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Freiwillig erweiterte Lock-up-Fristen
Mit Lock-up-Regelungen für Altinvestoren bei Börsengängen wird das Ziel verfolgt, Neuinvestoren vor möglichen Risiken aus Informationsasymmetrien zu schützen und die Corporate Governance bei Börsenneunotierungen zu stärken. International wurden solche Lock-up-Regeln recht unterschiedlich ausgestaltet, insbesondere mit Blick auf die Pflicht zur Implementierung.
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Nutzung von Leitlinien eine Hilfestelllunng
Vom Lieferkettengesetz betroffene Unternehmen haben nur noch eine kurze Vorbereitungszeit zur Umsetzung der geforderten Maßnahmen. Der folgende Beitrag skizziert notwendige Umsetzungsschritte, aktuelle Umsetzungspraktiken und entwickelt Handlungsempfehlungen, die eine Umsetzung des Lieferkettengesetzes in die Unternehmenspraxis vereinfachen.
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Kongruent zu einer Corporate Governance
Die Digitalisierung hat das Wirtschaftsleben massiv verändert. Es bestehen zahlreiche Herausforderungen und Wechselwirkungen, die für die Unternehmen und die Menschen schwer beherrschbar sind. Technologische Innovationen führen zu sozialen Veränderungen und Verwerfungen. Historische Beispiele sollten sich die Unternehmen zueigen machen, um Existenzsicherung zu betreiben und mit den Beschäftigten die Zukunft zu gestalten.
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Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards
Die Beschreibung der Governance fungiert für externe Berichtsadressaten als notwendige Information, um die Integrität der gesamten Berichterstattung, Führung und Überwachung von Unternehmen adäquat einzuschätzen. Die externe Abbildung der Corporate Governance erfolgte bislang primär in der (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung (EzU), die von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften verpflichtend zu erstellen ist.
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Wesentlichkeitsbeurteilung: Einfluss der Pandemie
Die Ergebnisse einer Analyse der Bestätigungsvermerke von im FTSE 100 gelisteter Unternehmen im Hinblick auf die Wesentlichkeitsberichterstattung während der Corona-Pandemie zeigen, dass seltener gewinnbezogene Bezugsgrößen bei der Festlegung der Wesentlichkeit herangezogen wurden. Auch kamen nun häufiger Bezugsgrößenwechsel vor. Einerseits wurde dabei die zuvor genutzte Bezugsgröße durch eine andere ersetzt, andererseits fanden bspw. Wechsel von stichtagsbezogenen Betrachtungen zu Durchschnittsbetrachtungen der gleichen Bezugsgröße im Zeitablauf statt.
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Erfüllung der Überwachungsaufgaben
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) hat am 28.4.2022 eine neue Kodex-Fassung (DCGK 2022) beschlossen, diesen am 17.5.2022 veröffentlicht und zur Prüfung an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) gesendet. Der neue DCGK ist mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 27.6.2022 durch das BMJ in Kraft getreten.
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Gefahrenursprung innerhalb der Lieferkette
Im Jahr 2021 wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nach langen Diskussionen durch Bundestag und Bundesrat beschlossen. Das LkSG zielt auf eine Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage ab, indem es bestimmten Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten auferlegt.
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Aktionärsrechte auf virtuellen Hauptversammlungen
Die Hauptversammlungen deutscher Aktiengesellschaften fanden auch im dritten Jahr der Covid-19-Pandemie bis auf einzelne Ausnahmen ohne physische Präsenz der Aktionäre statt. Während die Pandemie abklingt, liegt der Fokus der gesellschaftsrechtlichen Diskussion auf der Zukunft der virtuellen Hauptversammlung und deren gesetzlicher Verstetigung.
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Rechnungslegung & Nachhaltigkeit
Stakeholder erwarten von den Unternehmen zunehmend eine Berichterstattung über nicht-finanzielle Aspekte zu den Themen Umwelt, Soziales und Governance (ESG-Reporting). Diese Berichtserfordernisse - so die Erwartung und Beobachtung - haben auch Einfluss auf die Corporate Governance, da sich das Management der Unternehmung in Zukunft gerade auch an diesen Kriterien messen lassen muss. Der Beitrag stellt die aktuellen Herausforderungen und Anforderungen an das ESG-Reporting dar und zeigt die damit einhergehenden Veränderungen der Corporate Governance auf.
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Maximale Mandatslaufzeit verkürzt
Im Zuge des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) wurde die künftige Höchstlaufzeit vor verpflichtender interner Rotation des verantwortlichen Prüfungspartners bei Abschlussprüfungen von Unternehmen des öffentlichen Interesses von sieben auf fünf Jahre reduziert. Die Analyse des Gesetzgebungsverfahrens zeigt, dass diese Entscheidung erst im Verlauf des Verfahrens in die nun in Kraft getretene Fassung aufgenommen wurde. Der nachfolgende Beitrag geht darauf rückblickend ein und diskutiert die in diesem Zuge seitens der politischen Akteure vorgebrachten Argumente.