrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften eine gewisse Ratlosigkeit hinterlassen.

Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob die Business Judgement Rule (BJR) im Hinblick auf die zahlreichen offenen Fragen der Managerhaftung für die Betroffenen in der Praxis tatsächlich einen Beitrag zur Rechtssicherheit leisten kann.

Es ist schwierig, über die Gründe für die zunehmenden Fälle der Managerhaftung zu spekulieren. Ganz überwiegend wird der ARAG/Garmenbeck-Entscheidung des BGH zugeschrieben, den Ball bezüglich des Themas Managerhaftung ins Rollen gebracht zu haben. Der BGH hatte seinerzeit in deutlichen Worten klare Vorgaben zu den Pflichten des Aufsichtsrats gemacht, die Tätigkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft zu überwachen, und hierdurch einen in der Praxis bis heute deutlich wahrnehmbaren Handlungsdruck erzeugt.

Aus nationaler Sicht wurde allerdings bislang nur die Anreizorientierung der Vergütungssysteme des Vorstands regulatorisch angepasst.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 2, 2016, Seite 74 bis 76) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Weg zur Bekämpfung von Geldwäsche

    Die Bundesregierung will die Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland verbessern. Die geplanten Reformen sind umfassend. Sie betreffen nicht nur zahlreiche Gesetze, sondern bringen auch veränderte Strukturen von mehreren Bundesbehörden mit sich. Außerdem werden neue Strukturen geschaffen, um künftig Finanzkriminalität besser bekämpfen zu können.

  • LkSG in der Praxis

    Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) gilt seit dem 1.1.2023 für Unternehmen gleich welcher Rechtsform, die mehr als 3.000 Arbeitnehmende in Deutschland beschäftigen.

  • KI zur Entwicklung des Geschäftsmodells

    Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) stellt Führung, Aufsicht und Belegschaftsvertretung vor die Herausforderung, das Thema zu durchdringen, Entwicklungslinien zu verstehen und Schlussfolgerungen für die eigene Organisation zu ziehen. Der vorliegende Beitrag gibt Impulse für eine KI-kompetente Corporate Governance.

  • Regulatorischer Druck auf die Kapitalmarktkonzerne

    Der gesellschaftliche und regulatorische Druck auf die Kapitalmarktkonzerne zur Etablierung von mehr Diversität in den obersten Führungsgremien nimmt zu. Ergebnisse einer multidimensionalen Untersuchung zum Status quo der Diversität in der Unternehmensführung von Euro-Stoxx-50-Unternehmen zeigen ein differenziertes Bild.

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung & Fahrradbranche

    Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird anhand zahlreicher Rahmenwerke, Standards und Leitfäden unter anwendungsorientierten Gesichtspunkten konkretisiert. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) stellt einen Leitfaden dar, der Unternehmen die Berichterstattung über nachhaltigkeitsrelevante Aspekte des betrieblichen Handelns anhand von 20 Kriterien ermöglicht.

  • Wesentlichkeitsanalyse & Rechnungslegung

    Seit 1.1.2024 sind die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - trotz noch fehlender Rechtsumsetzung im Großteil der Mitgliedstaaten - in der EU anzuwenden. Die damit einhergehenden Transparenzpflichten in puncto Nachhaltigkeit sind ein wesentlicher Baustein in der übergeordneten Sustainable-Finance-Initiative der EU-Kommission - und für europäische Unternehmen ein weiterer Schritt hin zu einer neuen "Sustainable Corporate Governance".

  • Qualifikationsmatrix empfohlen

    Nach der aktuellen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten, wobei auf Diversität zu achten und Nachhaltigkeitsexpertise zu berücksichtigen ist.

  • SOGs gewinnen an Bedeutung

    Aktienhaltevorschriften bzw. Share Ownership Guidelines (SOGs) haben in den vergangenen Jahren in der Vorstandsvergütung an Relevanz gewonnen, insbesondere in größeren börsennotierten Unternehmen. Auch der Druck auf kleinere börsennotierte Unternehmen, SOGs einzuführen, nimmt zu.

  • Einführung: D&O-Versicherung

    Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um eine D&O- Versicherung. Ein Teil des Versicherungsschutzes kann auch in der Übernahme von Verteidigungskosten im Fall eines Strafverfahrens gegen den Geschäftsführer bestehen.

  • Einrichtung von Hinweisgebersystemen

    Der vorliegende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen, die sich für Unternehmen unter der Whistleblower-Richtlinie der EU und dem Hinweisgeberschutzgesetz stellen. Er gibt einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen und praxisorientierte Empfehlungen unter Berücksichtigung der teils unterschiedlichen Anforderungen in den Mitgliedstaaten der EU.

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