Dem Begriff der Nachhaltigkeit auf der Spur
Prüfungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle: Nachhaltigkeit ist kein Trendthema
Bereits 2020 hat sich die EFK Gedanken gemacht, welche Grundhaltung sie zu Prüfungen in diesem Bereich einnehmen und welchen Ansatz sie verfolgen will
Brigitte Christ
Kaum ein Wort wird derzeit so gern und inflationär verwendet wie der Begriff der Nachhaltigkeit. Es scheint das Zauberwort für jeden Lebensbereich zu sein – von der Ernährung über den Tourismus bis zur Wirtschaft, von der Kleidung über die Landwirtschaft bis zu Geldanlagen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle schreibt sich auf die Fahne, aktuelle Entwicklungen frühzeitig mit ihren Prüfungen zu adressieren, um so einen Wertbeitrag für Verwaltung, Politik und Bevölkerung zu erzielen. Sie darf Sie darf aber nicht blind jedem Trend hinterher rennen. Wie gut gelingt ihr das beim Thema der Nachhaltigkeit?
Die Antwort auf die obige Frage lautet: Besser als man denkt! Googelt man bei den publizierten Berichten der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) erscheint eine Vielzahl an Treffern. So hat die EFK zum Beispiel das Ressourcenprogramm und die Ressourceneffizienzbeiträge für eine nachhaltigere Landwirtschaft beim Bundesamt für Landwirtschaft, die Nachhaltigkeit von Projekten der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit bei der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit und die wirtschaftliche Nachhaltigkeit der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik beim Staatssekretariat für Wirtschaft geprüft.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2024, Seite 108 bis 109) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus
In diesem Beitrag geht es um den Prüfungsleitfaden, der entwickelt wurde, um unter Berücksichtigung der themenspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der übergreifenden (Cross Cutting) Standards Revisionsabteilungen als Vorlage für ESG-Prüfungen beziehungsweise CSRD-Prüfungen zu dienen. Der Leitfaden wurde auf https://www.diir.de/fachwissen/fachbeitraege/ veröffentlicht und steht allen Interessierten zur Nutzung zur Verfügung. Besonderer Dank gilt der Projektgruppenleiterin Miriam Benecke, die mit der organisatorischen Unterstützung von Athanasios Dakas und 25 aktiven Mitgliedern in regelmäßigen Treffen gemeinsam den ESG-Prüfungsleitfaden entwickelt hat.
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Idealer Zeitpunkt für eine Prüfung
Eine nachhaltige Transformation der Gesellschaft bezüglich Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft, Menschenrechten und anderen ESG-Themen ist eines der zentralen Themen unserer Zeit und für die Unternehmenswelt mit etlichen Risiken und Chancen verknüpft. Sie sollte somit auch im Betrachtungsumfeld der Internen Revision von Unternehmen liegen. Der Beitrag liefert eine Aufstellung von Kategorien, Aspekten und Fragestellungen, die für eine Bewertung von Risiken und einer darauf aufbauenden Priorisierung von Prüfungen im Themengebiet ESG relevant sind.
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Notwendigkeit einer integrativen Cybersicherheit
Die Tatsache, dass digitalwirtschaftliche Geschäftsmodelle zunehmend mit Cyberangriffen zu rechnen haben, verlangt nach einer resilienten Abwehr in Form eines wirksamen Internen Kontrollsystems. Da der Beginn der Angriffsvektoren häufig mit dem Social Engineering verknüpft ist, empfiehlt sich eine Härtung/Festigung der organisatorischen Außenschichten, bevor ein Eindringen in die IT-Infrastruktur gelingt.
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Vermeidung von Abnahmeverpflichtungen
In diesem Beitrag werden die für die Ermittlung der Planbedarfe für Produktionsmaterial erforderlichen Teilprozesse und Aktivitäten und deren Bedeutung für den Einkauf erläutert. Hierbei werden mögliche Schwachstellen und wesentliche Risiken herausgearbeitet und Prüfungsfragen sowie -ansätze zu deren Vermeidung beziehungsweise Reduzierung dargestellt.
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.