Reputationsschäden und Geldstrafen


Lässt sich Wirtschaftskriminalität im Unternehmen erkennen und bekämpfen?
Die Bedeutung von FISG und HinSchG für das Fraud-Risk-Assessment



Linda Heintz, Bernd Reimer

Der Zusammenbruch von Wirecard als Folge von kriminellen Machenschaften hat nicht nur Unternehmensvertreter aufgeschreckt, sondern auch den Gesetzgeber tätig werden lassen. In Unternehmen wird als Folge des Skandals kritisch hinterfragt, ob das eigene Unternehmen von einem derartigen Fall betroffen sein könnte. Außerdem wird sich vermehrt damit beschäftigt, wie Wirtschaftskriminalität, häufig auch Fraud genannt, im Unternehmen erkannt und bekämpft werden kann. Wie in der Vergangenheit, reagierte der Gesetzgeber auf den spektakulären Unternehmenszusammenbruch unter anderem mit einem neuen Gesetz.

Aktuelle Skandale, wie zum Beispiel der Wirecard-Fall sowie das Zusammenspiel aus den steigenden Anforderungen beziehungsweise Strafen bei Verstößen aus aktuellen Gesetzesinitiativen, machen es unseres Erachtens für Unternehmen zukünftig unerlässlich, sich mit ihrem Anti-Fraud-Management-System detailliert auseinanderzusetzen. Das aktive Identifizieren von Fraud-Risiken ist unter anderem ein wichtiger Schritt, nicht nur Reputationsschäden und unternehmensgefährdende Geldstrafen, sondern auch drohende Freiheitsstrafen für Leitungs- und Aufsichtsorgane zu vermeiden.

Mit dem am 28. Mai 2021 vom Bundesrat verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) möchte der Gesetzgeber neue Verpflichtungen für Unternehmen und Aufsichtsorgane gesetzlich verankern. Ziel des Gesetzgebers ist es, mittels regulatorischer Vorgaben verloren geglaubtes Vertrauen zurückzugewinnen. Kann dies gelingen? Vonseiten des Gesetzgebers ist dies ein altbekanntes Reaktionsmuster. So reagierte der deutsche Gesetzgeber erstmalig im Jahr 1899. Er führte die genossenschaftliche Pflichtprüfung aufgrund von vermehrten Schieflagen bei Genossenschaften ein. Ein Beispiel aus der jüngeren deutschen Vergangenheit ist das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG).

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2021, Seite 266 bis 273) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

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  • Ausbau einer Kreislaufwirtschaft

    Kunststoffe sind gleichzeitig versatile und essenzielle Materialien für die moderne Wirtschaft und Mittelpunkt einer intensiven Diskussion um Umwelt- und Treibhausgaseffekte. Der von der EU forcierte Ausbau einer Kreislaufwirtschaft stellt einen Lösungsansatz dar, wertschaffende Kunststoffanwendungen bereitzustellen und dabei negative Umweltauswirkungen zu vermeiden.

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    Die Leistung einer Internen Revision zu messen, erscheint schon aufgrund der besonderen Tätigkeit von Revisorinnen und Revisoren schwierig. Hinzu kommt, dass Revisionsaufträge ganz verschiedene Zielrichtungen haben: Von der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit über das Aufzeigen von Sicherheitslücken, der Effizienzuntersuchung von Prozessen bis hin zur Beschäftigung mit der Wirksamkeit von Managementprozessen kann die Leistung einer Internen Revision aus ganz verschiedenen Wertbeiträgen bestehen. Wie sind diese zu messen?

  • Dem Begriff der Nachhaltigkeit auf der Spur

    Kaum ein Wort wird derzeit so gern und inflationär verwendet wie der Begriff der Nachhaltigkeit. Es scheint das Zauberwort für jeden Lebensbereich zu sein - von der Ernährung über den Tourismus bis zur Wirtschaft, von der Kleidung über die Landwirtschaft bis zu Geldanlagen.

  • Neue Aufgaben für die Interne Revision?

    Nach langer Verzögerung ist im Juli 2023 auch in Deutschland die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie in Gestalt des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in nationales Recht umgesetzt worden. Die nach diesem Gesetz behörden- und unternehmensintern einzurichtenden Meldestellen wurden nicht selten in die Zuständigkeit der Internen Revisionen angesiedelt. Diese zusätzliche Aufgabe kann sich zulasten der Jahresprüfkapazität auswirken und mit erheblichem Mehraufwand verbunden sein, zumal auf Meldungen nach dem HinSchG in der Regel interne Prüfungen folgen dürften.

  • Ausbildung von Revisorinnen und Revisoren

    Das Bildungswesen gilt als wichtige Voraussetzung für die Entwicklung von Humankapital und die Ausbildung von Fachkräften. Durch Bildungssysteme werden grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten zum kritischen Denken und technische Fertigkeiten vermittelt, die für die Arbeit in der modernen Berufswelt unerlässlich sind. Investitionen in Bildung, sei es durch akademische Einrichtungen oder Berufsausbildungsprogramme, vermitteln das notwendige Fachwissen, um komplexe Herausforderungen zu bewältigen

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