Reputationsschäden und Geldstrafen


Lässt sich Wirtschaftskriminalität im Unternehmen erkennen und bekämpfen?
Die Bedeutung von FISG und HinSchG für das Fraud-Risk-Assessment



Linda Heintz, Bernd Reimer

Der Zusammenbruch von Wirecard als Folge von kriminellen Machenschaften hat nicht nur Unternehmensvertreter aufgeschreckt, sondern auch den Gesetzgeber tätig werden lassen. In Unternehmen wird als Folge des Skandals kritisch hinterfragt, ob das eigene Unternehmen von einem derartigen Fall betroffen sein könnte. Außerdem wird sich vermehrt damit beschäftigt, wie Wirtschaftskriminalität, häufig auch Fraud genannt, im Unternehmen erkannt und bekämpft werden kann. Wie in der Vergangenheit, reagierte der Gesetzgeber auf den spektakulären Unternehmenszusammenbruch unter anderem mit einem neuen Gesetz.

Aktuelle Skandale, wie zum Beispiel der Wirecard-Fall sowie das Zusammenspiel aus den steigenden Anforderungen beziehungsweise Strafen bei Verstößen aus aktuellen Gesetzesinitiativen, machen es unseres Erachtens für Unternehmen zukünftig unerlässlich, sich mit ihrem Anti-Fraud-Management-System detailliert auseinanderzusetzen. Das aktive Identifizieren von Fraud-Risiken ist unter anderem ein wichtiger Schritt, nicht nur Reputationsschäden und unternehmensgefährdende Geldstrafen, sondern auch drohende Freiheitsstrafen für Leitungs- und Aufsichtsorgane zu vermeiden.

Mit dem am 28. Mai 2021 vom Bundesrat verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) möchte der Gesetzgeber neue Verpflichtungen für Unternehmen und Aufsichtsorgane gesetzlich verankern. Ziel des Gesetzgebers ist es, mittels regulatorischer Vorgaben verloren geglaubtes Vertrauen zurückzugewinnen. Kann dies gelingen? Vonseiten des Gesetzgebers ist dies ein altbekanntes Reaktionsmuster. So reagierte der deutsche Gesetzgeber erstmalig im Jahr 1899. Er führte die genossenschaftliche Pflichtprüfung aufgrund von vermehrten Schieflagen bei Genossenschaften ein. Ein Beispiel aus der jüngeren deutschen Vergangenheit ist das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG).

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2021, Seite 266 bis 273) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

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  • Risikoorientierte Prüfungsplanung

    Unternehmen sehen sich zunehmend mit volatilen, unsicheren und komplexen Veränderungen durch Globalisierung und Klimawandel und mit geopolitischen Risiken konfrontiert. Gleichzeitig müssen sie steigendem Kostendruck und der digitalen Transformation von Produkten, Services und Geschäftsprozessen begegnen und die wachsenden Anforderungen der Regulatorik erfüllen.

  • Technologie kann Skepsis nicht ersetzen

    Ausgehend von verschiedenen Wirtschaftsskandalen hat die Diskussion über die Prüfungsqualität wegen eines vermeintlichen Mangels an professioneller Skepsis in der Prüfung bei politischen Entscheidungsträgern, Regulierungsbehörden und der Öffentlichkeit in den letzten Jahren stark zugenommen.

  • Prüfung der Risikoanalyse von Rechenzentren

    Die Prüfung der Risikoanalysen von Rechenzentren sollte die Anforderungen, denen sich ein Rechenzentrum stellt, als Kontext berück sichtigen. Die Eignung der Risikoanalyse kann die Interne Revision an der Vorgehensweise, aber auch an der Wertung der Risikofaktoren im Sinne der Vollständigkeit messen. Abschließend stellt sich für den Prüfer die Frage, ob die Risikoanalyse die Voraussetzung zur Steuerung der risikominimierenden Ressourcen schafft.

  • KI-Techniken und Digital Audit

    Prüferische Datenanalysen haben sich mit Blick auf die verwendeten Werkzeuge, die dort enthaltenen Funktionen und die inhaltlichen Fragestellungen in den letzten Jahrzehnten lediglich marginal gewandelt. Die Resultate der hierzu eingesetzten Techniken sind überschaubar. Während zahlreiche prüfende Institutionen noch erste Stufen auf dem Weg zur digitalen Urteilsbildung erklimmen, präsentieren sich am Horizont bereits neue Programme, welche prüferische Beurteilungen ohne humane Begleitung vornehmen.

  • Corona-Pandemie und Revisionsumfeld

    Mehr als drei Jahre hat die Corona-Pandemie die Weltwirtschaft in Atem gehalten. Obwohl bei uns die Pandemie mittlerweile für beendet erklärt wurde, sind die Folgen dieses Megabeispiels für disruptive Entwicklungen nach wie vor überall spürbar, auch im Hinblick auf die Arbeit der Internen Revision. Insbesondere die räumliche und personelle Entfernung vom operativen Geschehen durch Lockdown und Homeoffice werfen die Frage auf, ob diese gravierenden Veränderungen des Revisionsumfelds eventuell auch das Prüfungsrisiko verändert haben

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