Datenschutz und Interne Revision
Das Zusammenspiel der Internen Revision mit Datenschutz und Mitbestimmung
Im Kern geht es um die Frage, ob durch eine mögliche Einschränkung des Prüfrechts durch Datenschutz- bzw. Mitbestimmungsregeln auch die Sorgfaltspflichten und die Verantwortung der Leitungsorgane eines Unternehmens in diesem Maße reduziert werden
Von Ralf Herold
In der betrieblichen Praxis werden Prüfer zunehmend mit Aussagen konfrontiert, dass Prüfungen wegen Datenschutz- oder Mitbestimmungsregelungen nicht zulässig wären. Im Kern stellt sich in solchen Fällen die Grundsatzfrage, ob das aus der Verantwortung der Leitungsorgane des Unternehmens zur Sicherstellung eines ordentlichen Geschäftsbetriebs abgeleitete Prüfrecht durch andere schutzwürdige Interessen materiell eingeschränkt werden kann. Insbesondere in Deutschland, aber mit Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung auch für die EU, bekommt die Frage aktuell wieder eine erhöhte Relevanz.
Das Thema hat für die Interne Revision aber eine globale Dimension. Deutsche beziehungsweise europäische Regeln und deren Interpretation können in der Regel nicht einfach 1:1 global adaptiert und angewandt werden. Aus Prüfersicht kommt es daher immer auf den konkreten Kontext und Einzelfall der Prüfung an. Der relevante Prüfungsrahmen wird dabei durch die jeweils gültigen lokalen/regionalen/ globalen gesetzlichen Vorschriften, unternehmensinternen Regelungen und berufsständischen Standards determiniert. In diesem Beitrag soll das Spannungsfeld des Prüfrechts im Widerstreit berechtigter Interessen auf Basis des aktuellen Rechts in Deutschland aufgezeigt werden.
Den globalen Aspekt behalte der Leser aber im Hinterkopf. Diese Vorgehensweise ist auch hinsichtlich der Neuregelung des Datenschutzes auf europäischer Ebene durch die DSGVO vertretbar, da sich inhaltlich das hohe Schutzniveau des BSDG und dessen Prinzipien materiell in der DSGVO wiederfinden und sich daher für den Prüfer dahingehend wahrscheinlich keine wesentlichen Änderungen ergeben.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 5, 2017, Seite 232 bis 236) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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ESG im Vertrieb: Ein Prüfungsleitfaden
Zunehmend wird von den Unternehmen erwartet, dass sie Themen aus Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance; ESG) in ihre formalen Geschäftsprozesse einbeziehen. Hierbei ist nach der Produktion der Vertrieb einer der emissionsträchtigsten Unternehmensbereiche. Aus diesem Grund sind auch bei einer Prüfung des Vertriebs ESG-Aspekte nicht zu vernachlässigen. Wurden bisher ESG-Aspekte im Vertrieb nicht betrachtet, kann die Interne Revision unterstützen, Risiken und Chancen aufzudecken. Mit diesem Prüfungsleitfaden teilt der DIIR-Arbeitskreis "Revision des Vertriebs" seinen Erfahrungsschatz aus dem Bereich ESG im Vertrieb.
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KRITIS und die Interne Revision
Seit Einführung des IT-Sicherheitsgesetzes 2015 sind Betreiber kritischer Infrastrukturen gesetzlich angehalten, die für die kritische Dienstleistung erforderlichen IT-Systeme und IT-Netzwerke gegen Cyberangriffe und IT-Störungen systematisch nach Stand der Technik zu schützen und IT-Sicherheitsvorfälle an die Behörden zu melden. Hiermit einher geht gemäß § 8a BSI-Gesetz (BSIG) auch die Pflicht, die Einhaltung der Vorgaben alle zwei Jahre unabhängig überprüfen zu lassen. Mit drei Praxisbeispielen zur Begleitung dieser Prüfung durch die Interne Revision beschäftigt sich dieser Artikel.
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Rahmenwerk des IIA
Im IPPF-Evolution-Projekt des Institute of Internal Auditors (IIA) wurden während der Jahre 2021 bis 2023 die neuen Global Internal Audit Standards entwickelt. Im Zuge des Projekts hat sich das IIA auch einen Rahmen gegeben, der sicherstellt, dass die Standards unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses entwickelt werden. Es ist wichtig, dass die Standards nicht nur die Erwartungen des Berufsstandes der Internen Revision selbst wiedergeben, sondern dass sie auch mit den Erwartungen anderer und verwandter Professionen, von Aufsichtsbehörden, Regierungsorganisationen, multinationalen Organisationen und der Öffentlichkeit insgesamt übereinstimmen.
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Keine Verpflichtungen für Angreifende
Die Kenntnis rund um das Thema Social Engineering erfordert in einem nächsten Schritt ein Wissen bezüglich der konkreten Bedrohungstaktiken und -techniken. Eine ausführliche Darstellung bietet das MITRE- Att@ck-Modell, wobei aus der Gesamtsystematik nur die Angriffsvektoren verwendet werden, die zum Social Engineering passen. Insbesondere sind hier die ersten vier Phasen angesprochen.
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DORA-Basispapier
In den ersten drei Teilen dieses Beitrags haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung, die speziellen technischen Standards sowie Details zu den Inhalten des Kapitels II (IKT-Risikomanagement), des Kapitels III (Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle) und des Kapitels IV (Testen der digitalen operationalen Resilienz) vorgestellt. In diesem Artikel wird nun das letzte Kapitel (Management des IKT-Drittparteienrisikos) näher beleuchtet.