Wirtschaftskriminalität und CEO-Fraud
Enkeltrick 2.0: Die Betrugsform CEO-Fraud aus dem Blickwinkel der Internen Revision
Auch aus einer unzureichenden Corporate Governance können Risiken entstehen. Risiken aus Wirtschaftskriminalität fallen in diesen Bereich
Dr. Andreas Kamm
Dieser Fachartikel beschäftigt sich mit einem zentralen Tätigkeitsfeld der Internen Revision: der Prüfung und Beurteilung der Effizienz und der Effektivität des Internen Kontrollsystems (IKS). Das IKS eines Unternehmens, also die systematisch gestalteten technischen, aber auch organisatorischen Regeln, dient der Einhaltung von Richtlinien und der Abwehr von Schäden vom Unternehmen. Diese Schäden können verschiedene Ursachen haben, ein möglicher Bereich sind wirtschaftskriminelle Handlungen. In Abschnitt 2 wird daher zunächst die Rolle der Internen Revision als Teil des prozessunabhängigen Überwachungssystems zur Vermeidung wirtschaftskrimineller Handlungen dargestellt. Abschnitt 3 beschäftigt sich näher mit Wirtschaftskriminalität.
Dazu werden zunächst der Begriff Wirtschaftskriminalität abgegrenzt und verschiedene Formen dargestellt. Danach werden der CEO-Fraud als eine Betrugsform dargestellt, dessen wesentliche Bestandteile herausgearbeitet, seine typischen Phasen beschrieben sowie die Entwicklung im Zeitverlauf skizziert. Schließlich erfolgt eine Abgrenzung zu ähnlichen Betrugsformen. Beispielhaft wird der CEOFraud an einem versuchten Fall bei Zeppelin dargestellt.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2017, Seite 306 bis 314) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.
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Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI
In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.
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ESG-Leitbild der Internen Revision
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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DORA-Basispapier
Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.