Anlegerentscheidung & Emissionsprospekte
Vertrauen in Wirtschaftsprüfertestate - Schadenersatzansprüche der Anleger?
Das von einem Wirtschaftsprüfertestat ausgehende Vertrauen endet lt. BGH nicht zwangsläufig mit der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses für das folgende Geschäftsjahr
Von Dr. Philipp Fölsing
(31.07.13) - Wirtschaftsprüfer leisten einen wichtigen Beitrag zum Vertrauen in die Kapitalmärkte. Gerade bei Neuemissionen spielen ihre Testate eine maßgebliche Rolle. Denn die durch den Abschlussprüfer geprüften Jahresabschlüsse der Emittenten sind zusammen mit dem Bestätigungsvermerk des Prüfers zwingender Bestandteil des Emissionsprospekts. Das gilt sowohl für neu auszugebende Aktien (§ 7 WpPG) als auch für andere Wertpapiere wie z. B. Anteile an geschlossenen Fonds, Genussscheinen und Unternehmensanleihen (§ 1 Abs. 2 VermAnlG).
Weil das Testat des Prüfers in dem Prospekt enthalten ist, fließt es in die Entscheidung des Anlegers über die Zeichnung der Anlage ein. Deshalb stellt sich regelmäßig die Frage, ob der Prüfer Anlegern gegenüber haftet, wenn der Jahresabschluss manipuliert war, er dies bei seiner Prüfung nicht bemerkt hat und die Anlage aus diesem Grund fehlschlägt. Anlass zur Untersuchung dieses Problems bietet eine aktuelle Entscheidung des BGH vom 21. 2. 2013.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2013, Seite 115 bis 118) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
Hier geht's zur Kurzbeschreibung der Zeitschrift
Hier geht's zum Probe-Abo
Hier geht's zum Normal-Abo
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Normal-Abo) [21 KB]
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Probe-Abo) [19 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Normal-Abo) [46 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Probe-Abo) [40 KB]
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>