Prüfung von CSR-Berichtspflichten
Die nichtfinanzielle Erklärung aus dem Blickwinkel der Corporate Governance
Wie geht der Aufsichtsrat mit der Prüfung der neuen Berichtspflichten um?
Michel Kotlenga, Oliver Scheid, Prof. Dr. Stefan Müller
Erstmals für das Geschäftsjahr 2017 haben große, mindestens 500 Personen beschäftigende kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungen pflichtgemäß ihren (Konzern-)Lagebericht um eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung zu erweitern oder einen derartigen (Konzern-)Bericht gesondert zu veröffentlichen. Damit soll der Fokus der Unternehmenssteuerung, -überwachung und -berichterstattung stärker auch auf nachhaltigkeitsrelevante Aspekte gelenkt werden. Im Rahmen der gesetzlichen Ausgestaltung ergeben sich dabei einige Wahlrechte und erhebliche Einschätzungsspielräume.
Will ein Unternehmen diese gesellschaftlich verbreitet geforderte Erweiterung des Betrachtungsfelds erfolgreich umsetzen, um etwa auch die Chance der Nachhaltigkeit vor allem als Differenzierungsfaktor im Wettbewerb stärker ergreifen zu können, muss dies ebenso in der gesamten Corporate Governance verinnerlicht und entsprechend gelebt werden. Daher erscheint es sehr interessant, wie die Unternehmen des öffentlichen Interesses mit dieser neuen Berichtspflicht umgehen.
Der Begriff Corporate Governance ist derzeit mehr denn je im Fokus wirtschaftspolitischer Diskussionen und hat weder an wissenschaftlicher noch an praktischer Relevanz verloren. Dabei kann die Corporate Governance bereits auf eine lange Historie und mittlerweile auch auf eine enorme Anzahl an Regelwerken zurückblicken, welche sich intensiv den Aspekten Unternehmensführung, -steuerung, -überwachung sowie -berichterstattung widmen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 4, 2018; Seite 178 bis 182) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
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