Private IT: Bring Your Own Device (BYOD)


BYOD: Erheblicher rechtlicher, organisatorischer und sicherheitstechnischer Regelungsbedarf
Überblick über verschiedene BYOD-Strategien unter Berücksichtigung der organisatorischen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen sowie eine Übersicht möglicher Prüffelder für Revisoren


Mitglieder des DIIR-Arbeitskreises "IT-Revision"

(16.07.14) - Mit dem geplanten Einsatz privater IT-Geräte der Mitarbeiter für berufliche Zwecke im Unternehmen ("Bring your own device" – BYOD) entsteht im Schnittfeld von privater und geschäftlicher Nutzung für das Unternehmen erheblicher rechtlicher, organisatorischer und sicherheitstechnischer Regelungsbedarf. Allein aus datenschutz- und arbeitsrechtlichen Anforderungen empfiehlt es sich, die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen Unternehmen und den Mitarbeitern sowohl in einer Nutzungsvereinbarung als auch im Sicherheitskonzept zu regeln. Für den Revisor wird ein Prüfungskonzept vorgestellt, das in den unterschiedlichen Prüfungsfeldern insbesondere die unternehmensspezifische Organisation zur Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen abfragt.

Die folgende Ausarbeitung einen Überblick über verschiedene BYOD-Strategien unter Berücksichtigung der organisatorischen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen sowie eine Übersicht möglicher Prüffelder für Revisoren.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2014, Seite 122 bis 130) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.

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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus

    In diesem Beitrag geht es um den Prüfungsleitfaden, der entwickelt wurde, um unter Berücksichtigung der themenspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der übergreifenden (Cross Cutting) Standards Revisionsabteilungen als Vorlage für ESG-Prüfungen beziehungsweise CSRD-Prüfungen zu dienen. Der Leitfaden wurde auf https://www.diir.de/fachwissen/fachbeitraege/ veröffentlicht und steht allen Interessierten zur Nutzung zur Verfügung. Besonderer Dank gilt der Projektgruppenleiterin Miriam Benecke, die mit der organisatorischen Unterstützung von Athanasios Dakas und 25 aktiven Mitgliedern in regelmäßigen Treffen gemeinsam den ESG-Prüfungsleitfaden entwickelt hat.

  • Idealer Zeitpunkt für eine Prüfung

    Eine nachhaltige Transformation der Gesellschaft bezüglich Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft, Menschenrechten und anderen ESG-Themen ist eines der zentralen Themen unserer Zeit und für die Unternehmenswelt mit etlichen Risiken und Chancen verknüpft. Sie sollte somit auch im Betrachtungsumfeld der Internen Revision von Unternehmen liegen. Der Beitrag liefert eine Aufstellung von Kategorien, Aspekten und Fragestellungen, die für eine Bewertung von Risiken und einer darauf aufbauenden Priorisierung von Prüfungen im Themengebiet ESG relevant sind.

  • Notwendigkeit einer integrativen Cybersicherheit

    Die Tatsache, dass digitalwirtschaftliche Geschäftsmodelle zunehmend mit Cyberangriffen zu rechnen haben, verlangt nach einer resilienten Abwehr in Form eines wirksamen Internen Kontrollsystems. Da der Beginn der Angriffsvektoren häufig mit dem Social Engineering verknüpft ist, empfiehlt sich eine Härtung/Festigung der organisatorischen Außenschichten, bevor ein Eindringen in die IT-Infrastruktur gelingt.

  • Vermeidung von Abnahmeverpflichtungen

    In diesem Beitrag werden die für die Ermittlung der Planbedarfe für Produktionsmaterial erforderlichen Teilprozesse und Aktivitäten und deren Bedeutung für den Einkauf erläutert. Hierbei werden mögliche Schwachstellen und wesentliche Risiken herausgearbeitet und Prüfungsfragen sowie -ansätze zu deren Vermeidung beziehungsweise Reduzierung dargestellt.

  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

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