Versicherung verursacht Risikosteuerung


Industrieversicherung durchleuchtet: Das Chamäleon der Risikobewältigung auf dem Prüfstand
Industrieversicherung: Erstklassige, jedoch nicht alleinige Maßnahme im Risikomanagementwerkzeugkasten



Benedikt Hintze

Ist das versichert? Eine freimütig gestellte Kernfrage, nachdem sich ein Schaden im Unternehmen ereignet hat. Berechtigt, denn als Schlüsselmaßnahme der Risikobewältigung gilt nun einmal die Industrieversicherung. Gleich einer formbaren Masse schmiegt sie sich passgenau an das unternehmenseigene Risikoprofil. Vor allem bietet die Industrieversicherung signifikante Versicherungssummen zu bezahlbaren Prämien. Ein wirtschaftlicher Vorteil, der jedoch an Voraussetzungen geknüpft ist. So kristallisiert sich erst im Schadensfall heraus, ob der Versicherer adäquat entschädigt.

Ein prädestiniertes Spielfeld also für die Interne Revision, die die Industrieversicherung auf ihre Angemessenheit und Wirksamkeit prüft. Das gilt im Vorfeld von möglichen Schadenereignissen, aber auch während M&A-Projekten. Dieser Beitrag thematisiert die Industrieversicherung, erschließt das Prüffeld und befasst sich mit wesentlichen Baustellen, Lösungen und Klauseln.

Der DIIR Revisionsstandard Nr. 2 für die Prüfung des Risikomanagementsystems durch die Interne Revision bringt es auf den Punkt. Angemessen ist ein Risikomanagementsystem dann, wenn es insbesondere auf einer Risikostrategie und geeigneten Maßnahmen basiert. Darunter zu subsummieren sind die Versicherungsstrategie und die Industrieversicherung. Wirksam ist das Risikomanagementsystem, wenn es zur Erreichung der unternehmerischen Ziele mit ausreichender Wahrscheinlichkeit beiträgt. Genau dem Anspruch dient die Industrieversicherung. Zuerst formuliert das Unternehmen seinen Versicherungsbedarf, dann vereinbart es die Versicherungspolice mit dem Versicherer.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2020, Seite 118 bis 127) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

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    Die Leistung einer Internen Revision zu messen, erscheint schon aufgrund der besonderen Tätigkeit von Revisorinnen und Revisoren schwierig. Hinzu kommt, dass Revisionsaufträge ganz verschiedene Zielrichtungen haben: Von der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit über das Aufzeigen von Sicherheitslücken, der Effizienzuntersuchung von Prozessen bis hin zur Beschäftigung mit der Wirksamkeit von Managementprozessen kann die Leistung einer Internen Revision aus ganz verschiedenen Wertbeiträgen bestehen. Wie sind diese zu messen?

  • Dem Begriff der Nachhaltigkeit auf der Spur

    Kaum ein Wort wird derzeit so gern und inflationär verwendet wie der Begriff der Nachhaltigkeit. Es scheint das Zauberwort für jeden Lebensbereich zu sein - von der Ernährung über den Tourismus bis zur Wirtschaft, von der Kleidung über die Landwirtschaft bis zu Geldanlagen.

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    Nach langer Verzögerung ist im Juli 2023 auch in Deutschland die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie in Gestalt des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in nationales Recht umgesetzt worden. Die nach diesem Gesetz behörden- und unternehmensintern einzurichtenden Meldestellen wurden nicht selten in die Zuständigkeit der Internen Revisionen angesiedelt. Diese zusätzliche Aufgabe kann sich zulasten der Jahresprüfkapazität auswirken und mit erheblichem Mehraufwand verbunden sein, zumal auf Meldungen nach dem HinSchG in der Regel interne Prüfungen folgen dürften.

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