Marktschützende Überwachungshandlungen
Marktschützende Überwachungshandlungen sind eine Kernaufgabe der Compliance-Funktion
Die Compliance-Funktion muss auf Risiken hinweisen, für Maßnahmen zur Vermeidung sorgen und Überwachungshandlungen vornehmen
Von DIIR – Arbeitskreis "Revision des Wertpapiergeschäftes"
(14.05.14) - Mit dem Beitrag wird die Artikelserie "Aufgaben und Ausgestaltung der Compliance-Funktion" – begonnen in ZIR 3/13 mit diversen Artikeln in den nachfolgen den ZIR-Ausgaben – fortgesetzt. Der nachfolgende Artikel widmet sich zwei bedeutenden marktschützenden Überwachungshandlungen: Insiderüberwachung und Führen eines Insiderverzeichnisses sowie Analyse von Finanzinstrumenten. Betrachtet werden hierbei die rechtlichen Anforderungen und Risiken sowie die daraus resultierenden Aufgaben der Compliance-Funktion. Auf dieser Basis gibt der Artikel Ansätze für die Prüfung durch die Interne Revision.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 2, 2014, Seite 59 bis 70) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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