Qualitätsmanagement der Internen Revision
Messung der Dienstleistungsqualität der Internen Revision
Diverse Qualitätsmodelle werden hinsichtlich ihrer Eignung für die Leistungsbeurteilung der Internen Revision verglichen
Von Dipl.-Kfm. techn. Stefan Hübner, Prof. Dr. Burkhard Pedell und Dipl.-Kfm. techn. Alexander Stehle
(08.03.11) - Die berufsständischen Organisationen der Internen Revision fordern bereits seit längerem ein gezieltes Qualitätsmanagement für die Leistungen der Internen Revision. Bevor die Qualität jedoch gesteuert werden kann, muss diese zunächst gemessen werden. Dies erfordert wiederum, dass ein klares Verständnis davon existiert, was der Begriff Qualität in der Internen Revision bedeutet. Dabei ist insbesondere zu analysieren, welche unterschiedlichen Qualitätsdimensionen für die Interne Revision relevant sind.
Der folgende Beitrag entwickelt ein umfassen des Qualitätsmodell für die Leistungen der Internen Revision. Er geht dabei von einer kundenorientierten Qualitätsauffassung aus und baut dieses Modell auf Qualitätsdimensionen auf, die konzeptionell und empirisch hergeleitet wurden. Auf Basis des Modells können unternehmensspezifische Indikatoren zur Qualitätsmessung entwickelt werden. Damit liefert es einen schlüssig hergeleiteten Ausgangspunkt für ein zielgerichtetes Qualitätsmanagement der Internen Revision.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2011, Seite 8 bis 18) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.
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Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI
In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.
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ESG-Leitbild der Internen Revision
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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DORA-Basispapier
Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.