Anforderungen an die Anlageberatung werden
Anlageberatung von Privatkunden – Aufgaben einer Compliance-Organisation
Die Compliance-Funktion sollte überprüfen, inwiefern die vorhandenen Prozesse der Anlageberatung den Anforderungen genügen
Von DIIR – Arbeitskreis "Revision des Wertpapiergeschäftes"
(17.03.14) - Mit dem Beitrag wird die Artikelserie "Aufgaben und Ausgestaltung der Compliance-Funktion" – begonnen in ZIR 3/13 mit diversen Artikeln in den nachfolgenden ZIR-Ausgaben 2013 – fortgesetzt. Gesetzliche und regulatorische Vorgaben – u. a. zurückgehend auf die Finanzmarktkrise – richten ein besonderes Augenmerk auf die Anlageberatung von Privatkunden. Die Autoren geben einen detaillierten Überblick über die einzelnen Anforderungen und erläutern die wesentlichen Begrifflichkeiten sowie Parameter (beispielsweise für die Klassifizierung der Kunden oder die Qualifikation der Mitarbeiter). Gleichzeitig werden die Anforderungen auf die wichtigsten Prozessschritte in der Anlageberatung projiziert und dabei die gesetzlichen und regulatorischen Quellen angegeben.
Die nahezu 20 Jahre andauernden Bestrebungen, europaweit einheitliche Normen für Wohlverhaltensregelungen bei Wertpapiertransaktionen zu schaffen, führten im Jahr 2007 zur Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (FRUG). Hiermit waren insbesondere wesentliche Änderungen der Aufklärungspflichten im Rahmen des Wertpapierdienstleistungsgeschäftes sowie deren Dokumentation verbunden.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2014, Seite 3 bis 12) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.
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Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI
In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.
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ESG-Leitbild der Internen Revision
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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DORA-Basispapier
Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.