Dem Begriff der Nachhaltigkeit auf der Spur
Prüfungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle: Nachhaltigkeit ist kein Trendthema
Bereits 2020 hat sich die EFK Gedanken gemacht, welche Grundhaltung sie zu Prüfungen in diesem Bereich einnehmen und welchen Ansatz sie verfolgen will
Brigitte Christ
Kaum ein Wort wird derzeit so gern und inflationär verwendet wie der Begriff der Nachhaltigkeit. Es scheint das Zauberwort für jeden Lebensbereich zu sein – von der Ernährung über den Tourismus bis zur Wirtschaft, von der Kleidung über die Landwirtschaft bis zu Geldanlagen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle schreibt sich auf die Fahne, aktuelle Entwicklungen frühzeitig mit ihren Prüfungen zu adressieren, um so einen Wertbeitrag für Verwaltung, Politik und Bevölkerung zu erzielen. Sie darf Sie darf aber nicht blind jedem Trend hinterher rennen. Wie gut gelingt ihr das beim Thema der Nachhaltigkeit?
Die Antwort auf die obige Frage lautet: Besser als man denkt! Googelt man bei den publizierten Berichten der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) erscheint eine Vielzahl an Treffern. So hat die EFK zum Beispiel das Ressourcenprogramm und die Ressourceneffizienzbeiträge für eine nachhaltigere Landwirtschaft beim Bundesamt für Landwirtschaft, die Nachhaltigkeit von Projekten der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit bei der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit und die wirtschaftliche Nachhaltigkeit der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik beim Staatssekretariat für Wirtschaft geprüft.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2024, Seite 108 bis 109) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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ESG im Vertrieb: Ein Prüfungsleitfaden
Zunehmend wird von den Unternehmen erwartet, dass sie Themen aus Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance; ESG) in ihre formalen Geschäftsprozesse einbeziehen. Hierbei ist nach der Produktion der Vertrieb einer der emissionsträchtigsten Unternehmensbereiche. Aus diesem Grund sind auch bei einer Prüfung des Vertriebs ESG-Aspekte nicht zu vernachlässigen. Wurden bisher ESG-Aspekte im Vertrieb nicht betrachtet, kann die Interne Revision unterstützen, Risiken und Chancen aufzudecken. Mit diesem Prüfungsleitfaden teilt der DIIR-Arbeitskreis "Revision des Vertriebs" seinen Erfahrungsschatz aus dem Bereich ESG im Vertrieb.
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KRITIS und die Interne Revision
Seit Einführung des IT-Sicherheitsgesetzes 2015 sind Betreiber kritischer Infrastrukturen gesetzlich angehalten, die für die kritische Dienstleistung erforderlichen IT-Systeme und IT-Netzwerke gegen Cyberangriffe und IT-Störungen systematisch nach Stand der Technik zu schützen und IT-Sicherheitsvorfälle an die Behörden zu melden. Hiermit einher geht gemäß § 8a BSI-Gesetz (BSIG) auch die Pflicht, die Einhaltung der Vorgaben alle zwei Jahre unabhängig überprüfen zu lassen. Mit drei Praxisbeispielen zur Begleitung dieser Prüfung durch die Interne Revision beschäftigt sich dieser Artikel.
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Rahmenwerk des IIA
Im IPPF-Evolution-Projekt des Institute of Internal Auditors (IIA) wurden während der Jahre 2021 bis 2023 die neuen Global Internal Audit Standards entwickelt. Im Zuge des Projekts hat sich das IIA auch einen Rahmen gegeben, der sicherstellt, dass die Standards unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses entwickelt werden. Es ist wichtig, dass die Standards nicht nur die Erwartungen des Berufsstandes der Internen Revision selbst wiedergeben, sondern dass sie auch mit den Erwartungen anderer und verwandter Professionen, von Aufsichtsbehörden, Regierungsorganisationen, multinationalen Organisationen und der Öffentlichkeit insgesamt übereinstimmen.
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Keine Verpflichtungen für Angreifende
Die Kenntnis rund um das Thema Social Engineering erfordert in einem nächsten Schritt ein Wissen bezüglich der konkreten Bedrohungstaktiken und -techniken. Eine ausführliche Darstellung bietet das MITRE- Att@ck-Modell, wobei aus der Gesamtsystematik nur die Angriffsvektoren verwendet werden, die zum Social Engineering passen. Insbesondere sind hier die ersten vier Phasen angesprochen.
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DORA-Basispapier
In den ersten drei Teilen dieses Beitrags haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung, die speziellen technischen Standards sowie Details zu den Inhalten des Kapitels II (IKT-Risikomanagement), des Kapitels III (Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle) und des Kapitels IV (Testen der digitalen operationalen Resilienz) vorgestellt. In diesem Artikel wird nun das letzte Kapitel (Management des IKT-Drittparteienrisikos) näher beleuchtet.