Wesentliche Aspekte: MaGo für kleine Versicherer
Die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von kleinen Versicherungsunternehmen (MaGo für kleine VU) und ihre Bedeutung für Interne Revisionen
Wichtige Unterschiede zwischen den MaGo für kleine Versicherer und den MaGo für Solvency-II-Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung der Internen Revision
Prof. Dr. Niels, Olaf Angermüller, Prof. Dr. Christof Wiechers
Dieser Beitrag gibt im Folgenden einen Überblick über die wesentlichen Aspekte der MaGo für kleine Versicherer und geht auf Auswirkungen auf die Interne Revision ein. Es werden Aspekte des Risikomanagementsystems, Anforderungen an die Geschäftsorganisation, Aspekte des Internen Kontrollsystems sowie Ausgliederungen betrachtet. Danach werden wesentliche Unterschiede zu den MaGo für große Versicherer sowie Herausforderungen an die Interne Revision behandelt. Dabei wird auch auf die unterschiedlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Arbeit der Internen Revision eingegangen. Im vierten Abschnitt werden die Ausführungen zusammengefasst.
Am 25. Januar 2017 veröffentlichte die BaFin die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) in der Form eines Rundschreibens (Rundschreiben 2/2017). Es ersetzte verschiedene Mindestanforderungen und konkretisiert das im Jahr 2016 reformierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und die Delegierte Verordnung 2015/35 (DVO) zur Solvency-II-Richtlinie. Die MaGo gelten nicht für kleine Versicherer nach § 211 VAG.
Diese Lücke wurde nun durch die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von kleinen Versicherungsunternehmen nach § 211 VAG (MaGo für kleine VU) geschlossen. Diese traten am 1. April 2020 in Kraft. In der Regelung wird explizit auf § 23 Abs. 3 VAG Bezug genommen. Dort wird gefordert, schriftliche Leitlinien zu erstellen. Gemäß § 212 Abs. 3 VAG müssen die Leitlinien kleiner Versicherer keine Leitlinien für die Interne Revision enthalten. Mit Blick auf die Qualität des in den MaGo für kleine Versicherer geforderten internen Überprüfungsprozesses und auch losgelöst von rein aufsichtsrechtlichen Aspekten sind Revisionsaktivitäten jedoch dringend zu empfehlen und werden auch praktisch umgesetzt.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2021, Seite 4 bis 9) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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