Verbot von Nichtprüfungsleistungen
Erbringung von Nichtprüfungsleistungen durch Prüfungsgesellschaften? - Anmerkungen zum Grünbuch der Europäischen Kommission zur Abschlussprüfung
Mit zunehmendem Beratungsvolumen steigt die Gefahr, dass sich der Prüfer mit den Interessen des zu prüfenden Unternehmens bzw. mit denen seiner Führungskräfte identifiziert
Von Dr. Dennis van Liempd, Prof. Dr. Reiner Quick, Prof. Dr. Bent Warming-Rasmussen
(15.09.11) - Die Europäische Kommission zieht ein generelles Verbot der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen durch Prüfungsgesellschaften in Betracht. Der vorliegende Beitrag hat zum Ziel, die Zweckmäßigkeit dieses Vorschlags durch die Auswertung einschlägiger Forschungsergebnisse zu beurteilen. Er zeigt, dass das Zusammenspiel von Prüfung und Beratung weniger die tatsächliche, sondern vielmehr die wahrgenommene Unabhängigkeit des Abschlussprüfers beeinträchtigt.
Unterschiedliche Nichtprüfungsleistungen haben einen unterschiedlichen Einfluss auf Unabhängigkeitswahrnehmungen, so dass ein vollständiges Verbot nicht erforderlich erscheint. Allerdings reichen die derzeitigen Beratungsverbote des HGB nach hier vertretener Ansicht nicht aus. Diskutiert wird auch, ob eine Beschränkung des Anteils der Honorare für Nichtprüfungsleistungen an den Gesamthonoraren des Abschlussprüfers sinnvoll ist.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 4, 2011, Seite 185 bis 191) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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