Reputationsschäden und Geldstrafen


Lässt sich Wirtschaftskriminalität im Unternehmen erkennen und bekämpfen?
Die Bedeutung von FISG und HinSchG für das Fraud-Risk-Assessment



Linda Heintz, Bernd Reimer

Der Zusammenbruch von Wirecard als Folge von kriminellen Machenschaften hat nicht nur Unternehmensvertreter aufgeschreckt, sondern auch den Gesetzgeber tätig werden lassen. In Unternehmen wird als Folge des Skandals kritisch hinterfragt, ob das eigene Unternehmen von einem derartigen Fall betroffen sein könnte. Außerdem wird sich vermehrt damit beschäftigt, wie Wirtschaftskriminalität, häufig auch Fraud genannt, im Unternehmen erkannt und bekämpft werden kann. Wie in der Vergangenheit, reagierte der Gesetzgeber auf den spektakulären Unternehmenszusammenbruch unter anderem mit einem neuen Gesetz.

Aktuelle Skandale, wie zum Beispiel der Wirecard-Fall sowie das Zusammenspiel aus den steigenden Anforderungen beziehungsweise Strafen bei Verstößen aus aktuellen Gesetzesinitiativen, machen es unseres Erachtens für Unternehmen zukünftig unerlässlich, sich mit ihrem Anti-Fraud-Management-System detailliert auseinanderzusetzen. Das aktive Identifizieren von Fraud-Risiken ist unter anderem ein wichtiger Schritt, nicht nur Reputationsschäden und unternehmensgefährdende Geldstrafen, sondern auch drohende Freiheitsstrafen für Leitungs- und Aufsichtsorgane zu vermeiden.

Mit dem am 28. Mai 2021 vom Bundesrat verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) möchte der Gesetzgeber neue Verpflichtungen für Unternehmen und Aufsichtsorgane gesetzlich verankern. Ziel des Gesetzgebers ist es, mittels regulatorischer Vorgaben verloren geglaubtes Vertrauen zurückzugewinnen. Kann dies gelingen? Vonseiten des Gesetzgebers ist dies ein altbekanntes Reaktionsmuster. So reagierte der deutsche Gesetzgeber erstmalig im Jahr 1899. Er führte die genossenschaftliche Pflichtprüfung aufgrund von vermehrten Schieflagen bei Genossenschaften ein. Ein Beispiel aus der jüngeren deutschen Vergangenheit ist das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG).

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2021, Seite 266 bis 273) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus

    In diesem Beitrag geht es um den Prüfungsleitfaden, der entwickelt wurde, um unter Berücksichtigung der themenspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der übergreifenden (Cross Cutting) Standards Revisionsabteilungen als Vorlage für ESG-Prüfungen beziehungsweise CSRD-Prüfungen zu dienen. Der Leitfaden wurde auf https://www.diir.de/fachwissen/fachbeitraege/ veröffentlicht und steht allen Interessierten zur Nutzung zur Verfügung. Besonderer Dank gilt der Projektgruppenleiterin Miriam Benecke, die mit der organisatorischen Unterstützung von Athanasios Dakas und 25 aktiven Mitgliedern in regelmäßigen Treffen gemeinsam den ESG-Prüfungsleitfaden entwickelt hat.

  • Idealer Zeitpunkt für eine Prüfung

    Eine nachhaltige Transformation der Gesellschaft bezüglich Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft, Menschenrechten und anderen ESG-Themen ist eines der zentralen Themen unserer Zeit und für die Unternehmenswelt mit etlichen Risiken und Chancen verknüpft. Sie sollte somit auch im Betrachtungsumfeld der Internen Revision von Unternehmen liegen. Der Beitrag liefert eine Aufstellung von Kategorien, Aspekten und Fragestellungen, die für eine Bewertung von Risiken und einer darauf aufbauenden Priorisierung von Prüfungen im Themengebiet ESG relevant sind.

  • Notwendigkeit einer integrativen Cybersicherheit

    Die Tatsache, dass digitalwirtschaftliche Geschäftsmodelle zunehmend mit Cyberangriffen zu rechnen haben, verlangt nach einer resilienten Abwehr in Form eines wirksamen Internen Kontrollsystems. Da der Beginn der Angriffsvektoren häufig mit dem Social Engineering verknüpft ist, empfiehlt sich eine Härtung/Festigung der organisatorischen Außenschichten, bevor ein Eindringen in die IT-Infrastruktur gelingt.

  • Vermeidung von Abnahmeverpflichtungen

    In diesem Beitrag werden die für die Ermittlung der Planbedarfe für Produktionsmaterial erforderlichen Teilprozesse und Aktivitäten und deren Bedeutung für den Einkauf erläutert. Hierbei werden mögliche Schwachstellen und wesentliche Risiken herausgearbeitet und Prüfungsfragen sowie -ansätze zu deren Vermeidung beziehungsweise Reduzierung dargestellt.

  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

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