Interne Revision & Compliance-Bereich
Prüfung der Compliance von vertrieblichen Kooperationen
Ein Orientierungsrahmen für Revisoren
Von Wolfgang Schärpf Hiltrud Walz
(13.07.15) - Grundsätzlich kann man unter Compliance die Einhaltung von internen und externen Regelungen verstehen. Im Bereich von vertrieblichen Kooperationen kommt es in erster Linie darauf an, eigene Standards und Regelungen sowie eine vorhandene Compliance-Organisation beim Kooperationspartner zu implementieren. Aufgabe der Internen Revision ist es dann, zunächst in einer Art Bestandsaufnahme die Implementierung und Einhaltung der Standards in den Gesellschaften vor Ort zu überprüfen. Falls erforderlich, müssen Handlungsbedarf identifiziert und Maßnahmen initiiert werden, um ein ausreichendes Niveau an Compliance zu gewährleisten. Dabei ist eine enge Abstimmung zwischen Interner Revision und Compliance-Bereich sinnvoll. Der vorliegende Orientierungsrahmen soll risikoorientiert Bereiche identifizieren, in denen Prüfungshandlungen sinnvoll sein können.
Die Initiative zu vertrieblichen Kooperation kommt häufig aus der Unternehmensleitung, der Unternehmensplanung sowie den operativen Bereichen. Markt und produktstrategische Überlegungen stehen dabei im Vordergrund. Werden Due Dilligence-Prüfungen durchgeführt, so fokussieren sie meist auf diese Themen. Compliance Aspekte werden dort häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Unter einer vertriebliche Kooperation kann von einer losen Vertriebskooperation bis zu einer 100prozentigen Tochtergesellschaft alles subsumiert werden. Wir haben uns entschlossen, den Schwerpunkt der vorliegenden Prüfungsunterstützung auf Unternehmensbeteiligungen und Joint Ventures zu legen. Dort bestehen aus unserer Sicht höhere Risiken, z.B. durch die Kapitalbindung im Beteiligungsunternehmen. Gleichzeitig sind die Ausstiegshürden höher als bei losen Kooperationen. Zudem sind viele Fragen, die in diesem Umfeld auftreten, auch auf weitere vertriebliche Kooperationsformen, wie Handelsvertreter, Agenturbüros oder Berater, übertragbar.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 2, 2015, Seite 121 bis 127) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.
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Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI
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ESG-Leitbild der Internen Revision
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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