Datenschutz und Interne Revision


Das Zusammenspiel der Internen Revision mit Datenschutz und Mitbestimmung
Im Kern geht es um die Frage, ob durch eine mögliche Einschränkung des Prüfrechts durch Datenschutz- bzw. Mitbestimmungsregeln auch die Sorgfaltspflichten und die Verantwortung der Leitungsorgane eines Unternehmens in diesem Maße reduziert werden



Von Ralf Herold

In der betrieblichen Praxis werden Prüfer zunehmend mit Aussagen konfrontiert, dass Prüfungen wegen Datenschutz- oder Mitbestimmungsregelungen nicht zulässig wären. Im Kern stellt sich in solchen Fällen die Grundsatzfrage, ob das aus der Verantwortung der Leitungsorgane des Unternehmens zur Sicherstellung eines ordentlichen Geschäftsbetriebs abgeleitete Prüfrecht durch andere schutzwürdige Interessen materiell eingeschränkt werden kann. Insbesondere in Deutschland, aber mit Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung auch für die EU, bekommt die Frage aktuell wieder eine erhöhte Relevanz.

Das Thema hat für die Interne Revision aber eine globale Dimension. Deutsche beziehungsweise europäische Regeln und deren Interpretation können in der Regel nicht einfach 1:1 global adaptiert und angewandt werden. Aus Prüfersicht kommt es daher immer auf den konkreten Kontext und Einzelfall der Prüfung an. Der relevante Prüfungsrahmen wird dabei durch die jeweils gültigen lokalen/regionalen/ globalen gesetzlichen Vorschriften, unternehmensinternen Regelungen und berufsständischen Standards determiniert. In diesem Beitrag soll das Spannungsfeld des Prüfrechts im Widerstreit berechtigter Interessen auf Basis des aktuellen Rechts in Deutschland aufgezeigt werden.

Den globalen Aspekt behalte der Leser aber im Hinterkopf. Diese Vorgehensweise ist auch hinsichtlich der Neuregelung des Datenschutzes auf europäischer Ebene durch die DSGVO vertretbar, da sich inhaltlich das hohe Schutzniveau des BSDG und dessen Prinzipien materiell in der DSGVO wiederfinden und sich daher für den Prüfer dahingehend wahrscheinlich keine wesentlichen Änderungen ergeben.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 5, 2017, Seite 232 bis 236) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • Umgang mit IT-Diagnosedaten

    Der nicht datenschutzgerechte Umgang mit IT-Diagnosedaten im internen IT-Betrieb oder beim externen IT-Dienstleister bedeutet ein gravierendes Datenschutz- und IT-Sicherheitsrisiko. Der Diebstahl eines Microsoft Master Key aus einem Crash-Dump für einen Angriff im Mai 2023 stellt dies unter Beweis.

  • Weg zu einer möglichst hohen Cyber Resilience

    Laut Forschern erfolgte 2021 alle elf Sekunden ein Ransomware-Angriff. Betroffen von solchen Angriffen sind nicht nur Unternehmen, sondern zunehmend auch Privatpersonen. Die Summe der weltweiten Kosten der Cyberkriminalität wird für 2021 auf die unglaubliche Summe von 5,5 Billionen Euro geschätzt.

  • Generative KI in der Internen Revision

    Mit der Intensivierung des Zusammenspiels zwischen Technologie und Geschäftsprozessen entwickelt sich die generative KI zu einem transformativen Faktor, insbesondere auch im Bereich der Internen Revision. Seit dem Aufkommen von ChatGPT im Jahr 2022 ist das Potenzial generativer KI-Modelle, die sich durch ihre Effizienz, Präzision und Innovation auszeichnen, in den Vordergrund gerückt.

  • Interne Revision & Franchisegeber

    Erfolgt die vorvertragliche Aufklärung unvollständig oder falsch oder im Extremfall überhaupt nicht, kann dies im Franchising rasch zu einschneidenden Konsequenzen führen: Genannt seien hier mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Franchisegeber, Nichtigkeit des Franchisevertrags oder Reputationsverluste des ganzen Franchisesystems.

  • Auslagerungen im Aufsichtsrecht

    Durch den ungebrochenen Trend zu Auslagerungen in der Finanzbranche (auch an sogenannte Mehrmandantendienstleister) gewinnt die Zusammenarbeit der Internen Revisionen der auslagernden Unternehmen in Form von Gemeinschafts- oder Sammelprüfungen (Pooled Audits) zunehmend an Bedeutung.

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