Wesentliche Aspekte: MaGo für kleine Versicherer


Die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von kleinen Versicherungsunternehmen (MaGo für kleine VU) und ihre Bedeutung für Interne Revisionen
Wichtige Unterschiede zwischen den MaGo für kleine Versicherer und den MaGo für Solvency-II-Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung der Internen Revision



Prof. Dr. Niels, Olaf Angermüller, Prof. Dr. Christof Wiechers

Dieser Beitrag gibt im Folgenden einen Überblick über die wesentlichen Aspekte der MaGo für kleine Versicherer und geht auf Auswirkungen auf die Interne Revision ein. Es werden Aspekte des Risikomanagementsystems, Anforderungen an die Geschäftsorganisation, Aspekte des Internen Kontrollsystems sowie Ausgliederungen betrachtet. Danach werden wesentliche Unterschiede zu den MaGo für große Versicherer sowie Herausforderungen an die Interne Revision behandelt. Dabei wird auch auf die unterschiedlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Arbeit der Internen Revision eingegangen. Im vierten Abschnitt werden die Ausführungen zusammengefasst.

Am 25. Januar 2017 veröffentlichte die BaFin die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) in der Form eines Rundschreibens (Rundschreiben 2/2017). Es ersetzte verschiedene Mindestanforderungen und konkretisiert das im Jahr 2016 reformierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und die Delegierte Verordnung 2015/35 (DVO) zur Solvency-II-Richtlinie. Die MaGo gelten nicht für kleine Versicherer nach § 211 VAG.

Diese Lücke wurde nun durch die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von kleinen Versicherungsunternehmen nach § 211 VAG (MaGo für kleine VU) geschlossen. Diese traten am 1. April 2020 in Kraft. In der Regelung wird explizit auf § 23 Abs. 3 VAG Bezug genommen. Dort wird gefordert, schriftliche Leitlinien zu erstellen. Gemäß § 212 Abs. 3 VAG müssen die Leitlinien kleiner Versicherer keine Leitlinien für die Interne Revision enthalten. Mit Blick auf die Qualität des in den MaGo für kleine Versicherer geforderten internen Überprüfungsprozesses und auch losgelöst von rein aufsichtsrechtlichen Aspekten sind Revisionsaktivitäten jedoch dringend zu empfehlen und werden auch praktisch umgesetzt.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2021, Seite 4 bis 9) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • ESG im Vertrieb: Ein Prüfungsleitfaden

    Zunehmend wird von den Unternehmen erwartet, dass sie Themen aus Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance; ESG) in ihre formalen Geschäftsprozesse einbeziehen. Hierbei ist nach der Produktion der Vertrieb einer der emissionsträchtigsten Unternehmensbereiche. Aus diesem Grund sind auch bei einer Prüfung des Vertriebs ESG-Aspekte nicht zu vernachlässigen. Wurden bisher ESG-Aspekte im Vertrieb nicht betrachtet, kann die Interne Revision unterstützen, Risiken und Chancen aufzudecken. Mit diesem Prüfungsleitfaden teilt der DIIR-Arbeitskreis "Revision des Vertriebs" seinen Erfahrungsschatz aus dem Bereich ESG im Vertrieb.

  • KRITIS und die Interne Revision

    Seit Einführung des IT-Sicherheitsgesetzes 2015 sind Betreiber kritischer Infrastrukturen gesetzlich angehalten, die für die kritische Dienstleistung erforderlichen IT-Systeme und IT-Netzwerke gegen Cyberangriffe und IT-Störungen systematisch nach Stand der Technik zu schützen und IT-Sicherheitsvorfälle an die Behörden zu melden. Hiermit einher geht gemäß § 8a BSI-Gesetz (BSIG) auch die Pflicht, die Einhaltung der Vorgaben alle zwei Jahre unabhängig überprüfen zu lassen. Mit drei Praxisbeispielen zur Begleitung dieser Prüfung durch die Interne Revision beschäftigt sich dieser Artikel.

  • Rahmenwerk des IIA

    Im IPPF-Evolution-Projekt des Institute of Internal Auditors (IIA) wurden während der Jahre 2021 bis 2023 die neuen Global Internal Audit Standards entwickelt. Im Zuge des Projekts hat sich das IIA auch einen Rahmen gegeben, der sicherstellt, dass die Standards unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses entwickelt werden. Es ist wichtig, dass die Standards nicht nur die Erwartungen des Berufsstandes der Internen Revision selbst wiedergeben, sondern dass sie auch mit den Erwartungen anderer und verwandter Professionen, von Aufsichtsbehörden, Regierungsorganisationen, multinationalen Organisationen und der Öffentlichkeit insgesamt übereinstimmen.

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    Die Kenntnis rund um das Thema Social Engineering erfordert in einem nächsten Schritt ein Wissen bezüglich der konkreten Bedrohungstaktiken und -techniken. Eine ausführliche Darstellung bietet das MITRE- Att@ck-Modell, wobei aus der Gesamtsystematik nur die Angriffsvektoren verwendet werden, die zum Social Engineering passen. Insbesondere sind hier die ersten vier Phasen angesprochen.

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    In den ersten drei Teilen dieses Beitrags haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung, die speziellen technischen Standards sowie Details zu den Inhalten des Kapitels II (IKT-Risikomanagement), des Kapitels III (Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle) und des Kapitels IV (Testen der digitalen operationalen Resilienz) vorgestellt. In diesem Artikel wird nun das letzte Kapitel (Management des IKT-Drittparteienrisikos) näher beleuchtet.

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