Wesentliche Aspekte: MaGo für kleine Versicherer


Die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von kleinen Versicherungsunternehmen (MaGo für kleine VU) und ihre Bedeutung für Interne Revisionen
Wichtige Unterschiede zwischen den MaGo für kleine Versicherer und den MaGo für Solvency-II-Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung der Internen Revision



Prof. Dr. Niels, Olaf Angermüller, Prof. Dr. Christof Wiechers

Dieser Beitrag gibt im Folgenden einen Überblick über die wesentlichen Aspekte der MaGo für kleine Versicherer und geht auf Auswirkungen auf die Interne Revision ein. Es werden Aspekte des Risikomanagementsystems, Anforderungen an die Geschäftsorganisation, Aspekte des Internen Kontrollsystems sowie Ausgliederungen betrachtet. Danach werden wesentliche Unterschiede zu den MaGo für große Versicherer sowie Herausforderungen an die Interne Revision behandelt. Dabei wird auch auf die unterschiedlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Arbeit der Internen Revision eingegangen. Im vierten Abschnitt werden die Ausführungen zusammengefasst.

Am 25. Januar 2017 veröffentlichte die BaFin die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) in der Form eines Rundschreibens (Rundschreiben 2/2017). Es ersetzte verschiedene Mindestanforderungen und konkretisiert das im Jahr 2016 reformierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und die Delegierte Verordnung 2015/35 (DVO) zur Solvency-II-Richtlinie. Die MaGo gelten nicht für kleine Versicherer nach § 211 VAG.

Diese Lücke wurde nun durch die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von kleinen Versicherungsunternehmen nach § 211 VAG (MaGo für kleine VU) geschlossen. Diese traten am 1. April 2020 in Kraft. In der Regelung wird explizit auf § 23 Abs. 3 VAG Bezug genommen. Dort wird gefordert, schriftliche Leitlinien zu erstellen. Gemäß § 212 Abs. 3 VAG müssen die Leitlinien kleiner Versicherer keine Leitlinien für die Interne Revision enthalten. Mit Blick auf die Qualität des in den MaGo für kleine Versicherer geforderten internen Überprüfungsprozesses und auch losgelöst von rein aufsichtsrechtlichen Aspekten sind Revisionsaktivitäten jedoch dringend zu empfehlen und werden auch praktisch umgesetzt.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2021, Seite 4 bis 9) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus

    In diesem Beitrag geht es um den Prüfungsleitfaden, der entwickelt wurde, um unter Berücksichtigung der themenspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der übergreifenden (Cross Cutting) Standards Revisionsabteilungen als Vorlage für ESG-Prüfungen beziehungsweise CSRD-Prüfungen zu dienen. Der Leitfaden wurde auf https://www.diir.de/fachwissen/fachbeitraege/ veröffentlicht und steht allen Interessierten zur Nutzung zur Verfügung. Besonderer Dank gilt der Projektgruppenleiterin Miriam Benecke, die mit der organisatorischen Unterstützung von Athanasios Dakas und 25 aktiven Mitgliedern in regelmäßigen Treffen gemeinsam den ESG-Prüfungsleitfaden entwickelt hat.

  • Idealer Zeitpunkt für eine Prüfung

    Eine nachhaltige Transformation der Gesellschaft bezüglich Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft, Menschenrechten und anderen ESG-Themen ist eines der zentralen Themen unserer Zeit und für die Unternehmenswelt mit etlichen Risiken und Chancen verknüpft. Sie sollte somit auch im Betrachtungsumfeld der Internen Revision von Unternehmen liegen. Der Beitrag liefert eine Aufstellung von Kategorien, Aspekten und Fragestellungen, die für eine Bewertung von Risiken und einer darauf aufbauenden Priorisierung von Prüfungen im Themengebiet ESG relevant sind.

  • Notwendigkeit einer integrativen Cybersicherheit

    Die Tatsache, dass digitalwirtschaftliche Geschäftsmodelle zunehmend mit Cyberangriffen zu rechnen haben, verlangt nach einer resilienten Abwehr in Form eines wirksamen Internen Kontrollsystems. Da der Beginn der Angriffsvektoren häufig mit dem Social Engineering verknüpft ist, empfiehlt sich eine Härtung/Festigung der organisatorischen Außenschichten, bevor ein Eindringen in die IT-Infrastruktur gelingt.

  • Vermeidung von Abnahmeverpflichtungen

    In diesem Beitrag werden die für die Ermittlung der Planbedarfe für Produktionsmaterial erforderlichen Teilprozesse und Aktivitäten und deren Bedeutung für den Einkauf erläutert. Hierbei werden mögliche Schwachstellen und wesentliche Risiken herausgearbeitet und Prüfungsfragen sowie -ansätze zu deren Vermeidung beziehungsweise Reduzierung dargestellt.

  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

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