Interne Revision im öffentlichen Bereich


Der IDW PS 980 zur Prüfung von Compliance-Management-Systemen: Anwendbarkeit in der öffentlichen Verwaltung
CMS-Prüfungen werden auch im öffentlichen Bereich wichtiger, weil Konsequenzen für das Management sichtbarer werden

Prof. Dr. Niels Olaf Angermüller, Ingo Sorgatz

(16.01.15) - Der Bereich Compliance hat in den letzten Jahren in der Privatwirtschaft und in der öffentlichen Diskussion deutlich an Bedeutung gewonnen. Als ursächlich dafür sind einerseits komplexere rechtliche Vorgaben, z. B. auch in Form europäischer Regelungen, anzusehen. Anderseits hat die öffentliche Sensibilität durch zahlreiche medial diskutierte Beispiele z. B. in den Bereichen Datenschutz oder Wirtschaftskriminalität zugenommen. Auch hinsichtlich des öffentlichen Sektors wird Compliance zunehmend diskutiert, wobei dieser Bereich selbstverständlich in besonders hohem Maße an die Einhaltung gesetzlicher Regelungen gebunden ist und daher mögliche Verstöße auch besondere (Reputations-)Risiken mit sich bringen.

Der vorliegende Beitrag analysiert in diesem Zusammenhang die Anwendbarkeit und Eignung des IDW Prüfungsstandards 980 zur Prüfung von Compliance-Management-Systemen durch die Interne Revision im öffentlichen Bereich.

Compliance-Anforderungen haben sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt. So ist z. B. bei Banken seit der 4. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) eine Compliance-Funktion einzurichten. Auch die Rechtsprechung tendiert in den letzten Jahren dazu, Verstöße gegen Regeln bzw. fehlende interne Kontrollen der obersten Leitungsebene von Organisationen anzulasten. Im Bereich öffentlicher Verwaltungen kann bei der Nicht-Einhaltung von Regeln ein Organisationsverschulden festgestellt werden, welches eine Amtshaftung nach sich ziehen kann. Das Risiko kann hier grundsätzlich als höher angesehen werden, wenn auf Grund geringer Personalkapazitäten auch an internen Kontrollen gespart werden muss. Insoweit ist es auch für öffentliche Institutionen nahe liegend, eine Compliance-Organisation zu implementieren, die professionell die Beachtung geltender Gesetze und Regelungen forciert.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2014, Seite 251 bis 257) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.

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Im Überblick

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  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

  • Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI

    In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.

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    Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.

  • Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz

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  • DORA-Basispapier

    Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.

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